Jahresbericht 2016/2017

Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau
Foto: Clemens Bilan
- Klimaschutzbericht 2016: Maßnahmen wirken
- Klimaschutzplan 2050
- 9. Petersberger Klimadialog
- 23. Weltklimakonferenz in Bonn (COP 23)
- Hochwasserschutz und Blaues Band Deutschland
- Bundesnaturschutzgesetz novelliert
- Neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt
- Mehr Recycling mit neuem Verpackungsgesetz
- Rücknahmepflicht von Elektroschrott
Klimaschutzbericht 2016: Maßnahmen wirken
Der aktuelle Klimaschutzbericht der Bundesregierung zeigt die neuen Trends der Emissionsentwicklung. Deutschland will seinen Treibhausgasausstoß bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 reduzieren. Bislang hat Deutschland diese Emissionen um rund 28 Prozent verringern können.
Klimaschutzplan 2050
Deutschland hat mit dem Klimaschutzplan 2050 als einer der ersten Vertragsstaaten des Pariser Klimaabkommens eine Langfriststrategie vorgelegt. Das Abkommen fordert die Staaten zu so einer Strategie auf. Sie zeigt den Weg zu einer weitgehend treibhausgasneutralen Volkswirtschaft. Der Plan legt für 2030 Emissionskorridore für Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie und Landwirtschaft fest. Er ist als "lernender Prozess" konzipiert und soll in regelmäßigen Abständen bilanziert werden. Die erste Fortschreibung ist für 2019/2020 geplant und das erste Maßnahmenpaket soll 2018 erarbeitet werden.
Die Erarbeitung des Klimaschutzplans 2050 erfolgte durch einen breiten Dialogprozess. Daran beteiligt waren über 800 Vertreter aus Bundesländern, Kommunen und Verbänden. Auch rund 500 Bürgerinnen und Bürger nahmen am Dialogprozess teil.
9. Petersberger Klimadialog
Im Mai 2017 haben Vertreter aus 35 Staaten in Berlin beraten, wie sich das Klimaschutzabkommen von Paris wirksam umsetzen lässt. Themen waren vor allem die nationalen Langfrist-Strategien und der Umbau zu einer treibhausneutralen Wirtschaft. Der Petersberger Dialog dient der Vorbereitung der UN-Klimakonferenz im November. Traditionell teilt sich Deutschland die Gastgeberrolle beim Petersberger Dialog mit dem Land, das die Präsidentschaft für die kommende UN-Klimakonferenz innehat. Das ist 2017 mit Fidschi erstmals ein Inselstaat, der vom Klimawandel besonders betroffen ist.
23. Weltklimakonferenz in Bonn (COP 23)
Auch international engagiert sich die Bundesregierung für den Klimaschutz. Sie hatte sich auf allen Ebenen für den Abschluss des Pariser Klimaabkommens eingesetzt und arbeitet weiter an seiner ambitionierten Umsetzung. 2017 ist Deutschland technischer Gastgeber für die 23. Weltklimakonferenz (COP 23) unter dem Vorsitz der Republik Fidschi. Die Bundesregierung unterstützt das Vorsitzland bei der Organisation der größten UN-Konferenz. Sie wird vom 6. bis zum 17. November 2017 in Bonn tagen, dem Sitz des UN-Weltklimasekretariats. Die Konferenz dient dazu, das Pariser Abkommen von 2015 umzusetzen und konkrete Maßnahmen für den Klimaschutz einzuleiten.
Hochwasserschutz und Blaues Band Deutschland
Die Bundesregierung hat den Schutz für hochwassergefährdete Regionen erhöht. Das neue Hochwasserschutzgesetz geht von einem Paradigmenwechsel aus, weil es die Vorsorge in den Blick nimmt. Es geht darum, den Flüssen mehr Raum zu geben und Schäden durch Hochwasser zu verhindern oder zu vermindern. Das Hochwasserschutzgesetz II vereinfacht Planung, Genehmigung und Bau von Schutzanlagen. Neue Ölheizungen sind in hochwassergefährdeten Gebieten zukünftig verboten, denn auslaufendes Heizöl verursacht fast Dreiviertel aller Sachschäden. Zudem können Kommunen Überschwemmungsgebiete ausweisen, in denen nicht mehr gebaut werden darf.
Auch das neue Bundesprogramm "Blaues Band Deutschland" dienst dem Hochwasserschutz. Ziel ist es, Fließgewässer und Auen zu renaturieren. Zudem sollen Flüsse, Kanäle, Auen und Küstengewässer zu einem bundesweiten Biotop-System verbunden werden. Damit setzen Bund und Länder neue Akzente für Natur- und Gewässerschutz sowie für Wassertourismus, Freizeitsport und Erholung.
Bundesnaturschutzgesetz novelliert
Der Bundestag hat im Juni 2017 die Novelle des Naturschutzgesetzes beschlossen. Damit kann der Bund weiterhin in Nord- und Ostsee Meeresschutzgebiete ausweisen. Als "Schutzgüter" können nun außer Seehund oder Kegelrobbe auch weniger bekannte gefährdete Arten wie Sternrochen oder Islandmuschel berücksichtigt werden. Für die Errichtung z.B. von Off-Shore-Windkraftanlagen oder Pipelines ist es künftig möglich, "bevorratende Kompensationsmaßnahmen" zu ergreifen. Außerdem wurde die Liste der gesetzlich geschützten Biotope um Höhlen und naturnahe Stollen erweitert.
Neue Regeln zum Schutz der Artenvielfalt
Absichtlich eingeführte wie auch unbeabsichtigt eingeschleppte Tiere und Pflanzen in Regionen außerhalb ihres natürlichen Verbreitungsgebietes gehören zu den größten Gefahren für die biologische Vielfalt weltweit. Deutschland muss die entsprechende EU-Verordnung durchsetzen und geeignete Managementmaßnahmen für bereits weit verbreitete invasive Arten festlegen. Das Gesetz zum Schutz vor invasiven Arten hat der Bundesrat im Juli 2017 beschlossen.
Mehr Recycling mit neuem Verpackungsgesetz
Ziel des neuen Verpackungsgesetzes ist es, mehr Abfälle aus privaten Haushalten zu recyceln und Hersteller zu verpflichten, mehr recyclingfähige Verpackungen zu produzieren. Einzelhändler müssen am Regal kennzeichnen, wo Mehrweg- oder Einweggetränke stehen. Verpackungsabfälle werden auch zukünftig haushaltsnah gesammelt. Entsorgt werden sie weiterhin im Wettbewerb zwischen kommunalen und gewerblichen Abholern. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Rücknahmepflicht von Elektroschrott
Einzel- wie Online-Handel müssen seit dem 1. Juni 2017 bei einem Verstoß gegen ihre Rücknahmepflichten für Elektro- und Elektronikaltgeräte mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro rechnen. Ziel ist es, ein effizientes Netz von Sammelstellen zu schaffen, damit die Rohstoffe, die in den Elektrogeräten enthalten sind, recycelt werden können.