Jahresbericht 2015/2016
- Grundsicherung gestiegen
- Neue Bemessungsgrenzen für 2016
- Sozialleistungen für EU-Ausländer
- Künstler-Sozialabgabe sinkt
- Sozialrecht wird einfacher
- Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen
- Inklusion von Menschen mit Behinderungen
- Selbstbestimmt überall dabei sein
Grundsicherung gestiegen
Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, erhält seit Januar 2016 mehr Geld. Der Regelsatz für Alleinstehende stieg von 399 Euro auf 404 Euro pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wurde um drei, die für Jugendliche um vier Euro monatlich angehoben. Ab Januar 2017 steigen die Regelsätze erneut.
Neue Bemessungsgrenzen für 2016
Die Löhne und Gehälter in Deutschland sind im Jahr 2015 wieder gestiegen. Deshalb haben sich zum 1. Januar 2016 auch die Beitragsbemessungsgrenzen der Kranken- und Rentenversicherung geändert. Dies betrifft vor allem Gutverdiener, die nun mehr Sozialabgaben leisten müssen. Die Hürde für den Wechsel in die private Krankenversicherung wird damit höher.
Sozialleistungen für EU-Ausländer
EU-Ausländer, die ohne materielles Aufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU und Personen, die sich mit einem Aufenthaltsrecht allein zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten, sind von Leistungen der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) und der Sozialhilfe ausgeschlossen. Das gleiche gilt für denjenigen, der sein Aufenthaltsrecht verloren hat.
Menschen ohne Sozialhilfeanspruch erhalten einmalige Überbrückungsleistungen bis zu einem Monat. Erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland erhalten Ausländer Leistungen im jeweiligen Leistungssystem.
Künstler-Sozialabgabe sinkt
Die Künstlersozialabgabe sinkt von 5,2 Prozent 2016 auf 4,8 Prozent im Jahr 2017. Sie gilt für alle Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten – wie Verlage, Theater, Galerien oder Behörden.
Sozialrecht wird einfacher
Das Leistungs- und Verfahrensrecht der Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV“) wird einfacher. Durch die Vereinfachungen sollen Leistungsberechtigte schneller Klarheit über ihre Ansprüche bekommen. Unter anderem werden Arbeitslosengeld II und Sozialgeld künftig für 12 Monate bewilligt.
Weniger Barrieren in Bundeseinrichtungen
Einrichtungen des Bundes werden barrierefreier. Das gilt für Gebäude und die Ausstattung von IT-Arbeitsplätzen. Auch Informationen wird es künftig vermehrt in "Leichter Sprache" geben. Ab 2018 müssen Bundesbehörden Bescheide auch in Leichter Sprache erläutern. Das am 27. Juli 2016 in Kraft getretene Gesetz passt den Behindertenbegriff an die entsprechende UN-Konvention von 2006 an. Danach ist Behinderung das Ergebnis von Beeinträchtigungen in Wechselwirkung mit Barrieren, die umwelt- oder einstellungsbedingt sind. Bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen ist eine Schlichtungsstelle eingerichtet worden. Dadurch gibt es die Möglichkeit, Streitigkeiten nach dem Behindertengleichstellungsgesetz außergerichtlich beizulegen.
Inklusion von Menschen mit Behinderungen
Am 28. Juni 2016 hat das Bundeskabinett die zweite Auflage des Nationalen Aktionsplans zur UN-Behindertenrechtskonvention verabschiedet. Mit dem NAP 2.0 fördert die Bundesregierung die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Inklusion soll als universelles Prinzip in alle Lebensbereiche Einzug halten. Der NAP 2.0 enthält 175 Maßnahmen in 13 Handlungsfeldern.
Selbstbestimmt überall dabei sein
Menschen mit Behinderungen sollen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen können. Dafür erhalten sie zukünftig mehr Unterstützung. Das Bundesteilhabegesetz ist im Dezember beschlossen worden.
Ab Januar 2017 werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich erhöht. Die Vermögensfreigrenze liegt dann bei 25.000 Euro. Bis 2020 soll die Frei-grenze auf 50.000 Euro steigen. Das Partnereinkommen wird nicht angerechnet. Ab dem vollständigen Inkrafttreten der Reform 2020 werden Menschen mit Behinderungen dadurch über mehr Geld verfügen. Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 30.000 Euro würden monatlich 300 Euro mehr zur Verfügung stehen.