Bürgerrechte

Figur der Justitia mit Waage und Zepter

Justitia - Symbol für Gerechtigkeit

Foto: photothek.net/Grabowsky

Ehemündig ab 18 Jahren

Eine Eheschließung ist nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind. Minderjährige in Deutschland sollen vor zu früher Heirat geschützt werden. Außerdem gelten klarere Regeln für den Umgang mit Ehen, die Minderjährige nach ausländischem Recht geschlossen haben. Das Gesetz ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten.

Mehr Schutz für Stalking-Opfer

Die Bundesregierung hat den Schutz von Stalking-Opfern verbessert. Die Reaktion des Opfers spielt für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Es genügt nun, dass die Nachstellung eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers bedeutet. Die Reform des Strafrechts ist am 10. März 2017 in Kraft getreten.

Bedarfsgerechte medizinische Versorgung für Menschen unter Betreuung

Die Bundesregierung hat Ergänzungen im Betreuungsrecht auf den Weg gebracht. Hält sich ein betreuter Mensch stationär im Krankenhaus auf, soll er auch gegen seinen Willen die medizinische Behandlung erhalten können, die notwendig ist, um sein Leben und seine Gesundheit zu schützen. Dennoch ist dabei das Selbstbestimmungsrecht des Betreuten in besonderer Weise zu beachten. Das Gesetz ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten.

Verurteilte Homosexuelle werden rehabilitiert

Männern, die in der Vergangenheit wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilt worden sind, soll dieser Strafmakel genommen werden. Aus heutiger Sicht ist das strafrechtliche Verbot einvernehmlichen homosexuellen Verhaltens in besonderem Maße grund- und menschenrechtswidrig. Entsprechende Gerichtsurteile werden deshalb aufgehoben, die Betroffenen entschädigt.

Entschädigung für Hinterbliebene

Menschen, die einen Angehörigen durch fremdes Verschulden verloren und dadurch seelisches Leid erfahren haben, sollen eine Entschädigung erhalten. Die Regelung greift in Fällen von Mord, Verkehrsunfall, ärztlichem Behandlungsfehler oder Terror.