Kampf gegen internationalen Terrorismus

Personalausweisgesetz geändert Kampf gegen internationalen Terrorismus

Am 30. Juni 2015 tritt die Änderung des Personalausweisgesetzes in Kraft. Diese Regelung gehört zu den Maßnahmen der Bundesregierung gegen den internationalen Terrorismus.

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Ersatz-Personalausweis

Der Ersatz-Personalausweis verhindert die Ausreise von Kämpfern aus Deutschland.

Foto: picture alliance / dpa

Mit der Änderung des Personalausweisgesetzes soll das Reisen von Personen, die die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands gefährden, wirksam und nachhaltig unterbunden werden. Dabei geht es auch um die "Foreign Fighters-Problematik". Die Zahl der Ausreiser in den Dschihad ist auf circa 700 gestiegen.

Wirksame Sicherheitsmaßnahmen

Das Reisen radikalisierter Personen soll mit folgenden pass- und personalausweisrechtlichen Maßnahmen verhindert werden:

  • Schaffung eines Tatbestands für die Versagung und Entziehung des Personalausweises,
  • Einführung eines Ersatz-Personalausweises,
  • Schaffung eines gesetzlichen Grundes für die Ungültigkeit der Dokumente bei Vorliegen von Passversagungsgründen im Passgesetz und im Personalausweisgesetz,
  • gesetzliche Anordnung der sofortigen Vollziehung gegen pass- und ausweisrechtliche Maßnahmen.

Personalausweis entziehen

Wenn die Ausreise deutscher Staatsangehöriger aus Deutschland zu verhindern ist, soll zur effektiven Kontrolle der Personalausweis entzogen und ein Ersatz-Personalausweises ausgestellt werden.

Maßnahmen gegen staatsgefährdende Gewalttaten

Am 20. Juni 2015 trat auch das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten in Kraft - ebenfalls eine Maßnahme der Bundesregierung gegen internationalen Terrorismus. Diese Regelung stellt das Reisen und den Versuch einer Reise in terroristischer Absicht unter Strafe. Strafrechtlich relevant sind damit künftig Reisen in solche Länder, in denen Terroristen ausgebildet werden. Damit wird die so genannte "Foreign Terrorist Fighters"-Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 umgesetzt.

Völkerrechtlich verbindliche Vorgaben
Der Bund kommt mit der neuen Regelung auch den völkerrechtlich verbindlichen Vorgaben der UN-Sicherheitsratsresolution 2178 vom 24. September 2014 nach: Alle Staaten sind gehalten, ausreiseverhindernde Maßnahmen zu treffen, um Bewegungen von Terroristen und terroristischen Gruppen zu verhindern.

Verhinderung von Ausreisen

Der Bund verfolgt im Rahmen seiner Zuständigkeit einen ganzheitlichen Interventionsansatz. Dieser reicht von der Beratung als Maßnahme der Deradikalisierung bis zu gesetzgeberischen Maßnahmen zur Abwehr der durch Reisen entstehenden Gefahren. Besondere Bedeutung kommt hierbei der Verhinderung von Ausreisen zu.

Dschihadistischer Terrorismus
Die Ausreise von Kämpfern aus Deutschland in Krisenregionen trägt zur Destabilisierung staatlicher Strukturen in diesen Krisengebieten und zur Stärkung terroristischer Strukturen vor Ort bei. Nach Angaben der EU sind mehr als 3.000 der rund 10.000 ausländischen Kämpfer in der Krisenregion Syrien/Irak radikale Islamisten aus Europa. Der Großteil der ausländischen Kämpfer stammt aus arabischen Staaten wie dem Irak, Libyen oder Tunesien. Europäische Kämpfer stammen insbesondere aus Frankreich, Deutschland, Belgien, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden, Schweden und dem Westbalkan.