Gegen Extremismus und Terrorismus

Eingang zum Hauptsitz des Bundesnachrichtendienstes in Pullach

Hauptsitz des Bundesnachrichtendienstes in Pullach

Foto: picture alliance / Sven Simon

Terrorismusbekämpfungsgesetz

Die Bundesregierung hat die Terrorismusbekämpfungsgesetze um weitere fünf Jahre verlängert. Unter anderem sollen Nachrichtendienste auch künftig bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern Bestands- und Verkehrsdaten einholen können. Diese Befugnisse der Sicherheitsbehörden sind nach den Anschlägen vom 11. September 2001 durch die Terrorismusbekämpfungsgesetze eingeführt und seither drei Mal evaluiert und verlängert worden.

Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus

Die Bundesregierung verbessert die Zusammenarbeit und Analysefähigkeit der Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Um den Informationsaustausch zu verbessern, darf das Bundesamt für Verfassungsschutz seit Juli 2016 gemeinsame Dateien mit wichtigen ausländischen Partnerdiensten führen.

Verbot rechtsextremer Gruppierungen

Die Bundesregierung geht konsequent gegen rechtsextremistische Gruppierungen vor und hat z.B. den Verein "Weiße Wölfe Terrorcrew" und "Die wahre Religion" verboten. Das gilt auch für die rechtsextremistische Internetplattform "Altermedia Deutschland". Das Portal zählte zu den wichtigsten Informationsquellen der rechtsextremistischen Szene in Deutschland.

Strategie zur Extremismus-Prävention und Demokratieförderung

Seit Jahren unterstützt die Bundesregierung zahlreiche zivilgesellschaftliche Initiativen oder Vereine bei ihren Aktivitäten zur Extremismus-Prävention und Demokratieförderung. Die Präventionsstrategie bündelt und optimiert die Programme und Maßnahmen, die die Bundesregierung aufgelegt hat oder finanziell unterstützt. Die Programme "Demokratie leben!" und "Zusammenhalt durch Teilhabe" bilden dabei den Schwerpunkt der Arbeit. Ihre finanzielle Ausstattung wurde im vergangenen Jahr deutlich erhöht.