Energieeffizienz

Solar- und Windkraftanlagen an der deutschen Nordseeküste

Solar- und Windkraftanlage an der Nordseeküste

Foto: Burkhard Peter

Wettbewerb bei der Förderung der erneuerbaren Energien

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vollzieht sich ein Systemwechsel bei den Stromkosten: Von einer festen Einspeisevergütung hin zu einer Förderung nach dem Prinzip des niedrigsten Preises. Dadurch werden die Herstellungs- und Förderkosten pro Kilowatt sinken. Seit Anfang 2017 wird die Höhe der Förderung für neue Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen über Ausschreibungen ermittelt. Wer künftig über ein Ausschreibungsverfahren eine Förderung erhalten will, muss sich um eine möglichst kostengünstige Herstellung bemühen. Ziel ist ein marktwirtschaftlicher Fördersatz. Die EEG-Umlage hat sich stabilisiert und ist 2017 nur noch geringfügig auf 6,88 Cent/Kilowattstunde gestiegen.

Kräftiger Impuls für moderne und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung

Ein wichtiger Baustein der Energiewende ist die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), deren Ausbau und Weiterentwicklung verstärkt wird. Das Fördervolumen wird erstmalig auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr angehoben. Damit unterstützt die Bundesregierung gezielt die besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas-KWK und leistet damit einen Beitrag zum Er-reichen des CO2-Einsparziels bis 2020. Durch eine Verbesserung der Förderung für Wärmespeicher, die Fokussierung der Förderung auf den in das öffentliche Netz eingespeisten KWK-Strom, die Einführung einer verpflichtenden Direktvermarktung und weitere Maß-nahmen können KWK flexibler auf die fluktuierende Einspeisung von erneuerbaren Energien reagieren.

Teilhabe an der Energiewende durch Mieterstrom

Mit der Förderung von Solarstromanlagen auf Hausdächern beteiligt die Bundesregierung auch Mieter an der Energiewende. Gefördert wird insgesamt eine installierte Leistung von bis zu 500 Megawatt pro Jahr. Die Förderung ist auf Wohngebäude begrenzt: 40 Prozent der Gebäudefläche muss Wohnfläche sein. Anders als beim Strombezug aus dem allgemeinen Netz fallen beim Mieterstrom weder Netzentgelte, Kommissionsabgaben, Umlagen noch Stromsteuer an. Deshalb profitieren Mieter und Vermieter von günstigerem Strom. Ziel der Förderung ist es, Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern zu schaffen.

Digitalisierung des Energiesystems

Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende setzt die Bundesregierung das Startsignal für Smart Grid, Smart Meter und Smart Home in Deutschland und ermöglichen so die digitale Infrastruktur für eine erfolgreiche Verbindung von über 1,5 Millionen Stromerzeugern und großen Verbrauchern. Im Zentrum steht die Einführung intelligenter Messsysteme. Sie dienen als sichere Kommunikationsplattform, um das Stromversorgungssystem energiewendetauglich zu machen. Datenschutz wird dabei ganz groß geschrieben – die Bundesregierung hat die anspruchsvollsten Regeln in Europa eingeführt.

Gerechte Reform der Netzentgelte

Mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz passt die Bundesregierung die sogenannten vermiedenen Netzentgelte schrittweise an die Erfordernisse der Energiewende an. Bei den Netzentgelten handelt es sich um Zahlungen für dezentrale Einspeisungen, die aus den Netzkosten finanziert werden. Das Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt für mehr Kostengerechtigkeit. Zudem dämpft die schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte bundesweit die Netzkosten.

Mehr Anreize für Investitionen in moderne Verteilnetze

Damit der Netzausbau - auch mit der Integration der Erneuerbaren Energien - kostengünstig und zügig vorangeht, hat die Bundesregierung die Anreizregulierungsverordnung novelliert. Erster Baustein der Novelle ist die Verbesserung der Investitionsbedingungen durch die unmittelbare Anerkennung von Investitionskosten der Netzbetreiber. Den zweiten Baustein bilden Effizienzanreize, wie einem Bonus für besonders effiziente Netzbetreiber. Dritter Baustein sind neue Veröffentlichungspflichten der Kosten und Erlöse der Netzbetreiber für mehr Transparenz.

Atomausstieg

Die Bundesregierung hat die Finanzierung des Atomausstiegs neu geregelt. Die Kosten deckt ein Fonds, den die Kraftwerksbetreiber mit rund 24 Milliarden Euro finanzieren. Die Kraftwerksbetreiber bleiben weiterhin dafür zuständig, die Stilllegung, den Rückbau und die fachgerechte Verpackung radioaktiver Abfälle abzuwickeln und zu finanzieren.

Endlagerung radioaktiver Abfälle

Mitte Mai 2017 ist die Novellierung des Gesetzes zur Suche nach einem Standort in Deutschland für die Endlagerung hochradioaktiver Abfälle in Kraft getreten. Bis 2031 soll die Entscheidung für
einen Standort gefallen sein, die Lagerung bis 2050 beginnen. Von Anfang an werden Bürger und Betroffene eingebunden und beteiligt. Für die Suche gilt das Prinzip der weißen Landkarte: Kein Ort ist von vornherein ausgeschlossen oder bevorzugt. Wissenschaftler der Bundesgesellschaft für Endlagerung suchen nach einem Ort, an dem Atommüll eine Million Jahre sicher lagern kann. Der Standort mit der größtmöglichen Sicherheit soll dann zum Endlager werden.

Fracking

Kommerzielles Fracking zur Förderung von Schiefergas bleibt in Deutschland bis mindestens 2021 untersagt. Danach wird der Bundestag entscheiden, ob es bei den Regelungen bleibt. Erlaubt sind vier Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken, um die Auswirkungen des Frackings auf die Umwelt, den Untergrund und den Wasserhaushalt wissenschaftlich zu erforschen. Oberhalb von 3.000 Metern Tiefe ist Fracking in Schiefer- und Kohleflöz-Gestein nicht erlaubt. Für alle Fracking-Maßnahmen zum Aufsuchen und zur Förderung von Erdöl und Erdgas gilt eine verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung.