Den Rechtsstaat stärken

Das Bundesamt für den Verfassungsschutz in Köln

Bundesamt für den Verfassungsschutz in Köln

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Bundesnachrichtendienst

Die Regelungen für die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND) werden präzisiert und die parlamentarische Kontrolle der nachrichtendienstlichen Arbeit verbessert. Ein unabhängiges Gremium überprüft künftig die Maßnahmen der sogenannten "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung".

Außerdem erhält der BND eine klare gesetzliche Grundlage für gemeinsame Dateien mit ausländischen Stellen. Zum Auftrag des Dienstes gehört, Erkenntnisse über das Ausland zu gewinnen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für Deutschland sind.

Kampf gegen Korruption

Die Bekämpfung von Korruption in allen Formen gehört zu den zentralen staatlichen Aufgaben. Das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen vom 4. Juni 2016 hat im Strafgesetzbuch neue Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit eingeführt.

Strafrechtliche Vermögensabschöpfung

Die Bundesregierung verstärkt den Kampf gegen Kriminalität. Aus Straftaten herrührendes Vermögen unklarer Herkunft kann künftig unabhängig vom Nachweis einer konkreten Straftat eingezogen werden. Gleichzeitig dient das Vorhaben dem Opferschutz. Die Opferentschädigung wird neu geregelt. Geschädigte einer Straftat sollen einen einfachen und kostengünstigen Weg zur Schadenswiedergutmachung erhalten.

Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Seit dem 18. Dezember 2015 gelten eine Speicherpflicht und eine Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten. Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der digitalen Welt zu bewahren, werden klare und transparente Regeln festgelegt. Telekommunikationsdienstleister sind verpflichtet, im Einzelnen bezeichnete Verkehrsdaten für eine begrenzte Zeit unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zu speichern. Verbindungsdaten mit Ausnahme von Daten von Diensten der elektronischen Post sind für zehn Wochen zu speichern, Standortdaten für vier Wochen. Die Erhebung der Daten durch staatliche Stellen wird nur unter engen Voraussetzungen ermöglicht, wie etwa zur Verfolgung besonders schwerer Straftaten oder etwa zur Abwehr einer konkreten Lebensgefahr.