Jahresbericht 2016/2017

Höhere Grundsicherung für Arbeitssuchende
Foto: Trutschel/photothek.net
- Höhere Regelsätze bei "Hartz IV"
- Begrenzt: Sozialleistungen für EU-Ausländer
- Antragsteller sicher identifizieren
- Selbstbestimmt in der Mitte der Gesellschaft
- Vorschulkinder meist inklusiv betreut
- Mehr Gerechtigkeit: Stiftung nimmt Arbeit auf
- Künstlersozialabgabe sinkt
- Neue Bemessungsgrenzen für 2017
- Stabile Mitte, mehr Beschäftigung
Höhere Regelsätze bei "Hartz IV"
Wer Grundsicherung für Arbeitsuchende bezieht, bekommt seit Januar 2017 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende ist von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat angehoben. Auch für Kinder erhöhten sich die Regelsätze, am stärksten für 6- bis 14-Jährige: um 21 Euro. Grundlage der Anhebungen sind Daten des Statistischen Bundesamtes zu Einkommen und Verbrauch in Deutschland.
Begrenzt: Sozialleistungen für EU-Ausländer
Unionsbürgern, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, stehen keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) und der Sozialhilfe zu. Das gilt auch für EU-Bürger, die allein zum Zwecke der Arbeitsuche nach Deutschland einreisen. Für das Kindergeld werden künftig die Daten zwischen Ausländerbehörde und Familienkasse abgeglichen. Das hilft, Missbrauch zu vermeiden.
Antragsteller sicher identifizieren
Asylbewerber, die Sozialleistungen beantragen, sollen sicher identifiziert werden können, wenn Zweifel bestehen. Das Bundeskabinett hat am 10. Mai 2017 eine entsprechende Regelung beschlossen. Sie ermöglicht den zuständigen Behörden, Fingerabdrücke von Antragsstellern zu nehmen und die Daten mit dem Ausländerzentralregister abzugleichen.
Selbstbestimmt in der Mitte der Gesellschaft
Seit Januar 2017 gilt die erste Reformstufe des neuen Bundesteilhabegesetzes. Es soll Menschen mit Behinderungen ein Leben mit mehr Selbstbestimmung möglich machen. Freibeträge aus Erwerbseinkommen und Vermögensfreigrenzen wurden erhöht. Menschen mit Behinderungen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können, profitieren seit April 2017 ebenfalls von einem erhöhten Vermögensfreibetrag. Dieser Schonbetrag gilt auch für Ehe- und Lebenspartner sowie alleinstehende Minderjährige.
Vorschulkinder meist inklusiv betreut
Einiges ist erreicht, aber es gibt noch viel zu tun. Das zeigt der Teilhabebericht zu den Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen, den die Bundesregierung einmal in jeder Legislaturperiode vorlegt. Positiv: 91 Prozent der Kinder im Vorschulalter werden inklusiv betreut.
Mehr Gerechtigkeit: Stiftung nimmt Arbeit auf
Menschen, die in ihrer Kindheit oder Jugend in Heimen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, sollen Unterstützung erhalten. Zum Jahresbeginn 2017 nahm deshalb die Stiftung "Anerkennung und Hilfe" ihre Arbeit auf. Sie richtet sich sowohl an Opfer aus der Bundesrepublik als auch aus der DDR. Die Stiftung ist mit 288 Millionen Euro ausgestattet.
Künstlersozialabgabe sinkt
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung wurde zum 1. Januar 2017 von 5,2 auf 4,8 Prozent reduziert. Davon profitieren rund 180.000 selbstständige Künstler und Publizisten, die als Pflichtversicherte in den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen sind.
Neue Bemessungsgrenzen für 2017
Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind erneut gestiegen. Deshalb gelten seit dem 1. Januar 2017 neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung.
Stabile Mitte, mehr Beschäftigung
Knapp zehn Jahre nach Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise steht die soziale Lage in Deutschland im internationalen Vergleich solide da. Der fünfte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung liefert eine differenzierte Analyse der Lebenslagen in Deutschland. Der Bericht bestätigt die hohen Beschäftigungszahlen als Ausdruck der ökonomischen Stabilität. Er weist aber auch auf die bestehenden Missstände hin. So sind die Reallöhne der unteren 40 Prozent der Beschäftigten seit Mitte der 90er Jahre gesunken. Die obersten 60 Prozent der Beschäftigten hatten seit Mitte der 90er Jahre bis 2015 dagegen einen realen Anstieg ihres Bruttostundenlohns. Zudem besitzen die vermögensstärksten zehn Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des gesamten Nettovermögens. Die unteren 50 Prozent verfügen dagegen nur über ein Prozent des Vermögens. Außerdem liegt das Armutsrisiko von Kindern bei 64 Prozent, wenn keiner der Eltern arbeitet. Wer weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens hat, gilt als armutsgefährdet. Diese Quote bleibt seit 2005 ungefähr gleich - trotz der guten Arbeitsmarktlage. Aktuell liegt sie - je nach Datenquelle - bei 15 bis 17 Prozent. Besonders betroffen sind Arbeitslose, Alleinerziehende, niedrig Qualifizierte und Menschen mit Migrationshintergrund.