Jahresbericht 2015/2016

Gleichberechtigt arbeiten
Foto: Felix Abraham
Frauenquote in Unternehmen gilt
Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen für alle Aufsichtsratsposten, die ab Januar 2016 neu zu besetzen sind, eine Quote von 30 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts einhalten. Entsprechende Regelungen gelten auch für Unternehmen des Bundes und für Gremien, bei deren Besetzung der Bund mitbestimmen kann. Für den öffentlichen Dienst des Bundes gilt das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern, insbesondere an Führungspositionen.