Digitale Agenda

Mädchen umarmt Ihren Vater, der ihr das Smartphone zeigt

Die Digitale Agenda bietet Chancen für alle

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Der digitale Wandel bietet große Chancen, Wohlstand und Lebensqualität zu steigern und Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern. Mit der Digitalen Agenda, die die Bundesregierung im August 2014 beschlossen hat, gestaltet sie den Wandel aktiv mit.

Die Umsetzung der Digitalen Agenda ist ein gutes Stück vorangekommen: Das zeigt der Legislaturbericht Digitale Agenda, den das Kabinett im April 2017 beschlossen hat. Zentrale Plattform für den regelmäßigen Dialog ist der jährliche Digital-Gipfel. Er fand zuletzt am 12. und 13. Juni 2017 in der Metropolregion Rhein-Neckar statt. Die Internetseite www.digitale-agenda.de informiert die Bürger aktuell über den Stand der Umsetzung.

Schneller Internetanschluss

Aktuell haben über 75 Prozent aller Haushalte in Deutschland Zugang zu mehr als 50 Megabit pro Sekunde. Ziel der Digitalen Agenda ist es, bis 2018 alle Haushalte mit einem schnellen Internetanschluss auszustatten. Mobiles Breitband soll helfen, den flächendeckenden Ausbau auch in ländlichen Regionen zu unterstützen.

Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau

Ziel des Bundesförderprogramms ist es, den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten zu unterstützen. Insgesamt stehen vier Milliarden Euro für die Förderung des Breitbandausbaus zur Verfügung. Rund 3,3 Milliarden Euro investiert der Bund, 700 Millionen Euro investieren die Länder.

Zukunftsoffensive Gigabit-Deutschland

Die Netzallianz Digitales Deutschland stellt die Weichen für die nächste Generation des Breitbandnetzes mit Glasfaser und Mobilfunkstandard 5G. Gemeinsames Ziel von Bundesregierung und privaten Anbietern ist es, 100 Milliarden Euro zu investieren, um bis 2025 in Deutschland ein flächendeckendes Gigabit-Netz zu schaffen.

Effektive Ausbaustrategie für Glasfaser

Mit dem DigiNetz-Gesetz hat die Bundesregierung festgelegt: Werden Neubaugebiete oder Verkehrswege erschlossen, kommen künftig Glasfaserkabel zum Einsatz. Auch die bestehende Infrastruktur an Straßen, Schienen und Wasserwegen kann künftig für Glasfaser mitgenutzt werden. Das spart Mittel und minimiert Störungen durch Baustellen.

Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten

Deutschland soll digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa werden. Dafür gilt es, die Digitalisierung der Wirtschaft voranzubringen, den Mittelstand zu begleiten, junge Unternehmen zu fördern und das Fundament für eine erfolgreiche Industrie 4.0 zu legen.

Mit dem Aufbau eines Netzwerks von Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren werden kleine und mittlere Unternehmen für den Einsatz digitaler Anwendungen sensibilisiert. Zehn dieser Zentren sowie ein Kompetenzzentrum Digitales Handwerk existieren bereits, weitere folgen in diesem Jahr.

Die Plattform Industrie 4.0 mit über 300 Akteuren aus 160 verschiedenen Organisationen hat sich zu einem der weltweit größten und erfolgreichsten Netzwerke entwickelt, um die digitale Transformation produzierender Unternehmen zu unterstützen und das Thema auch international voranzutreiben. Mit einem vielfältigen Finanzierungsförderangebot unterstützt die Bundesregierung daher kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler, Gründungsinteressierte und innovative Start-ups, damit sie neue Projekte, Produkte sowie Prozesse und Dienstleistungen realisieren können.

Bessere Regeln für den Wettbewerb

Das digitale Zeitalter verändert die Anforderungen an die Wettbewerbspolitik. Um Vielfalt und offene Märkte auch bei digitalen Geschäftsmodellen zu gewährleisten, hat die Bundesregierung das Wettbewerbsrecht überarbeitet. Die Änderungen modernisieren die Missbrauchs- und Fusionskontrolle.

Durchbruch für freies öffentliches WLAN

Mit der Änderung des Telemediengesetzes macht die Bundesregierung den Weg frei für mehr öffentliches WLAN in Deutschland. Der Gesetzentwurf schafft die Störerhaftung auf Unterlassung für alle Internetzugangsanbieter rechtssicher ab und fördert damit die Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots.

Förderprogramm für automatisiertes Fahren

Deutschland soll Leitanbieter für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge bleiben, aber auch Leitmarkt werden. Dafür hat die Bundesregierung ein 100 Millionen Euro schweres Förderprogramm aufgelegt. Die Mittel sollen bis 2020 gezielt in die Forschung auf digitalen Testfeldern fließen.

Strategie Schiene Digital

Seit Anfang 2017 gibt es in allen ICE-Zügen kostenloses WLAN – auch in der zweiten Klasse. Allein in der ersten Woche griffen mehr als eine halbe Million Reisende auf den neuen Service zu. Diese erste Zwischenbilanz markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur "Schiene digital".

Digitale Vernetzung im öffentlichen Personenverkehr

Die Bundesregierung fördert die digitale Vernetzung im Nahverkehr mit einem eigenen Programm. Dafür stehen von Januar 2017 bis September 2018 insgesamt 16 Millionen Euro zur Verfügung. Schwerpunkte sind die überregionale Verknüpfung von Fahrgastinformationen sowie das elektronische Ticketing. Über dieses Programm hat die Bundesregierung ein Konzept zur digitalen Vernetzung im ÖPV erarbeitet.

Innovative Hafentechnologien

Von Hafenfirmen über Werften bis hin zu Forschung und Meerestechnik: Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung der maritimen Wirtschaft voran. Sie hat dazu ein umfangreiches Maßnahmenpaket vorgestellt – darunter ein Programm für innovative Hafentechnologien, für das 64 Millionen Euro bis 2020 bereitstehen.

Masterplan Bauen 4.0

In Zukunft soll in Deutschland der klare Grundsatz gelten: Erst digital, dann real bauen. Die Bundesregierung macht den Einsatz der digitalen Planungsmethode "Building Information Modeling" (BIM) bis 2020 zum Standard bei neuen Verkehrsinfrastrukturprojekten des Bundes – mit dem Masterplan Bauen 4.0.

Startkapital für die Mobilität 4.0

Auf der digitalen Plattform mCLOUD stellt die Bundesregierung Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten offen zur Verfügung. Mit dem mFUND unterstützt sie digitale Geschäftsideen, die hierauf basieren. Dazu zählen zum Beispiel Navigationsdienste, intelligente Reiseplaner oder hochpräzise Wetter-Apps. Für das neue Förderprogramm stehen bis Ende 2020 rund 100 Millionen Euro bereit.

Datenschutzrecht novelliert

Diese Reform ist erforderlich, da Deutschland sein Datenschutzrecht bis Mai 2018 an das geänderte Datenschutzrecht der EU anpassen muss. Kernstück ist die Neustrukturierung des Bundesdatenschutzgesetzes. Es ergänzt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung, die unmittelbar in Deutschland gilt.

Open-Data-Gesetz auf Bundesebene

Bundesbehörden sollen künftig elektronische Daten als offene Daten bereitstellen. Das hat die Bundesregierung im sogenannten Open-Data-Gesetz beschlossen. Offene Daten können in unbearbeiteter Form, maschinenlesbar ohne Zugangsbeschränkung von jedermann frei genutzt werden.

Wetterdaten leicht einzusehen

Ob Sonne, Sturm oder Unwetter zu erwarten sind – darüber können sich Bürgerinnen und Bürger künftig kostenfrei beim Deutschen Wetterdienst informieren. Nicht nur Wetterwarnungen, auch Informationen zu Klimaschutz und Umwelt darf der DWD kostenlos abgeben.

Steuererklärung ohne Belege

Das Besteuerungsverfahren wird grundlegend modernisiert und weitgehend elektronisch abgewickelt. Die Fristen zum Einreichen der Steuererklärung werden ab dem Erklärungszeitraum 2018 verlängert. Papierbelege sind dem Finanzamt in der Regel nur noch auf Anforderung vorzulegen. Ziel des neuen "Modernisierung-Gesetzes" ist es, bürokratische Belastungen für Steuerpflichtige und Verwaltung abzubauen.

Evaluierungsbericht 2016 zum Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020"

Das Regierungsprogramm "Digitale Verwaltung 2020" unterstützt Behörden bei der Umstellung auf digitalisierte Verfahren. Das betrifft technische Infrastrukturen für einen einfacheren Kontakt der Verwaltung mit Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen, aber auch behördeninterne Anwendungen wie die E-Akte. Der Evaluierungsbericht 2016 zeigt den Umsetzungsstand des
E-Government-Gesetzes.

Informationstechnik modern organisieren

Im Zusammenhang mit der Digitalen Agenda der Bundesregierung hat das Kabinett am 8. März 2017 beschlossen, die Rechtsform des Informationstechnikzentrums Bund ( ITZ-Bund) zu ändern. Das ITZ-Bund erhält voraussichtlich ab 2019 die Rechtsform einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts. Das bietet viele Vorteile: So wird es zum Beispiel möglich, Leistungen flexibler zu erbringen. Auch kann das ITZ-Bund in der neuen Rechtsform einfacher abrechnen und insgesamt wirtschaftlicher arbeiten.