Jahresbericht 2016/2017

Im Strandkorb an der Nordsee
Foto: Getty Images/istock/Tuned_In
- Rentenplus und stabile Beiträge
- Soziale Einheit bis 2025 vollendet
- Mehr Selbstbestimmung beim Rentenbeginn
- Betriebsrente wird attraktiver
- Höhere Leistungen für Erwerbsgeminderte
- Bessere Absicherung von zivilen Fachkräften in Friedensmissionen
Rentenplus und stabile Beiträge
Mehr Geld für die über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner: Zum 1. Juli 2017 sind die Altersbezüge in Deutschland erneut gestiegen. In den neuen Bundesländern um 3,59 Prozent, in den alten Bundesländern um 1,9 Prozent. Die Rentenbeiträge sind stabil geblieben.
Soziale Einheit bis 2025 vollendet
Ab 2025 wird die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet. Ab dem 1. Juli 2018 wird der Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert schrittweise angeglichen. Nach der Bundesregierung hat das Parlament am 1. Juni 2027 zugestimmt, der Bundesrat am 7. Juli.
Mehr Selbstbestimmung beim Rentenbeginn
Seit Januar 2017 ermöglicht das Flexirentengesetz, den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente selbstbestimmter zu gestalten. Im Juli 2017 sind weitere Teile des Gesetzes in Kraft getreten: Teilrente und Hinzuverdienst lassen sich besser kombinieren. Um Rentenabschläge auszugleichen, wurden die Zuzahlungsmöglichkeiten flexibilisiert.
Betriebsrente wird attraktiver
Der Weg zur Betriebsrente wird einfacher. Ab dem 1. Januar 2018 sollen kleine und mittlere Unternehmen leichter und risikoärmer eine betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeiter aufbauen können. Steueranreize sollen künftig dafür sorgen, dass Betriebsrenten auch für Geringverdienende attraktiver werden. Zudem wird die Riester-Zulage erhöht.
Höhere Leistungen für Erwerbsgeminderte
Die Erwerbsminderungsrente wird künftig höher ausfallen. Ab 2018 wird die Zurechnungszeit schrittweise verlängert, bis 2024 um drei Jahre. Das bedeutet: Für den Rentenanspruch wird künftig ein fiktives Erwerbsleben bis zum Alter von 65 Jahren angenommen. Damit hat die Bundesregierung die Erwerbsminderungsrente in dieser Legislaturperiode schon zum zweiten Mal verbessert.
Bessere Absicherung von zivilen Fachkräften in Friedensmissionen
Das neu gefasste Sekundierungsgesetz wird die rechtliche und soziale Absicherung von Fachkräften verbessern, die Deutschland für internationale Einsätze zur zivilen Krisenprävention bereitstellt. Durch eine Aufwertung des Zentrums für internationale Friedenseinsätze (ZIF) wird außerdem die Sekundierungspraxis verbessert. Ziel ist es auch, die Tätigkeit als zivile Expertin oder ziviler Experte attraktiver zu machen und Anzahl wie Qualität der Fachkräfte zu erhöhen. Somit soll der deutsche Beitrag zu internationalen Friedenseinsätzen gestärkt werden.