Rente

Seniorin hält Geldscheine in der Hand

Wegen der guten Arbeitsmarktlage ist die Rente 2016 kräftig gestiegen

Foto: Photothek/Grabowsky

Rentenbeitragssatz bleibt stabil

Aufgrund der guten Finanzlage der Rentenkasse ist der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1. Januar 2016 mit 18,7 Prozent stabil geblieben.

Rente kräftig gestiegen

Es ist die höchste Steigerung seit 23 Jahren: Ab 1. Juli 2016 sind die Renten in den neuen Ländern um 5,95 Prozent, in den alten Ländern um 4,25 Prozent im Vergleich zu 2015 gestiegen. Die Renten von Ost und West haben sich damit weiter angenähert.

Mehr Flexibilität beim Übergang in den Ruhestand

Das Flexirenten-Gesetz ermöglicht den selbstbestimmten Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Dazu regelt das Gesetz neue Möglichkeiten bei der Teilrente. Sie wird mit dem Hinzuverdienst deutlich flexibler kombinierbar. Außerdem können Empfänger einer vorgezogenen Vollrente, die weiter arbeiten, ihren Rentenanspruch künftig erhöhen.

Ein vorzeitiger Renteneintritt lässt sich besser planen und absichern: Um Rentenabschläge auszugleichen, besteht die Möglichkeit, früher und flexibler zusätzliche Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen. Schließlich gibt es für alle ab 55 Jahren bessere Informationen darüber, wie sich das Vorziehen oder Hinausschieben des Rentenbeginns auf die Rente auswirkt. Das neue Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

"Zwangsverrentung" verhindern

Für Arbeitssuchende in der Grundsicherung besteht unter bestimmten Umständen die Pflicht, vorzeitig Altersrente zu beantragen. Mit einer Erweiterung in der sogenannten Unbilligkeitsverordnung wird dieser "Zwangsverrentung" entgegengewirkt. Die Altersrente muss künftig nicht mehr beantragt werden, wenn dadurch im Alter ein dauerhafter Bedarf an Grundsicherung absehbar ist.