Gleichstellung von Frauen und Männern

Junge Frau erklärt einem Kollegen etwas am Bildschirm

Gleichberechtigt arbeiten

Foto: Felix Abraham

Frauenquote in Unternehmen gilt

Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen für alle Aufsichtsratsposten, die ab Januar 2016 neu zu besetzen sind, eine Quote von 30 Prozent des unterrepräsentierten Geschlechts einhalten. Entsprechende Regelungen gelten auch für Unternehmen des Bundes und für Gremien, bei deren Besetzung der Bund mitbestimmen kann. Für den öffentlichen Dienst des Bundes gilt das Ziel der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern, insbesondere an Führungspositionen.