Europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik

Bundespolizisten im Einsatz für Frontex auf der griechischen Insel Samos

Bundespolizei im Einsatz für Frontex auf der Insel Samos

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An gesamteuropäischer Lösung festhalten

Die weltweite Flüchtlings- und Migrationsbewegung bleibt eine gemeinsame Herausforderung für Europa. Sie erfordert gemeinsame europäische Antworten. Mit der europäischen Migrationsagenda vom Mai 2015 hat die EU-Kommission eine Gesamtstrategie zur Steuerung der Migration vorgelegt. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit den europäischen Partnern umfangreich dazu beigetragen , die Situation zu verbessern und Lösungen zu erreichen. Dazu zählt die EU-Türkei-Erklärung von März 2016 . Die Zusammenarbeit hat dazu geführt, dass das Sterben in der Ägäis und das illegale Schlepperwesen in diesem Raum deutlich zurückgegangen sind. Kamen im Oktober 2015 durchschnittlich fast 7.000 Menschen pro Tag auf den griechischen Inseln an, sind es ein Jahr nach Inkrafttreten der Erklärung noch durchschnittlich 78 (Stand: Juni 2017). Die Bundesregierung leistet zudem gemeinsam mit den EU-Institutionen umfangreiche finanzielle und personelle Unterstützung für Griechenland, damit das Land die Herausforderungen vor Ort besser bewältigen kann.

Seit Oktober 2016 gibt es die neue Europäische Grenz- und Küstenwache. Die EU hat über-dies die migrationspolitische Zusammenarbeit mit Partnerländern außerhalb Europas deutlich gestärkt. EU und Bundesregierung setzen sich weiterhin für gemeinsame europäische Lösungen ein, sei es bei der Bekämpfung der Schlepperkriminalität, der Minderung von Fluchtursachen oder bei der Gestaltung eines fairen und krisenfesten Gemeinsamen Europäischen Asylsystems.

EU-Migrationspartnerschaften mit Afrika

Migrationspartnerschaften dienen dazu, die Zusammenarbeit mit den Herkunfts-, Transit- und Aufnahmeländern zu verbessern – insbesondere bei der Bekämpfung von illegaler Migration und Schlepperkriminalität, bei Rückkehr, Rückführung und Reintegration, aber insbesondere auch beim Kampf gegen Fluchtursachen . Im vergangenen Jahr hat die EU Partnerschaften mit den fünf afrikanischen Staaten Niger, Nigeria, Senegal, Mali und Äthiopien initiiert. Die Bundesregierung engagiert sich besonders in den Partnerschaften mit Niger und Mali. Die Internationale Organisation für Migration vermeldet vor allem in Niger gesunkene Migrationszahlen, Schleuser konnten der Justiz übergeben, Schlepperfahrzeuge sichergestellt werden.

Der Europäische Rat hat sich im Dezember 2016 dafür ausgesprochen, die Partnerschaften zu verstärken, unter anderem mit einer Investitionsoffensive für Drittländer. Langfristig sollen die Migrationspartnerschaften zur Stärkung von Frieden, Stabilität und der wirtschaftlichen Entwicklung in Afrika beitragen, um so Fluchtursachen zu mindern.

10-Punkte-Migrationsplan verabschiedet

Zur weiteren Bekämpfung von Schlepperkriminalität und zur Verbesserung der Flüchtlingssituation im Mittelmeer haben sich die Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem informellen Rat am 3. Februar 2017 in Valletta auf einen 10-Punkte-Plan zur Migration geeinigt. Die EUwill künftig die Kooperation mit Libyen intensivieren: Geplant ist, Organisationen, Regionen und Gemeinden in dem Land mit finanziellen Mitteln zu unterstützen. Unter anderem soll die libysche Küstenwache weiter ausgebildet werden. Für die Flüchtlinge und Migranten in Libyen sollen angemessene Aufnahmekapazitäten und menschenwürdige Bedingungen herrschen.

Europäische Agentur für Grenz- und Küstenwache

Ein konkretes Ergebnis des Bratislava-Fahrplans ist die neu eingerichtete Europäische Grenz- und Küstenwache . Sie trägt dazu bei, die EU-Außengrenzen zu sichern. Durch die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten ist es jetzt möglich, Sicherheitsbedrohungen an den EU-Außengrenzen rasch zu identifizieren und abzuwehren. Seit Dezember 2016 sind der Soforteinsatzpool mit mindestens 1.500 Einsatzkräften sowie der Ausrüstungspool einsatzbereit. Die deutsche Polizei beteiligt sich mit 225 Beamten. Darüber hinaus stellt Deutschland Experten für Rückführungsmaßnahmen zur