Gesundheit und Pflege

Junge Syrerin hilft älterer Frau beim Backen im Seniorenhaus in Hof

Junge Syrerin hilft im Seniorenhaus in Hof

Foto: Darius Ramazani

Bessere Leistungen für Pflegebedürftige - mehr Unterstützung für Angehörige

Wer benötigt wieviel Pflege? Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Im Mittelpunkt steht der tatsächliche Unterstützungsbedarf, gemessen am Grad der Selbstständigkeit – unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen oder körperlichen Einschränkung leidet. Das nutzt vor allem den Demenzkranken. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff ist Kernstück des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes.

In dieser Wahlperiode wurden insgesamt drei Pflegestärkungsgesetze beschlossen. Das Ergebnis: Mehr Leistungen für Pflegebedürftige, mehr Entlastung und Sicherheit für pflegende Angehörige, bessere Beratung zu Pflegeleistungen und mehr Zeit für Pflegekräfte.

Reform der Pflegeberufe und kostenfreie Ausbildung

Ab 2020 soll eine einheitliche Ausbildung zur "Pflegefachfrau" oder zum "Pflegefachmann" übergreifende Qualifikationen vermitteln. Ziel ist es, Menschen aller Altersgruppen gut pflegen zu können: in Kranken- und Kinderkrankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant. Die Möglichkeit, einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu machen, bleibt bestehen. Nach zwei Jahren einheitlicher Ausbildung können die Auszubildenden wählen, ob sie Generalisten bleiben oder sich auf die Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren wollen. Die Pflegeausbildung soll künftig über einen Ausbildungsfonds finanziert werden. Sie wird damit für die Auszubildenden kostenfrei. Das ist ein großer Fortschritt, denn derzeit zahlen Auszubildende an etlichen Schulen Gebühren. Die Neuregelungen sollen für Ausbildungsjahrgänge ab 2020 gelten.

Mehr Qualität und Auswahl bei Hilfsmitteln

Patienten haben künftig eine größere Auswahl bei Hilfsmitteln wie Hörgeräten oder Rollatoren. Denn Patienten sollen ihren Alltag so selbstbestimmt wie möglich bewältigen können. Wer Hilfsmittel zur Verfügung stellt – ob Hörgeräteakustiker oder Orthopädie-Techniker – muss umfassender beraten und die Beratung dokumentieren. In Modellvorhaben sollen Physiotherapeuten bei einem Rezept für Heilmittel (zum Beispiel Krankengymnastik, Massagen) eigenständig über die Dauer einer Therapie entscheiden. Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung trat Mitte April 2017 in Kraft.

Zusatzbeitrag 2017 stabil bei 1,1 Prozent

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleibt für 2017 bei 1,1 Prozent – so der Schätzerkreis beim Bundesversicherungsamt. Er dient den Versicherten als Richtwert beim Vergleich der Zusatzbeitragssätze, die die einzelnen Kassen erheben. Und er bildet den durchschnittlichen Finanzbedarf oberhalb des allgemeinen Beitragssatzes ab. Für die kommenden Jahre wird es eine weitere Schätzung geben.

Hoher Schutz bei Medikamententests

Verschreibungspflichtige Medikamente gibt es nur, wenn vorher Arzt und Patient direkten Kontakt hatten. Teleshopping für Medikamente und ärztliche Leistungen sind verboten. Demenzkranke dürfen nur an klinischer Forschung teilnehmen, wenn sie vorab - geistig gesund und ärztlich aufgeklärt - zugestimmt haben. Dafür sorgen entsprechende Änderungen des Arzneimittelgesetzes.

Bessere Ausstattung für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen

Psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen werden seit 2017 leistungsorientierter vergütet. Auch strukturelle und regionale Besonderheiten werden berücksichtigt. Verbindliche Personalvorgaben sollen künftig gewährleisten, dass Patienten besser versorgt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Beschlussgremium von Ärzten, Psychotherapeuten, Krankenhäusern und Krankenkassen, muss bis 2020 Mindestanforderungen zur Personalausstattung für psychiatrische Einrichtungen erarbeiten.

Für innovative Medikamente und stabile Preise

Gute Gesundheitsversorgung braucht geeignete und innovative Arzneimittel. Dafür ist es notwendig, dass pharmazeutische Unternehmen weiter in Forschung und Produktion neuer Medikamente investieren. Mit dem Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz stellt Deutschland sicher, dass Patienten auf hohem Niveau mit Arzneimitteln versorgt werden. Gleichzeitig bleiben die Kosten für die Krankenkassen stabil.

Mehr Transparenz in der Selbstverwaltung

Gut 70 Millionen Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert. Tragendes Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung ist die Selbstverwaltung. Damit sie ihre Aufgaben zuverlässig und ordnungsgemäß erfüllen kann, braucht es eine effektive interne und externe Kontrolle. Das seit März 2017 geltende GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz baut die Kontrollrechte der Selbstverwaltungsorgane aus. Ihre Mitglieder bekommen mehr Einsichts- und Prüfrechte. Informations-, Berichts- und Dokumentationspflichten wurden ausgeweitet und präzisiert. Das hilft, Unregelmäßigkeiten zu vermeiden.

Cannabis für Schwerkranke auf Rezept

Patienten, die schwerkrank sind und unter Schmerzen leiden, können Cannabis und Arzneimittel auf Cannabisbasis auf Rezept und auf Kosten der Krankenkassen erhalten. Andere therapeutische Möglichkeiten müssen ausgeschöpft sein. Oder der behandelnde Arzt entscheidet im Einzelfall, dass bisher vorhandene Medikamente therapeutisch nicht an-gebracht sind. Verordnet werden kann Cannabis beispielsweise bei chronischen Schmerz-patienten, Multipler Sklerose, in der Palliativmedizin oder bei bestimmten psychiatrischen Erkrankungen. In Kraft getreten sind die Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes im März 2017.

Wissen, wer die leiblichen Eltern sind

Wer durch eine Samenspende gezeugt ist, konnte bisher nicht erfahren, wer der biologische Vater ist. Mit dem zentralen Register, angesiedelt beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information, wird sich das in Zukunft ändern. Wer vermutet, mit einer Samenspende gezeugt worden zu sein, kann ab dem 16. Geburtstag Auskunft beim Samenspenderregister beantragen.

Schutz vor Infektionskrankheiten verbessern

Mehr Meldepflichten, bessere Aufklärung über Übertragungswege, leichtere Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden durch Digitalisierung: Das wird den Schutz vor übertragbaren Krankheiten in Deutschland weiter verbessern. Das entsprechende Gesetz – von der Bundesregierung im Dezember 2016 beschlossen – tritt zum Sommer 2017 in Kraft.

Mindestgrenzen für Krankenhauspersonal ab 2019

Um die Pflege am Krankenhausbett zu stärken, will die Bundesregierung verpflichtende Untergrenzen für das Pflegepersonal ab 2019 einführen. Zudem sollen die Krankenhäuser mit 830 Millionen Euro pro Jahr unterstützt werden, dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen.

Organspende: Verstöße werden aufgedeckt

Die Kontrolle bei der Vergabe von Spenderorganen wirkt. Die Reformen in den Transplantationszentren erschweren Manipulationen. Trotz aller Fortschritte: Die Spenderbereitschaft bleibt niedrig. Hier sind künftig weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Spenderbereitschaft in der Bevölkerung zu erhöhen. Das zeigt der Dritte Bericht der Bundesregierung zum Transplantationsgeschehen von Januar 2017.

Digitale Vernetzung für eine bessere ärztliche Versorgung

Für Video-Sprechstunden zur Nachsorge und Telekonsile (Auswertung von Röntgen- und CT-Aufnahmen zwischen Ärzten) gibt es für Vertragsärzte seit 1. April 2017 eigene Abrechnungspositionen. Das ist durch das E-Health-Gesetz von 2015 möglich, das den Ausbau der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen voranbringen soll. Telemedizin ist vor allem im ländlichen Raum von Vorteil oder wenn der Patient nicht mobil ist.

Opiatabhängige bestmöglich behandeln

Wenn Suchtkranken wirkungsvolle und umfassende Substitution angeboten wird, ist für Suchtkranke ein Leben ohne illegale Drogen, Suchtdruck und Verelendung möglich. Eine Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften erleichtert es Ärzten, diesen Therapieansatz für ihre Patienten zu ermöglichen.

Terminservice für Psychotherapie

Wer ein psychotherapeutisches Erstgespräch oder eine Akutbehandlung benötigt, kann sich an die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Diese Stellen vermitteln seit dem 1. April 2017 auch Termine bei Psychotherapeuten. Bislang war das nur für Facharzt-Termine möglich. Die Terminservicestellen gehen auf das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 zurück.