Ländlicher Raum, Landwirtschaft und Tierschutz

Ein Auszubildender öffnet einen Wassertank auf einer Weide mit Rinderherde

Grüne Berufe: Ausbildung zum Landwirt

Foto: Ronny Hartmann

Hilfe für Milchbauern

Landwirtschaftliche Betriebe erhalten in der aktuell schwierigen Lage – insbesondere auf dem Milchmarkt - von der Bundesregierung Unterstützung. Das Angebot an Milch übersteigt die Nachfrage. Die Folge war u.a. ein enormer Preisverfall für Milch und Milchprodukte. 2015 gab es bereits ein erstes EU-Hilfeprogramm. Im Rahmen dieses 1. Hilfspakets wurden Deutschland EU-Mittel in Höhe von knapp 70 Millionen Euro bereitgestellt; diese wurden zur Liquiditätssicherung für landwirtschaftliche Betriebe verwendet. Hinzu kommt ab 2016 eine Entlastung bei der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Im Juli 2016 hat die EU ein zweites Hilfspaket im Umfang von 500 Millionen Euro beschlossen: 150 Millionen Euro sind davon als EU-Direktbeihilfe zur freiwilligen Verringerung der Milchanlieferung vorgesehen und 350 Millionen Euro für die Mitgliedstaaten. Davon erhält Deutschland mit 58 Millionen Euro den höchsten Beitrag.

Aus Bundesmitteln wird der Betrag auf 116 Millionen Euro verdoppelt. Insgesamt belaufen sich die Hilfen für deutsche Landwirte aus beiden Hilfspaketen, steuerlichen Erleichterungen und Bürgschaften auf rund 581 Millionen Euro. Außerdem hat die Bundesregierung das Agrarmarktstrukturgesetz geändert, steuerliche Erleichterungen geschaffen und einen "Branchendialog Milch" initiiert. Damit können Genossenschaftsmolkereien und Agrarorganisationen zeitlich befristete Absprachen zur Begrenzung oder Reduzierung der Milchmenge treffen und selbst Strukturanpassungen vornehmen.

Stärkung ländlicher Räume

Die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument für eine leistungsfähige, auf künftige Anforderungen ausgerichtete Land- und Forstwirtschaft, den Küstenschutz sowie vitale ländliche Räume. Sie enthält eine breite Palette von Agrarstruktur- und Infrastrukturmaßnahmen. Dazu zählen Vorhaben zur Dorferneuerung und Dorfentwicklung sowie der Breitbandausbau. Im Oktober 2016 ist eine Änderung des GAK-Gesetzes in Kraft getreten. Schwerpunkt ist die Ergänzung des Förderkatalogs um Maßnahmen zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Die neuen Maßnahmen sollen dort durchgeführt werden, wo besondere Anstrengungen zur Daseinsvorsorge für die ländliche Bevölkerung erforderlich sind. Periphere ländliche Regionen und ihre besonderen Bedürfnisse rücken somit mehr in den Fokus. Darüber hinaus werden die Fördermöglichkeiten im Bereich des Klima- und Naturschutzes erweitert. Es sollen insbesondere der Vertragsnaturschutz und die Landschaftspflege gestärkt werden.

Die Bundesregierung fördert Kleinstbetriebe und Infrastrukturmaßnahmen in ländlichen Gebieten. Bund und Länder finanzieren die GAK mit über 1 Milliarde Euro pro Jahr. Mit dem Bundesprogramm ländliche Entwicklung unterstützt die Bundesregierung auch das Modellvorhaben Land(auf)Schwung für 13 strukturschwache ländliche Regionen.

Integration von Flüchtlingen auf dem Land

Die ländlichen Räume bieten vielfältige Möglichkeiten für gelingende Integration. Zugleich bietet sich so die Chance für den Erhalt lebendiger ländlicher Räume.

Leicht verfügbarer Wohnraum sowie überschaubare und aktive Dorfgemeinschaften mit großem zivilgesellschaftlichem Engagement sind Pluspunkte. Die neuen Fördermöglichkeiten des GAKzur Verbesserung der Agrarstruktur und des Bundesprogramms für ländliche Entwicklung sind auch für die Integration nützlich.

Bio-Rohstoffe auf Wachstumskurs

Klebestoffe aus Pflanzenöl, Armaturenbretter aus Sisal, Medizin aus Algen: Die Potentiale der BioÖkonomie für Produktion und Beschäftigung sind enorm. Mittlerweile nimmt Deutschland eine internationale Spitzenstellung ein. Die Bundesregierung hat dafür mit der "Politikstrategie für Bioökonomie" wichtige Anreize gesetzt.

Tierwohl-Initiative

Die 2014 gestartete Tierwohl-Initiative hat zum Ziel, die Haltungsbedingungen für landwirtschaftliche Nutztiere zu verbessern. Der "Kompetenzkreis Tierwohl" hat für einen Zeitraum von zwei Jahren das BMEL in Fragen des Tierwohls und des Tierschutzes bei der Nutztierhaltung beraten und im Oktober 2016 seinen Abschlussbericht vorgelegt. Die Empfehlungen des Gremiums fließen in die Arbeit des BMEL ein. Neben Forschung und Förderung setzt die Initiative auf das Prinzip der freiwilligen Verbindlichkeit.

Wichtige Schritte für mehr Tierwohl sind der Ausstieg aus der Kleingruppenhaltung von Legehennen in Käfigen seit April 2016, wie auch die Selbstverpflichtung der Geflügelwirtschaft ab August 2016 bei Legehennen-Küken keine Schnäbel mehr zu kürzen. Hohe Priorität hat das Forschungsprojekt "In Ovo"-Geschlechtsbestimmung am befruchteten Hühnerei. Sie bietet die beste Option, das Töten männlicher Küken zu beenden. Die Bundesregierung unterstützt ein eigenständiges Tierschutzlabel für Produkte, bei deren Erzeugung besonders hohe Tierschutzstandards eingehalten werden.

Schutz der Bienen

Rund 80 Prozent der Pflanzen müssen bestäubt werden, damit Obst und Gemüse reifen können. Deshalb ist der Schutz der Bienen von großer Bedeutung. Die Bundesregierung hat den Handel und das Aussäen von Wintergetreide-Saatgut verboten, das mit Pflanzenschutzmitteln mit Neonikotinoiden behandelt wurde. Das neue Institut für Bienenschutz soll mit Forschung und wissenschaftlicher Bewertung den Schutz von Honigbienen und anderen Bestäubern verbessern. Drei nationale Bienenkonferenzen 2016 und eine internationalen Fachtagung im Frühjahr 2017 befassen sich mit dem Thema Bienenschutz.

Weniger Antibiotika in der Tierhaltung

Tiere werden immer weniger mit Antibiotika behandelt. Seit 2011 hat sich der Einsatz von Antibiotika insgesamt mehr als halbiert. Das ist insbesondere auf die Änderung des Arzneimittelgesetzes 2014 zurückzuführen. Tierhalter sind seitdem verpflichtet, halbjährlich Informationen über eingesetzte Antibiotika und die Zahl der Behandlungstage zu melden.

Änderung des Gentechnikgesetzes

Mit dem vom Bundeskabinett am 2. November 2016 beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes kann Deutschland den Anbau gentechnisch veränderten Organismen auf seinem Gebiet untersagen oder beschränken. Das gilt auch für in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Organismen.