Jahresbericht 2015/2016

Flüchtlinge im Mittelmeer vor der italienischen Insel Lampedusa
Foto: Bundeswehr/PAO/Mittelmeer
- Deutlich weniger Asylsuchende als vor einem Jahr
- Zuzug durch Wohnsitzregelung steuern
- Einheitlicher Ankunftsnachweis
- Schneller Klarheit schaffen, wer bleiben darf
- Bund entlastet Länder und Kommunen
- Rückkehr und Rückführung Ausreisepflichtiger
Deutlich weniger Asylsuchende als vor einem Jahr
Die Flüchtlingssituation hat sich im Vergleich zum Herbst 2015 entspannt. Die Zahl der Flüchtlinge, die in Deutschland ankommen, ist deutlich gesunken. Während 2015 noch 890.000 Asylsuchende kamen, sind bis Ende November 2016 rund 305.000 Menschen registriert worden.

Grafik: Deutlich weniger neue Asylanträge
Foto: Bundesregierung
Die Sonderseite der Bundesregierung Flucht, Migration, Integration informiert umfassend zu diesem Thema.
Zuzug durch Wohnsitzregelung steuern
Alle Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, werden nach einem festen Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Integration ist besonders schwierig, wenn Flüchtlinge in großer Zahl sehr rasch in Ballungszentren umziehen. Deshalb können die Länder ihnen in den ersten drei Jahren einen Wohnsitz zuweisen. So will die Bundesregierung die Integration erleichtern und vermeiden, dass soziale Brennpunkte entstehen.

2016: Verteilung von Asylbewerbern nach Bundesländern
Foto: Bundesregierung
Einheitlicher Ankunftsnachweis
Jeder Asylsuchende wird schnellstmöglich zentral registriert und einem Bundesland zugewiesen. Dort erhält er einen Ankunftsnachweis, besser bekannt als Flüchtlingsausweis, sofern er nicht unmittelbar eine asylrechtliche Aufenthaltsgestattung erhält. So können Asyl- und Schutzsuchende leichter registriert und identifiziert werden.
Der Ankunftsnachweis für Asylsuchende ist Voraussetzung für den Bezug von Sozialleistungen und erfasst wichtige Daten. Neben Namen, Geburtsdatum und Geburtsort werden Angaben zu begleitenden minderjährigen Kindern und Jugendlichen aufgenommen. Dazu kommen Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Außerdem werden Daten gespeichert, die für eine schnelle Integration und Arbeitsvermittlung erforderlich sind. Dazu gehören Informationen über Schulbildung, Berufsausbildung und sonstige Qualifikationen. Diese Informationen sollen dann den Behörden zur Verfügung stehen. Die flächendeckende Einführung des Ankunftsnachweises ist mittlerweile abgeschlossen.
Schneller Klarheit schaffen, wer bleiben darf
Lange Wartezeiten belasten viele Asylbewerber und verhindern ihre Integration. Deshalb hat die Bundesregierung dafür gesorgt, dass die Entscheidungen über Asylanträge schneller fallen. Sie hat Gesetze geändert, Verfahren gestrafft und die Zahl der Mitarbeiter im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) massiv erhöht. Das wirkt sich positiv aus: In den ersten elf Monaten 2016 hat das BAMF bereits rund 619.000 Asylentscheidungen getroffen. Das ist eine Steigerung um rund 150 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Das Amt hat darüber hinaus über 410.000 Anhörungen durchgeführt – eine Erhöhung auf das Fünffache im Vergleich zum Vorjahr.
Wirkt ein Asylbewerber beim Asylverfahren nicht mit oder kommt er aus einem sicheren Herkunftsstaat, kann ein beschleunigtes Verfahren durchgeführt werden. Die zeitlichen Abläufe werden so weit gestrafft, dass das Asylverfahren innerhalb einer Woche entschieden werden kann. Falls Flüchtlinge gegen eine Ablehnung ihres Asylantrages Rechtsmittel einlegen wollen, soll dieses juristische Verfahren innerhalb von zwei Wochen abgeschlossen sein. Klar gelagerte Fälle können innerhalb von 48 Stunden entschieden werden.

Grafik: Asylbewerber nach Alter und Geschlecht
Foto: Bundesregierung
Bund entlastet Länder und Kommunen
Die Schutzsuchenden werden in den Städten und Gemeinden versorgt und betreut. An den Kosten dieser gesamtstaatlichen Aufgabe beteiligt sich der Bund substanziell und entlastet Länder und Kommunen. 2016 hat sich der Bund über einen erhöhten Länderanteil an der Umsatzsteuer mit voraussichtlich 5,5 Milliarden Euro beteiligt. Der Bund trägt außerdem einen Teil der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, gibt Mittel für den Aus-bau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten und zahlt zusätzliche Entflechtungsmittel für die Soziale Wohnraumförderung. Ferner stellt er bundeseigene Liegenschaften mietzinsfrei zur Verfügung, übernimmt die Herrichtungskosten und gibt Liegenschaften verbilligt ab. Bund und Länder haben sich zudem auf eine vollständige Entlastung der Kommunen von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte im SGB II durch den Bund für die Jahre 2016 bis 2018 verständigt. Der Bund entlastet darüber hinaus die Länder für die Jahre 2016, 2017 und 2018 durch eine jährliche Integrationspauschale in Höhe von 2 Milliarden Euro. In diesem Jahr belaufen sich die Unterstützungsleistungen des Bundes auf rund 9,3 Milliarden Euro.
Rückkehr und Rückführung Ausreisepflichtiger
Immer mehr abgelehnte Asylbewerber kehren in ihre Heimat zurück. Die Zahl der Rückkehrer umfasst sowohl Rückführungen als auch freiwillige Ausreisen. Von Januar bis November 2016 wurden rund 24.900 Personen zurückgeführt. Daneben haben von Januar bis November gut 51.000 Asylbewerber, die von Bund und Ländern geförderten Programme zur freiwilligen Ausreise genutzt. Das sind bis November schon mehr als im gesamten Jahr 2015. Dabei gehörten bei den Rückführungen Albanien, Kosovo, Serbien und Mazedonien zu den Hauptzielländern, bei den freiwilligen Ausreisen Albanien, Serbien, Irak und Kosovo.

Grafik: Mehr Rückführungen und freiwillige Rückkehr
Foto: Bundesregierung
Die Bundesregierung fördert die freiwillige Rückkehr finanziell. Mit sozialen und wirtschaftlichen Projekten in den Herkunftsstaaten erleichtert Deutschland Rückkehrern zudem die Wiedereingliederung vor Ort.