Gesundheit und Pflege

Mitarbeiterin des interkulturellen Sozialdienstes in Hannover betreut einen älteren Herrn

Betreuung durch den interkulturelleren Sozialdienst in Hannover

Foto: Joanna Nottebrock

Mehr Pflegestellen im Krankenhaus

Mehr als 6.300 neue Pflegestellen in Krankenhäusern können seit 1. Januar 2016 für eine bessere pflegerische Versorgung am Bett finanziert werden. Das Pflegestellen-Förderprogramm, ein Bestandteil des Krankenhausstrukturgesetzes, macht es möglich. Das Hygieneförderprogramm erlaubt es, darüber hinaus mehr Hygienefachkräfte einzustellen und auszubilden. Zudem wurde für die Länder ein Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro eingerichtet, um Versorgungsstrukturen bedarfsgerechter aus- bzw. umzugestalten.

Mehr Geld für Prävention

Krankheiten wie Diabetes oder Bluthochdruck vermeiden bevor sie entstehen – das ist der Leitgedanke des Präventionsgesetzes. Seit 2016 stehen jährlich mindestens 490 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung. Schon jetzt zeigt sich: Die Mittel werden genutzt, um mehr Menschen mit präventiven Leistungen zu erreichen.

Gute Finanzlage der Kassen

Die gesetzlichen Krankenkassen haben im 1. Halbjahr 2016 einen Überschuss von fast 600 Millionen Euro ausgewiesen. Einnahmen in Höhe von rund 111,6 Milliarden Euro standen nach den vorläufigen Finanzergebnissen Ausgaben von rund 111,0 Milliarden Euro gegenüber. Dabei verzeichneten sämtliche Kassenarten ein positives Ergebnis. Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist stabil.

Medizinische Versorgung – gut erreichbar

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz wird auch künftig die flächendeckende medizinische Versorgung gesichert für gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen. So gibt es bessere Anreize zur Gründung von Arztpraxen in ländlichen Regionen und zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung. Zudem gibt es seit Januar 2016 in Deutschland Terminservicestellen. Diese Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln Versicherten innerhalb von vier Wochen Facharzttermine. Das Versorgungsstärkungsgesetz hat auch dafür gesorgt, dass bei einer Reihe von Operationen Patienten Anspruch auf eine Zweitmeinung haben. Auch der Übergang von einer stationären zur ambulanten Behandlung ist einfacher geworden. So kann auch das Krankenhaus bei der Entlassung die Arbeitsunfähigkeit attestieren.

Gefährliche Erreger bekämpfen

Die Meldepflichten für Antibiotikaresistente Erreger wurden verschärft. Künftig müssen Krankenhäuser gefährliche resistente Erreger bereits beim ersten Auftreten melden. Antibiotikaresistente Erreger müssen ab dem 1. Mai 2016 gemeldet werden, sobald sie nachgewiesen worden sind. Bisher wurden sie erst beim Krankheitsausbruch angezeigt. Mit der neuen Regelung gewinnen die Gesundheitsämter wertvolle Zeit. Zudem gibt es eine neue Meldepflicht für sogenannte Arboviren, die vor allem durch Mücken und Zecken übertragen werden.

"Designerdrogen" verbieten

Neue chemische Varianten bekannter Betäubungsmittel (Legal Highs) und psychoaktiver Stoffe, die außerordentlich gesundheitsgefährdend sind, kommen immer wieder auf den Markt. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz verbietet nun deren Erwerb, Besitz und Handel. Strafbar macht sich künftig auch, wer solche Substanzen weitergibt. Das Verbot bezieht sich auf ganze Stoffgruppen und soll eine Verbreitung immer neuer Varianten verhindern.

Cannabis für Schwerkranke auf Rezept

Schwer kranke Patienten, die unter starken Schmerzen leiden, können künftig Cannabis-Arzneimittel auf Rezept erhalten. Alle anderen therapeutischen Möglichkeiten müssen ausgeschöpft sein. Der Arzt darf sie nur verordnen, wenn die Cannabis-Einnahme die Symptome oder den Krankheitsverlauf voraussichtlich verbessert. Der Gesetzentwurf wird derzeit im Bundestag beraten.

Mehr Geld für die Palliativversorgung

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz steht seit 1. Januar 2016 mehr Geld für Leistungen der ambulanten und stationären Palliativversorgung zur Verfügung. Damit können alle Menschen dort, wo sie leben, gut betreut und versorgt ihre letzte Lebensphase verbringen. Die Krankenkassen übernehmen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der Kosten. Ärzten werden mehr palliativmedizinische Leistungen vergütet. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, von ihrer Krankenkasse umfassend über Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden.

Arzneimittel nehmen - aber sicher

Der Aktionsplan Arzneimitteltherapiesicherheit wird künftig für mehr Sicherheit bei der Arzneimittelverschreibung und –ausgabe sorgen. Denn nur richtig angewandt können Arzneimittel ihre heilende Wirkung entfalten. Den Aktionsplan hat das Kabinett im August 2016 beschlossen.

Digitale Vernetzung für bessere Patientenversorgung

Für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung haben seit Oktober 2016 Menschen, die drei oder mehr Medikamente anwenden, Anspruch auf einen Medikationsplan – zunächst in Papierform. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. Das wurde bereits mit dem E-Health-Gesetz ("Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“) beschlossen, mit dem die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangebracht wird.

Mehr Auswahl bei Hilfsmitteln

Das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung sorgt für eine gute und zeitgemäße Ausstattung: Patienten sollen die richtigen Hilfen (z.B. Hörgeräte, Rollatoren oder Inkontinenzartikel) erhalten, um ihren Alltag trotz Einschränkungen möglichst selbstbestimmt bewältigen zu können. Außerdem sollen die Krankenkassen besser beraten, um Versicherte vor zu hohen privaten Zuzahlungen zu schützen. Zudem sollen in Modellvorhaben Physiotherapeuten (z.B.Krankengymnasten, Masseure) bei einem Rezept für Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Massagen) eigenständig über die Dauer einer Therapie entscheiden.

Mehr Mobilität für Gesundheitspersonal

Ein Europäischer Berufsausweis erleichtert Apothekern, Krankenpflegern und Physiotherapeuten seit April 2016 die Anerkennung im EU-Ausland. Ferner wird in allen EU-Ländern ein Vorwarnsystem eingerichtet. Darin erfasst werden Menschen, denen die Erlaubnis entzogen wurde, einen Gesundheitsberuf auszuüben. Dies gilt auch für jemanden, der einen gefälschten Berufsqualifikationsnachweis verwendet hat.

Aids und Hepatitis bekämpfen

Die Strategie zur Eindämmung von HIV, Hepatitis und anderen sexuell übertragbaren Infektionen (STI) setzt in allen Lebensbereichen und Altersgruppen an. Es geht um Aufklärung, Vorsorge, schnellere Diagnosen sowie um frühzeitige Behandlung der Krankheiten. "BIS 2030" ist sowohl eine nationale als auch eine internationale Strategie. BIS steht für: Bedarfsorientiert, Integriert, Sektorübergreifend.

Größere Transparenz bei Organspende

In Deutschland wird ein Transplantationsregister eingerichtet. Erstmals werden damit bundesweit alle relevanten Daten bei Organspenden zusammengeführt - von der Organentnahme bis hin zur Nachbetreuung. Das bringt mehr Transparenz und schafft eine gesicherte Datengrundlage zur Weiterentwicklung der Transplantationsmedizin.

Unabhängige Patientenberatung

Die " Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD) gibt Auskunft zu Gesundheitsfragen. Dort können sich Patienten einfach, schnell und kostenfrei beraten lassen. Die Erreichbarkeit der Patientenberatung für die Bürger wurde verbessert.

Hoher Schutz bei Medikamententests

Künftig sollen europaweit einheitliche Regelungen für klinische Tests neuer Arzneimittel gelten. Verschreibungspflichtige Medikamente dürfen nur nach einem direkten Arzt-Patienten-Kontakt verschrieben werden. Teleshopping für Medikamente und ärztliche Leistungen sollen verboten werden.

Höhere Hilfen für Impfstoff-Geschädigte aus DDR-Zeiten

In der DDR war vorgeschrieben, dass junge Mütter mit so genannten Anti-D-Immunglobulinen behandelt wurden. Das sollte nach Geburten mit Rhesusfaktor-Unverträglichkeit vermeiden, dass nachgeborene Kinder geschädigt werden. In Halle waren diese Blutpräparate zwischen August 1978 und März 1979 mit Hepatitis-Viren verseucht. Deshalb ist 2000 beschlossen worden, die Hepatitis-C-Infizierten je nach ihrer Erwerbsfähigkeit gestaffelt zu entschädigen. Die Rente kann bis zu 1.261 Euro monatlich betragen und ist am 1. Juli 2016 um 4,25 Prozent gestiegen. Das entspricht der gesetzlichen Rentenerhöhung in den alten Ländern.

Pflege – wohnortnah und bezahlbar

Damit die Angebote der Pflegeversicherung auch bei den Betroffenen ankommen, soll das Beratungsangebot für Pflegebedürftige und ihren Angehörigen ausgebaut werden. Künftig sollen auch die Kommunen die pflegerische Versorgung besser mitplanen können. Das sieht das Pflegestärkungsgesetz III vor.

Das Pflegestärkungsgesetz II wirkt in wesentlichen Teilen ab dem 1. Januar 2017. Dann gibt es fünf Pflegegrade statt bisher drei Pflegestufen. Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff wird eingeführt. Der tatsächliche Unterstützungsbedarf bemisst sich am Grad der Selbständigkeit – unabhängig davon, ob jemand an einer geistigen oder körperlichen Einschränkung leidet. Das hilft vor allem an Demenz Erkrankten.

Neue Ausbildung für die Pflege

Künftig soll eine einheitliche Ausbildung zur "Pflegefachfrau" oder zum "Pflegefachmann" übergreifende Qualifikationen vermitteln. Ziel ist es, Menschen aller Altersgruppen gut pflegen zu können: in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulant.