Jahresbericht 2015/2016

Ein Ausbilder erklärt einer jungen Syrierin den theoretischen Aufbau eines Schaltkreises
Foto: picture-alliance/dpa/Carstensen
- Integration durch Fördern und Fordern
- Frühzeitig Integrationskurse besuchen
- Sprachkurse und Beschäftigung verbinden
- Rechtssicherheit während der Ausbildung und Ausbildungsförderung
- Keine Vorrangprüfung in den meisten Regionen
- 100.000 Arbeitsgelegenheiten zum Einsteigen
- Niederlassungserlaubnis hängt von Integration ab
- Bildung von Flüchtlingen fördern
- Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
- Mehr Schutz für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften
- Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen"
- Bundesprogramm Sprach-Kitas
- 9. Integrationsgipfel
- Migrationsbericht
- Integrationsbericht: Teilhabe und Chancengleichheit
Integration durch Fördern und Fordern
Deutschland macht Schutzsuchenden gute Angebote zur Integration (Integrationskurse, berufsbezogene Sprachkurse, Qualifizierungsmaßnahmen). Die Bundesregierung erwartet im Gegenzug, dass die Menschen diese Angebote zur Integration annehmen.
Frühzeitig Integrationskurse besuchen
Die Bundesregierung hat die Mittel für Integrationskurse deutlich aufgestockt, mehr Transparenz und eine effizientere Steuerung geschaffen. So sollen Integrationskurse statt bisher nach drei Monaten spätestens nach sechs Wochen beginnen. Es gibt mehr Lehrkräfte und die Teilnehmerzahl pro Kurs wurde aufgestockt. Der Orientierungskurs wird von bisher 60 auf 100 Unterrichtseinheiten ausgeweitet; das ermöglicht mehr Zeit für Wertevermittlung. Bis Mitte November 2016 haben rund 260.000 Teilnehmer die Kurse besucht – mehr als im gesamten Vorjahr mit rund 180.000 Teilnehmern. Aktuell werden weitere Verbesserungen geprüft.
Sprachkurse und Beschäftigung verbinden
An die Integrationskurse schließt die berufsbezogene Sprachförderung an. Sie kann parallel zu Beschäftigung, Ausbildung oder Praktikum absolviert werden. Durch die Modulform kann der individuelle Sprachförderbedarf besser berücksichtigt werden. Die bundesfinanzierte Deutschsprachförderung ergänzt derzeit noch das ESF-BAMF-Programm zur berufsbezogenen Deutschsprachförderung, das Ende 2017 ausläuft.
Rechtssicherheit während der Ausbildung und Ausbildungsförderung
Geduldete bekommen ein Bleiberecht für die gesamte Dauer der Berufsausbildung, für sechs Monate nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Beschäftigungssuche sowie eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre, wenn im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung eine der erworbenen Qualifikation entsprechende Beschäftigung aufgenommen wird. Das gibt ihnen und den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit. Die bisherige Altersbegrenzung von 21 Jahren für den Beginn einer Ausbildung wurde aufgehoben.
Die Instrumente der Ausbildungsförderung sind für junge Flüchtlinge je nach Aufenthaltsstatus und Voraufenthaltsdauer befristet weiter geöffnet worden. Das gilt für ausbildungsbegleitende Hilfen, Assistierte Ausbildung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungsbeihilfe.
Keine Vorrangprüfung in den meisten Regionen
Um die Beschäftigungsaufnahme für Geduldete und Gestattete zu erleichtern, wird für einen Zeitraum von drei Jahren in 133 von insgesamt 156 Arbeitsagenturbezirken auf die Vorrangprüfung verzichtet. Damit ist in diesen Bezirken und in diesem Zeitraum auch eine Zulassung für die Beschäftigung als Leiharbeitnehmer möglich.
100.000 Arbeitsgelegenheiten zum Einsteigen
Flüchtlinge können durch Arbeitsgelegenheiten bereits während des laufenden Asylverfahrens niedrigschwellig an den Arbeitsmarkt herangeführt werden. Mit dem Arbeitsmarktprogramm "Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen" können bis Ende 2020 jährlich 100.000 Arbeitsgelegenheiten für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geschaffen werden.
Niederlassungserlaubnis hängt von Integration ab
Grundsätzlich erhalten Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Resettlement-Flüchtlinge erst nach fünf Jahren ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. Die Erteilung dieser so genannten Niederlassungserlaubnis wird künftig an Integrationsleistungen geknüpft, wie etwa hinreichende Sprachkenntnisse und die überwiegende Lebensunterhaltssicherung. Herausragende Integrationsleistungen werden mit einer Niederlassungserlaubnis bereits nach drei Jahren besonders honoriert.
Bildung von Flüchtlingen fördern
Bund, Länder, Wirtschaft und Gewerkschaften wollen Flüchtlingen möglichst einfache und schnelle Integrationswege eröffnen. Bildung ist dafür ein wichtiger Schlüssel. Für Einstieg und Integration in Ausbildung und Studium gibt es neue Angebote sowie bewährte Programme: Das beginnt mit der Berufsorientierung in den Schulen und reicht bis zur Begleitung in Berufsausbildung, Studium oder Weitbildung.
Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot an alle Bürgerinnen und Bürger, sich für einen Zeitraum zwischen sechs und 24 Monaten in sozialen, kulturellen, ökologischen Tätigkeitsfeldern für das Gemeinwohl zu engagieren. Die Bundesregierung hat zusätzlich 10.000 BFD-Stellen geschaffen, um Flüchtlinge bei der Integration in unsere Gesellschaft tatkräftig zu unterstützen. Diese Stellen stehen auch Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive offen.
Mehr Schutz für Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften
Die Bundesregierung will die Situation von Frauen und Kindern in Flüchtlingseinrichtungen verbessern. Ein Kreditprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und eine Kooperation mit UNICEF sollen Städte und Gemeinden dabei unterstützen, bessere Konzepte zum Schutz vor Gewalt zu entwickeln und Unterkünfte kinderfreundlicher zu machen.
Bundesprogramm "Menschen stärken Menschen"
Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, brauchen Hilfe, um sich zurechtzufinden. "Menschen stärken Menschen" will Vormünder, Paten und Gastfamilien für Flüchtlinge finden. Die Integration der Flüchtlinge in die Gesellschaft soll durch diese persönlichen Kontakte erleichtert werden. Mehr als 20.000 Patenschaften sind bereits durch das Bundesprogramm entstanden.
Bundesprogramm Sprach-Kitas
Im Januar 2016 startete das Bundesprogramm "Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist". Mit dem Programm werden Angebote sprachlicher Bildung in Kindertageseinrichtungen gefördert. Weitere Schwerpunkte sind die inklusive Bildung sowie die Zusammenarbeit mit Familien. Ab 2017 werden die Mittel für die Sprach-Kitas mehr als verdoppelt, so dass rund 7.000 Kitas von diesem Angebot profitieren können.
9. Integrationsgipfel
Der 9. Integrationsgipfel fand am 14. November 2016 statt und hatte als Schwerpunkt "Teilhabe und Partizipation in der Einwanderungsgesellschaft". Mehr als 40 Migrantenorganisationen, viele Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen sowie der Zivilgesellschaft folgten der Einladung der Bundeskanzlerin, um Möglichkeiten der besseren Teilhabe zu erörtern.
Migrationsbericht
Deutschland ist nach wie vor ein Hauptziel von Migration: 2015 sind etwa 890.000 Asylsuchende eingereist. Rund 17 Millionen der 81,4 Millionen Einwohner Deutschlands haben einen Migrationshintergrund. Das geht aus dem Migrationsbericht 2015 hervor, den das Kabinett am 14. Dezember 2016 beschlossen hat.
In Deutschland lebten 2015 rund 7,8 Millionen Ausländer, von denen 1,3 Millionen in Deutschland geboren und aufgewachsen sind (Mikrozensus 2015). 2015 zogen 2,14 Millionen Menschen nach Deutschland. Dem steht eine Abwanderung von fast einer Million Menschen gegenüber. Dies ergibt einen so genannten Wanderungsgewinn von fast 1,14 Millionen Personen, so viel wie nie zuvor seit Bestehen der Bundesrepublik (Wanderungsgewinn 2014: 550 000 Personen).
Integrationsbericht: Teilhabe und Chancengleichheit
Der Integrationsbericht informiert über Entwicklungen seit 2014, die für die Integration relevant sind. Er zeigt, welche Fortschritte Deutschland in den vergangenen zwei Jahren gemacht hat und wo weitere Verbesserungen nötig sind. Im Blick dabei: Veränderungen bei Bund, Ländern, Kommunen und in der Zivilgesellschaft. Im Mittelpunkt stehen die Bereiche Sprache, Bildung und Arbeitsmarkt.