Kulturelles Erbe bewahren

Martin-Luther-Denkmal auf den Karlsplatz in Eisleben

Martin-Luther-Denkmal auf den Karlsplatz in Eisleben

Foto: Bundesregierung/Reineke

Novellierung des Kulturgutschutzrechts

Mit der Novelle des Kulturgutschutzgesetzes vom 6. August 2016 sind drei Gesetze in einem einheitlichen Gesetz zusammengeführt worden. Das neue Gesetz regelt einerseits, dass illegal ausgeführtes Kulturgut anderer Staaten an diese zurückzugeben ist. Andererseits bewahrt es national wertvolles deutsches Kulturgut, das herausragende und identitätsstiftende Bedeutung für unser Land hat, besser vor Abwanderung ins Ausland. So soll das Gesetz zum Beispiel verhindern, dass Artefakte aus Raubgrabungen nach Deutschland eingeführt und illegal gehandelt werden.

Deutsches Zentrum Kulturgutverluste

Die Provenienzforschung dient dazu, die Herkunft und Geschichte von verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerken und anderen Kulturgütern zu ermitteln. Die zum 1. Januar 2015 errichtete Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste wurde in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen. Sie ermöglicht, die Provenienzforschung zu NS-Raubkunst in Deutschland zu bündeln und auszubauen. Der Bund nimmt damit seine Verantwortung bei der Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kunstraubs wahr. Seit 2013 sind die Mittel des Bundes für Provenienzforschung von jährlich zwei auf sechs Millionen Euro gestiegen.

Gedenken an die Reformation

Die Reformation war eine entscheidende Zäsur der Weltgeschichte, die als Bewegung die Gesellschaft in Europa maßgeblich verändert hat. Luthers Übersetzung der Bibel ins Deutsche war die Grundlage für die Entwicklung einer einheitlichen deutschen Schriftsprache und eröffnete weiten Teilen der Bevölkerung einen Zugang zur Bildung.

500 Jahre nach dem Thesenanschlag Martin Luthers im Jahr 1517 in Wittenberg wird 2017 in ganz Deutschland der Reformation gedacht. Zusammen mit Kirchen, Ländern und Gemeinden beteiligt sich seit 2011 auch der Bund am Gedenkprogramm. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den historischen, politischen und kulturellen Auswirkungen der Reformation. Gefördert werden beispielsweise Veranstaltungen und Ausstellungen sowie Vorhaben der kulturellen Bildung, die im Rahmen der Lutherdekade oder im Jubiläumsjahr 2017 stattfinden. Die Nationalen Sonderausstellungen "Der Luthereffekt" in Berlin, "Luther! 95 Schätze - 95 Menschen" in Wittenberg sowie "Luther und die Deutschen" auf der Wartburg bei Eisenach sind Höhepunkte im Gedenkjahr.

Außerdem unterstützt der Bund die Sanierung und den Erhalt authentischer Orte und Stätten der Reformation. Insgesamt stehen bis 2017 für die Vorhaben nahezu 44 Millionen Euro zur Verfügung. Im Online-Portal der Bundesregierung ist die Themenseite " Reformationsjubiläum" freigeschaltet.

Bauhaus-Jubiläum

Das Bauhaus war eine weltweit renommierte und einflussreiche Bildungsstätte im Bereich Architektur, Kunst und Design des 20. Jahrhunderts. 2019 begeht das Bauhaus sein hundertjähriges Jubiläum. Der " Bauhaus Verbund 2019" will das Jahr mit einem repräsentativen Jubiläumsprogramm zum international beachteten Ereignis machen. Zudem sind Erweiterungs- und Neubauten der Bauhaus-Museen in Weimar, Dessau und Berlin geplant.

National wertvolle Kulturdenkmäler

Der Bund engagiert sich weiterhin auf hohem Niveau für den Erhalt von Kulturdenkmälern: Mit dem Programm " National wertvolle Kulturdenkmäler" werden seit 1950 Investitionen in herausragende Sanierungsprojekte unterstützt. Auch 2016 können mit Mitteln im Umfang von rund sechs Millionen Euro aus dem Programm zahlreiche Objekte in ihrer Substanz erhalten werden.

Zusätzlich kommen im Jahr 2016 durch ein Denkmalschutz-Sonderprogramm rund 20 Millionen Euro kleineren national wertvollen Denkmälern zugute. Von 2007 bis 2016 hat der Bund durch Sonderprogramme bundesweit denkmalgerechte Sanierungen mit rund 190 Millionen Euro unterstützt. Darüber hinaus stehen 2016 zusätzliche Mittel von fünf Millionen Euro für ein Programm zur Sanierung und Modernisierung national bedeutsamer Orgeln zur Verfügung.