Der Preisstopp für Arzneimittel wird bis Ende 2017 verlängert, der Herstellerrabatt von sechs auf sieben Prozent erhöht. Diese Regelungen ergeben sich aus Änderungen im fünften Sozialgesetzbuch. Das Gesetz hat den Bundesrat passiert, nachdem bereits der Deutsche Bundestag zugestimmt hatte.
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"Mit diesen Regelungen sparen wir bei der gesetzlichen Krankenversicherung rund 650 Millionen Euro im Jahr und stellen eine bezahlbare Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sicher. In diesem Sinne wollen wir weiterarbeiten." Das erklärte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zum Beschluss des Deutschen Bundestags.
Für Arzneimittel, die bereits vor dem 1. Januar 2011 auf dem Markt waren, wird der Nutzen nicht mehr geprüft. Der Aufwand ist zu hoch. Für neue Arzneimittel muss der Nutzen weiterhin nachgewiesen werden.
Der Gemeinsame Bundesausschuss soll festlegen, wann Patienten nur das vom Arzt verordnete Medikament erhalten dürfen und kein wirkstoffgleiches.
Hausärzte sollen differenzierter als bisher vergütet werden. Krankenkassen und Hausärzte müssen vereinbaren, wie sie Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung sicherstellen.