Jahresbericht 2015/2016

Im Bioladen gibt es krummes Obst und Gemüse
Foto: Martin Stollberg
- Nachhaltigen Konsum stärken
- Präventionspaket gegen das Rauchen
- Besser schlichten als richten
- Berufszulassung für Immobilienmakler
- Mehr Schutz bei Bauverträgen
- Wächter über Finanz- und Digitalmärkte
- Recht auf ein Konto
- Mehr Schutz bei Krediten und Dispozinsen
- Mehr Sicherheit für Versicherte
- Besserer Schutz für Kleinanleger
- Neues Reiserecht bringt mehr Schutz und Rechtssicherheit
- Daten von Verbrauchern besser geschützt
- Handynutzung im EU-Ausland günstiger
- Freie Routerwahl und Transparenz bei Internetanschlüssen
- Weg frei für öffentliches WLAN
- G@ZIELT prüft Onlinehandel
Nachhaltigen Konsum stärken
Bio-Lebensmittel, Car-Sharing, Fair Trade - ein umweltbewusstes Leben zu führen ist gefragter denn je. Gleichwohl werden noch viele ressourcenintensive Produkte hergestellt und verbraucht. Um den nachhaltigen Konsum in den Bereichen Haushalt und Wohnen, Mobilität, Ernährung, Büro und Arbeit, Bekleidung sowie Tourismus und Freizeit systematisch zu stärken und auszubauen, hat das Kabinett am 24. Februar 2016 ein nationales Programm beschlossen.
Präventionspaket gegen das Rauchen
Seit Mai 2016 müssen Zigarettenpackungen kombinierte Text-Bild-Warnhinweise tragen. Neuartige Tabakerzeugnisse bedürfen einer Zulassung. Elektronische Zigaretten und E-Shishas dürfen seit April 2016 nicht mehr an Kinder und Jugendliche verkauft oder abgegeben werden. Das Kabinett hat außerdem am 20. April 2016 eine Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf enthält weitergehende Regelungen wie beispielsweise eine Ausweitung der Werbeverbote und eine Ausweitung der Regelungen zu den nikotinhaltigen E-Zigaretten und Nachfüllbehältern auf nikotinfreie Erzeugnisse.
Besser schlichten als richten
Mangelhafte Ware, schlechte Arbeit des Handwerkers, Streit um Schadenersatz – nicht jeder Streit muss vors Gericht. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom April 2016 ermöglicht, dass sich Verbraucher und Unternehmen bei Streitigkeiten aus Kauf- oder Dienstleistungsverträgen kostengünstig an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden können. Bislang bestehende Schlichtungsstellen einzelner Branchen bleiben bestehen.
Berufszulassung für Immobilienmakler
Die Rechte der Verbraucher stärken und ihren Schutz vor finanziellen Schäden erhöhen: Das sind die Ziele eines Gesetzes, mit dem die Bundesregierung die Berufszulassung von Immobilienmaklern und Verwaltern von Wohnungseigentum neu regeln will.
Mehr Schutz bei Bauverträgen
Bauverträge müssen für Verbraucher künftig klare und verständliche Angaben zu den wesentlichen Eigenschaften des Bauwerks sowie einen verbindlichen Termin zur Fertigstellung enthalten. Verbraucher erhalten zudem ein Widerrufsrecht. Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund wird im Werksvertragsrecht allgemein normiert. Die kaufrechtliche Mängelhaftung wird ebenfalls modifiziert. Der Käufer erhält einen neuen Anspruch auf Vornahme von Aus- und Einbauleistungen bzw. auf Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen. Das Bundeskabinett hat die Reform am 2. März 2015 beschlossen. Die Reform befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Wächter über Finanz- und Digitalmärkte
Sogenannte Marktwächter beobachten und analysieren seit 2015 den Finanzmarkt und die digitalen Märkte. Eine positive erste Zwischenbilanz zeigt: Viele Missstände konnten frühzeitig aufgedeckt, Verbraucher gewarnt und effektiv geschützt werden. Sie können sich über das Portal "marktwaechter.de" über die Arbeit der Marktwächter informieren und Beschwerden mitteilen. Die Bundesregierung fördert das erfolgreiche Projekt jährlich mit zehn Millionen Euro.
Recht auf ein Konto
Seit Juni 2016 hat jedermann das Recht, ein Basiskonto zu eröffnen. Damit erhalten auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Geldinstitute müssen zudem sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle für ein Konto anfallenden Gebühren transparent und vergleichbar informieren. Kontoinhaber können schneller und einfacher zu einem anderen Institut wechseln.
Mehr Schutz bei Krediten und Dispozinsen
Für Kredite gilt seit März 2016: Finanzinstitute müssen bei Baukrediten besser beraten und die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden strenger prüfen. Immobiliendarlehensberater bieten dazu unabhängige Beratung auf Provisionsbasis. Verbraucher sind auch bei "Null-Prozent-Finanzierungen" besser geschützt. Wer sein Konto dauerhaft oder erheblich überzieht, muss ein Angebot zur Beratung erhalten. Geldinstitute sind zudem verpflichtet, über die Höhe der Zinsen für den Dispokredit auf ihrer Webseite deutlich sichtbar zu informieren.
Mehr Sicherheit für Versicherte
Die Bundesregierung hat die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Versicherungsunternehmen im Zuge der europäischen Harmonisierung grundlegend neu gestaltet. Die ab Januar 2016 geltende Neuregelung erleichtert die Bewertung der Risiken in den Unternehmen und sichert damit die Ansprüche der Versicherten stärker ab.
Besserer Schutz für Kleinanleger
Das Erste Finanzmarktnovellierungsgesetz ist im Juli 2016 in Kraft getreten. Die Bundesregierung stärkt damit die Rechte und den Schutz privater Kleinanleger. Zudem soll das Gesetz die Transparenz der Finanzmärkte verbessern.
Neues Reiserecht bringt mehr Schutz und Rechtssicherheit
Die Bundesregierung hat am 2. November 2016 die Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie beschlossen. Sie trägt dem Wandel des Reisemarktes Rechnung: Zunehmend kombinieren Verbraucher einzelne Reiseleistungen, die immer häufiger im Internet gebucht werden. Die EU-weite Neuregelung bietet höheren Schutz und mehr Rechtssicherheit.
Daten von Verbrauchern besser geschützt
Verbraucherschutzverbände können seit Februar 2016 Unternehmen wegen unzulässiger Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Verbraucherdaten abmahnen und verklagen. Das soll verhindern, dass Unternehmen persönliche Daten von Verbrauchern ohne deren Einwilligung erheben und sie zu Werbezwecken oder für Persönlichkeits- und Nutzerprofile einsetzen.
Handynutzung im EU-Ausland günstiger
Die Roaming-Gebühren im EU-Ausland sind seit April 2016 erneut gesunken. Zuzüglich zum nationalen Tarif und einschließlich Mehrwertsteuer dürfen für abgehende Gespräche nur noch maximal 5 Cent/Minute, für ankommende Anrufe maximal 1 Cent/Minute, für SMS maximal 2 Cent und für ein Megabyte beim Surfen maximal 5 Cent erhoben werden. Mitte Juni 2017 fallen die Roaming-Gebühren für die zeitweilige - nicht über das normale Maß hinausgehende - Nutzung des Mobiltelefons im EU-Ausland ganz weg. Anbieter müssen außerdem freien Zugang zum Internet ermöglichen.
Freie Routerwahl und Transparenz bei Internetanschlüssen
Internet-Provider in Deutschland können ihren Kunden nicht länger vorschreiben, welche Hardware sie zur Einwahl ins Netz benutzen müssen. Seit August 2016 haben Nutzer freie Gerätewahl. Das schafft mehr Wettbewerb auf dem Gerätemarkt und stärkt die Selbstbestimmung der Verbraucher. Verbraucher haben gegenüber ihrem Telekommunikations-Anbieter Anspruch auf bestimmte vorvertragliche Informationen und Auskunft zur aktuellen Datenübertragungsrate ihres Mobilfunk- oder Festnetzanschlusses.
Weg frei für öffentliches WLAN
Anbieter von WLAN -Hotspots müssen künftig für Rechtsverstöße der Nutzer ihres WLAN nicht mehr haften. Damit hat die Bundesregierung den Ausbau von öffentlichen WLAN -Hotspots seit Juli 2016 vereinfacht.
G@ZIELT prüft Onlinehandel
Verbraucher kaufen zunehmend online ein. Die Überwachungsstelle G@ZIELT sorgt dafür, dass Kunden keine schädigende oder täuschende Ware erhalten. Sie wird seit Januar 2016 aus Bundesmitteln finanziert.