Jahresbericht 2015/2016

Fürst-Pückler-Park in Bad Muskau
Foto: Clemens Bilan
- Fracking nur unter strengen Auflagen
- Endlagerung radioaktiver Abfälle
- Finanzierung des Atomausstiegs
- Aktionsbündnis Klimaschutz
- Klimaschutzplan 2050
- Deutschland und EU ratifizieren das Pariser Klimaschutzabkommen
- Kostenpflichtige Plastiktüten
- Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte
- Ressourceneffizienz immer wichtiger
- Stärkung der biologischen Vielfalt
Fracking nur unter strengen Auflagen
Auch beim Fracking hat der Schutz von Umwelt und Gesundheit absolute Priorität. Dazu hat die Bundesregierung ein Regelungspaket auf den Weg gebracht, das ein grundsätzliches Verbot von sogenanntem unkonventionellen Fracking bis mindestens 2021 vorsieht.
Zugleich werden bei der herkömmlichen Förderung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme die Sicherheits- und Umweltstandards erhöht und europäische Vorgaben umgesetzt. Beim sogenannten konventionellen Fracking sind eine Reihe weiterer wichtiger Akzentuierungen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes vorgenommen worden. Sie beziehen unter anderem Mineralwasservorkommen, Heilquellen oder Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Lebensmitteln in die gebietsbezogene Fracking-Verbotsregelung ein. Darin enthalten sind auch Naturschutzgebiete sowie Natura 2000-Gebiete, in denen die Errichtung von Anlagen für Fracking-Vorhaben untersagt ist.
Seit August 2016 gilt eine erste Verordnung, die Umweltverträglichkeitsprüfungen und bergbauliche Anforderungen beim Einsatz der Fracking-Technologie und Tiefbohrungen vorsieht. Sie regelt auch den Umgang mit Lagerstättenwasser.
Endlagerung radioaktiver Abfälle
In ihrem Abschlussbericht hat sich die Standortauswahlkommission ("Endlagerkommission“) im Juli 2016 für ein Endlagerbergwerk in einer tiefen geologischen Formation ausgesprochen. Der künftige Standort soll in einem fairen und transparenten Verfahren mit umfassender Bürgerbeteiligung gefunden werden. Bis zum 11. September 2016 stand der Abschlussbericht der Endlagerkommission öffentlich zur Diskussion. Interessierte konnten unter www.endlagerbericht.de die Vorschläge bewerten und kommentieren. Die Beiträge fließen in die weiteren Entscheidungen zur Umsetzung der Endlagersuche ein.
Nach Abgabe des Kommissionsberichts hat das Nationale Begleitgremium für die Endlagersuche seine Arbeit aufgenommen. Es begleitet den weiteren Prozess der Standortauswahl. Außerdem werden die Zuständigkeiten für die Atommüll-Endlagerung neu verteilt. Künftig wird das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung die staatlichen Genehmigungen und die Aufsicht über den Betrieb der Lagerstätten übernehmen, bisher eine Aufgabe des Bundesamts für Strahlenschutz.
Finanzierung des Atomausstiegs
Die Kommission zur Finanzierung des Kernausstiegs (KFK) hat am 27. April 2016 ihre einstimmig beschlossenen Handlungsempfehlungen vorgelegt. Aufgabe des Expertengremiums war es, sicherzustellen, dass die Stilllegung und der Rückbau der Kernkraftwerke in Deutschland sowie die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle nachhaltig geregelt und dauerhaft finanziert werden können. Dabei sollten die Energieunternehmen als Betreiber der Kernkraftwerke auch langfristig in der Lage sein, ihre Verpflichtungen im Atombereich zu erfüllen. Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Entsorgung sind von den Energieunternehmen als Verursacher zu tragen.
In ihrem Abschlussbericht schlägt die Kommission vor, Handlungs- und Finanzierungsverantwortung der nuklearen Entsorgung zusammenzulegen. Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke sowie die Verpackung des radioaktiven Abfalls bleiben Aufgaben der Unternehmen und werden auch weiterhin direkt von ihnen finanziert. Für die Zwischen- und Endlagerung soll in Zukunft der Staat verantwortlich sein. Die Finanzierung erfolgt über einen Fond, in den die Unternehmen ihre Rückstellungen einzahlen. Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung ist im Dezember mit großer Mehrheit beschlossen worden.
Aktionsbündnis Klimaschutz
Das Aktionsbündnis mit Vertretern aus Ländern, Kommunen, Verbänden, Wissenschaft und Bundesregierung unterstützt das "Aktionsprogramm Klimaschutz 2020". Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Hierzu trägt der Energiesektor mit einem Maßnahmenbündel bei, bei dem weit höhere Investitionen in Energieeffizienz und die klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung mit der Übernahme alter Braunkohlekraftwerke in eine Sicherheitsbereitschaft verbunden werden.
Klimaschutzplan 2050
Ein weiteres Ziel der Bundesregierung ist es, die Treibhausgase bis 2050 um 80 bis 95 Prozent gegenüber 1990 zu mindern. Für diese längerfristige Perspektive wurde der "Klimaschutzplan 2050" erarbeitet und am 14. November 2016 beschlossen. Der Klimaschutzplan soll aufzeigen, wie Deutschland das im Klimaschutzabkommen von Paris vereinbarte Ziel einer weitgehenden Treibhausgasneutralität bis zur Mitte des Jahrhunderts erreichen kann. Für die erforderliche Gesamtminderung werden Zielkorridore der einzelnen Sektoren genannt, die mit Blick auf den technischen Fortschritt und ökonomische Entwicklungen regelmäßig überprüft werden.
Der Klimaschutzplan 2050 ist im Rahmen der gesetzten Ziele durch Technologieneutralität und Innovationsoffenheit gekennzeichnet. Er bietet Orientierung für Investitionen, enthält aber keine starren Zielvorgaben. Die Bundesregierung hat sich dabei für einen sozialen Strukturwandel eingesetzt. Im Klimaschutzplan 2050 wurde daher eine Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Regionalentwicklung" gesetzt. Mit dem Klimaschutzplan wird der Auftakt zu einem lernenden Prozess gegeben und er wird regelmäßig weiterentwickelt. Dabei wird die Bundesregierung die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen konkreter Maßnahmen jeweils abschätzen und politisch bewerten. Die Maßnahmenprogramme werden in Abstimmung mit dem Deutschen Bundestag erarbeitet.
Deutschland und EU ratifizieren das Pariser Klimaschutzabkommen
Bundestag und Bundesrat haben im September 2016 Klimaschutzabkommen beschlossen. Im Oktober haben der EU-Umweltministerrat und das Europäische Parlament das Abkommen gebilligt. Damit konnte die EU dem Klimaschutzabkommen als Ganzes beitreten. Es ist Anfang November, zum Beginn der Klimakonferenz in Marrakesch, in Kraft getreten.
Mit dem Pariser Klimaabkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft verbindlich zum Ziel, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad, wenn möglich auf unter 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustriellen Werten zu begrenzen.
Kostenpflichtige Plastiktüten
Seit Juli werden Plastiktüten in vielen Geschäften nicht mehr umsonst ausgegeben. Die freiwillige Vereinbarung zwischen dem Bundesumweltministerium und dem Verband des Einzelhandels (HDE zielt darauf ab, den Verbrauch um die Hälfte zu senken. Das Entgelt wird von den Handelsunternehmen erhoben, die sich an der Vereinbarung beteiligen. Rund zwei Drittel der Plastiktüten wurden bisher vom Handel verteilt. Hinzu kommen Tüten von Apotheken oder Bäckereien, Tankstellenshops, Wochenmärkten und Imbissbuden.
Umgerechnet auf den deutschen Markt erfasst die Vereinbarung knapp die Hälfte aller gehandelten Tüten. Bis 2018 müssen mindestens 80 Prozent aller Tüten kostenpflichtig sein. Was eine Tüte kosten soll, legen die Händler selbst fest.
Rücknahmepflicht für alte Elektrogeräte
Seit Juli 2016 sind große Händler, einschließlich des Onlinehandels, verpflichtet, Altgeräte wie Kühlschränke oder Fernseher beim Kauf eines gleichwertigen Gerätes kostenlos zurückzunehmen. Kleingeräte wie Rasierer, Föne oder Handys können Kunden auch ohne den Kauf eines neuen Gerätes abgeben. Kommunale Recyclinghöfe und Mobilfunkanbieter nehmen Altgeräte ebenfalls kostenlos zurück. In alten Elektrogeräten stecken viele wertvolle und wiederverwertbare Rohstoffe, aber auch umweltschädliche Materialien. Eine umweltfreundliche Entsorgung ist umso wichtiger.
Ressourceneffizienz immer wichtiger
Natürliche Ressourcen wie Wasser und Boden sollen nachhaltig genutzt und damit Umweltbelastungen weiter reduziert werden. Die Bundesregierung hat im März 2016 das Deutsche Ressourceneffizienzprogramm von 2012 weiterentwickelt. Auch international gewinnt das Thema Ressourceneffizienz immer mehr an Bedeutung.
Stärkung der biologischen Vielfalt
Der Bund besitzt viele Flächen wie Wälder, Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege der Deutschen Bahn, Truppenübungsplätze, Bundesimmobilien und Bundeswasserstraßen. Auf all diesen Flächen hat sich eine Vielzahl an Pflanzen und Tieren angesiedelt. Um eine möglichst große Anzahl davon zu schützen und zu bewahren, hat die Bundesregierung im September eine "Strategie zur vorbildlichen Berücksichtigung von Biodiversitätsbelangen für alle Flächen des Bundes" beschlossen.
Biodiversitätsbelange sollen ebenfalls bei der Beschaffung von Waren und Dienstleistungen durch die öffentliche Hand berücksichtigt werden. Der Bund kann damit neue Standards setzen und einen Trend zu mehr Ökologie einleiten. Die Strategie soll so auch Länder und Kommunen anregen, vergleichbare Strategien zu entwickeln.