Regierungsbericht "Gut leben in Deutschland"

Logo: Gut leben in Deutschland

Foto: Bundesregierung

Das Kabinett hat am 26. Oktober 2016 den Bericht der Bundesregierung zur Lebensqualität in Deutschland beschlossen. Zukünftiges Regierungshandeln soll stärker an den Werten und Zielen der Bürgerinnen und Bürger ausgerichtet werden. Hierzu hat die Bundesregierung einen breit angelegten und ergebnisoffenen Dialogprozess über das Verständnis von Lebensqualität initiiert. Ziel ist es, mit dem Bericht den Diskurs mit allen gesellschaftlichen Kräften in Deutschland anzuregen.

Der Bürgerdialog " Gut leben in Deutschland – was uns wichtig ist" stand 2015 allen interessierten Bürgern offen, durch Teilnahme an Veranstaltungen oder am Online-Dialog. Zu 50 Veranstaltungen haben die Bundeskanzlerin und die Bundesminister selbst eingeladen, um persönlich mit den Menschen zu diskutieren. Zudem führten viele gesellschaftliche Gruppen Bürgerdialoge durch, zum Beispiel Sportvereine und Gewerkschaften, Kirchen, Religionsgemeinschaften und Volkshochschulen. Zwischen April und Oktober 2015 fanden insgesamt 203 Bürgerdialoge in ganz Deutschland statt. Knapp 16.000 Menschen haben sich an dem Dialog beteiligt.

Auf der Grundlage der Erkenntnisse aus dem Dialog hat die Bundesregierung zwölf Dimensionen und 46 Indikatoren ausgewählt, um Stand und Entwicklung der Lebensqualität in Deutschland zu beschreiben und messbar zu machen. Ziel des Bürgerdialogs ist es, die Lebensqualität für alle Menschen in Deutschland zu verbessern. Die Bundesregierung greift mit dem abschließenden Bericht eine national wie international geführte Diskussion über ein ganzheitliches Verständnis von Lebensqualität, Wohlstand und Fortschritt auf.

Das Berichts- und Indikatoren-System erlaubt eine Bestandsaufnahme der Lebensqualität in Deutschland. Auf seiner Grundlage ist es zukünftig möglich, politischen Handlungsbedarf zu identifizieren und wirksame Maßnahmen zu entwickeln, um die Lebensqualität in Deutschland zu erhalten und zu verbessern. Die Bundesregierung plant, den Bericht künftig einmal in jeder Legislaturperiode fortzuschreiben.