Energiewende

Ein Techniker arbeitet auf Umspannstation eines Windparks bei Sylt

Offshore Windpark bei Sylt

Foto: Langrock/Zenit/laif

Die Energiewende kommt voran. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor liegt Deutschland auf Zielkurs. 2015 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch über 30 Prozent. Dazu hat vor allem der starke Ausbau der Windenergie an Land und auf See beigetragen. Die Strompreise für Haushaltskunden sind im Jahr 2015 um 1,4 Prozent gesunken, und 2016 nur leicht gestiegen. Die Strompreise für nicht privilegierte Industriekunden außerhalb der so genannten Besonderen Ausgleichsregelung sind 2015 um 2,1 Prozent gesunken.

Hohe Versorgungssicherheit

Die Stromversorgung in Deutschland ist weiterhin – auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten – sehr zuverlässig. 2015 lag die durchschnittliche Unterbrechung der Stromversorgung beim Endverbraucher bei 12,70 Minuten im Jahr.

EEG 2017 am Start

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2014 wirkt: Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet weiter voran und ist für alle besser planbar. Die Kosten sind breiter verteilt, ohne Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg zu gefährden.

Die EEG-Umlage hat sich seit 2014 stabilisiert. 2015 sank sie erstmals seit ihrer Einführung, der Anstieg ist nun gebremst. 2016 beträgt sie 6,35 Cent/kWh; 2017 wird sie auf 6,88 Cent ansteigen.

Die Pilotausschreibungen für Photovoltaik haben 2016 gezeigt, dass der Wettbewerb um die Förderhöhe dem Markt gut tut. Die Bundesregierung hat daher das EEG novelliert, das 2017 in neuer Form in Kraft tritt. Dann wird die die Höhe der Förderung für neue Windkraft-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen über Ausschreibungen ermittelt. Die Anlagenbauer bewerben sich in einer Auktion mit einem möglichst niedrigen Preis um die ausgeschriebene Strommenge. Ziel ist ein marktwirtschaftlicher Fördersatz.

Ein neuer Strommarkt

Ein wichtiges Thema auf der energiepolitischen Agenda ist die Anpassung des Strommarkts an die wachsende Menge von Wind- und Sonnenstrom. Wie bleibt die Stromversorgung sicher und kostengünstig trotz wetterbedingter Schwankungen bei der Stromproduktion? Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Fragen 2014 und 2015 in einem Grün- und einem Weißbuch öffentlich zur Diskussion gestellt. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung das Strommarktgesetz beschlossen, das 2016 in Kraft getreten ist.

Danach stehen eine flexible Stromnachfrage mit einem flexiblen Stromangebot und Speichermöglichkeiten zukünftig in einem Wettbewerb um die beste Auslastung. Zur zusätzlichen Absicherung des Strommarktes führt das Gesetz eine Kapazitätsreserve ein. 2,7 GW ältere und damit besonders CO2-intensive Braunkohlekraftwerke stehen für weitere vier Jahre bereit und werden dann schrittweise stillgelegt. Auf diese Kraftwerke kann als letzte Absicherung der Stromversorgung zurückgegriffen werden, wenn es am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt.

Um den Klimaschutz voranzubringen, setzt die Bundesregierung zudem auf den Erhalt und Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Das KWK Gesetz macht den Umstieg von Kohle- auf gasgefeuerte KWK attraktiver. Für neue KWK-Anlagen steigen die Fördersätze: Das maximale Fördervolumen beträgt nun 1,5 Milliarden statt 750 Millionen Euro pro Jahr.

Einsatz intelligenter Messsysteme

Eine weitere Stütze des neuen Strommarktes ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende. Es schafft die Voraussetzung für den Einsatz von intelligenten Messsystemen und Netzen. Sie helfen, den Strom zielgenau im Netz zu verteilen und damit Angebot und Nachfrage in Balance zu bringen.