Wirtschaft und Wachstum

Arbeiter in einer Tischlerei mit einem Fünf-Achs-Industrieroboter

Arbeit in der Tischlerei mit Fünf-Achs-Industrieroboter

Foto: Maria Feck

Deutschland ist in guter Verfassung

Das Bruttoinlandsprodukt stieg 2016 mit 1,9 Prozent so stark wie seit 2011 nicht mehr. Für das laufende Jahr erwartet die Bundesregierung eine Zunahme von 1,5 Prozent. Investitionen – zum Beispiel in die digitale Infrastruktur – bleiben der Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Die Arbeitslosigkeit ist auf dem niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung. Und die Zahl der Beschäftigten dürfte im Jahr 2017 um mindestens 530.000 und im Jahr 2018 um 310.000 Personen auf das Rekordniveau von 44,4 Millionen Personen steigen. Seit Jahren kontinuierlich steigende Reallöhne führen zu spürbar mehr Geld im Portemonnaie der Arbeitnehmer.

Wirtschaftsmotor Mittelstand

Mittelständische Unternehmen sind der Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Über 99 Prozent aller Firmen in Deutschland sind mittelständisch. Sie erwirtschaften mehr als die Hälfte der Wertschöpfung aller deutschen Unternehmen. Der Mittelstand trägt entscheidend zu Ausbildung und Beschäftigung bei. Rund 82 Prozent aller Auszubildenden lernen dort. Mittelständler stellen fast 60 Prozent aller Arbeitsplätze. Die Mittelstandspolitik der Bundesregierung setzt Anreize für eine langfristig erfolgreiche unternehmerische Betätigung. Sie stärkt die Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft und Beschäftigung und hat mit dem Zweiten Bürokratieentlastungsgesetz vor allem kleine Unternehmen spürbar entlastet.

Unternehmertum und Gründungsgeist fördern

Gründungen von innovativen Start-ups sind für den Standort Deutschland von großer Bedeutung. Die Bundesregierung hat deshalb die Rahmenbedingungen für den Wagniskapitalmarkt weiter verbessert. Mit der Neuregelung zur steuerlichen Verlustverrechnung können Kapitalgesellschaften in Deutschland leichter investieren. Davon profitieren auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen. Mit den neuen Förderbedingungen, die seit Anfang 2017 in Kraft sind, ist das INVEST-Programm zur Finanzierung von Start-ups noch attraktiver.

Vergaberecht modernisieren

Mit einer grundlegenden Modernisierung des Vergaberechts hat die Bundesregierung im April 2016 die öffentliche Auftragsvergabe effizienter, einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet. Vergabeverfahren können vollständig elektronisch stattfinden. Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte soll durch eine neue Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) reformiert werden. Die UVgO wird vom Bund voraussichtlich ab dem Spätsommer 2017 angewendet. Die Länder werden die UVgO voraussichtlich 2018 für anwendbar erklären.

Die Bundesregierung hat die öffentliche Auftragsvergabe auch unterhalb der EU-Schwellenwerte vereinfacht, modernisiert und anwenderfreundlicher gestaltet. Das neue Regelwerk ist im Frühjahr 2017 in Kraft getreten und hat die bisher geltende Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A Abschnitt 1) ersetzt. Es leistet einen wesentlichen Beitrag zur positiven Bilanz beim Bürokratieabbau.

Über die Internetseite www.evergabe-online.de können Bewerber Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln. Der übliche Postweg entfällt. Das von der Bundesregierung beschlossene Wettbewerbsregister soll zur Korruptionsprävention und zur Vermeidung von Wirtschaftskriminalität bei öffentlichen Aufträgen und Konzessionen beitragen.

Freihandelsabkommen mit Kanada unterzeichnet

Das im Oktober 2016 unterzeichnete Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada ( CETA) ist das bisher fortschrittlichste Freihandelsabkommen der EU. Zwei Wirtschaftsräume der Welt mit den höchsten Standards zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Verbrauchern rücken zusammen. CETA modernisiert den Investitionsschutz und führt unabhängige Investitionsgerichte ein. Darüber hinaus verbessert CETA den Zugang europäischer Unternehmen zum kanadischen Markt erheblich. Das Europäische Parlament hat dem Handelsabkommen CETA mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Ratifizierungsprozess in den Mitgliedstaaten kann jetzt beginnen. Teile des Freihandelsabkommens, die in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen, sind im April 2017 vorläufig in Kraft getreten.

Rüstungsexportkontrolle – strenge Regeln

Entscheidungen über Rüstungsexporte unterliegen strengen Regelungen. Zusammen mit den neu erlassenen Kleinwaffengrundsätzen und der Kontrolle nach Lieferung in den Empfängerländern (Post-Shipment) hat die Bundesregierung die strengsten Rüstungsexportvorschriften erlassen, die es in Deutschland je gab. Das Regelwerk legt dabei zum Teil strengere Kriterien an, als es der gemeinsame Standpunkt der EU für Waffenausfuhren fordert. Öffentlichkeit und Bundestag erhalten umfassender und früher Informationen. Die Bundesregierung legt zusätzlich zum jährlichen Rüstungsexportbericht vor der Sommerpause einen Zwischenbericht zu den Rüstungsexportgenehmigungen des ersten Halbjahrs im Herbst vor.

Nationaler Aktionsplan "Wirtschaft und Menschenrechte" verabschiedet

Deutschland verfügt nunmehr über einen "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP). Er konkretisiert die UN-Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte für deutsche Unternehmen. Der NAP bietet deutschen Unternehmen Orientierung bei der Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten bei Geschäftstätigkeit im Ausland. Darüber hinaus enthält er unterstützende Maßnahmen für die praktische Umsetzung. Bis 2020 sollen mindestens 50 Prozent der Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern Standards entsprechen, die im Aktionsplan festgelegt sind. Die Vorgaben des NAP sollen grundsätzlich für alle Unternehmen gelten, sich allerdings nach Größe, Marktposition und Branche unterscheiden. Der NAP sieht auch vor, dass die deutsche Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen neu aufgestellt und weiter gestärkt wird.

Mehr Rechtssicherheit bei Insolvenzen

Bisherige Rechtsunsicherheiten für Wirtschaft und Arbeitnehmer bei Insolvenzanfechtungen sind durch eine entsprechende Reform beseitigt. Die Frist, Zahlungen des Insolvenzschuldners anzufechten, wird verkürzt. Das Vertrauen von Arbeitnehmern, verdienten Arbeitslohn behalten zu dürfen, wird gestärkt. Das Gesetz ist am 5. April 2017 in Kraft getreten.

Verantwortung des Unternehmens gestärkt

Große Unternehmen müssen seit dem 19. April 2017 umfassender über nichtfinanzielle Aspekte berichten – zum Beispiel wie sie die Rechte ihrer Arbeitnehmer achten, die Umwelt schützen und Korruption bekämpfen.