Jahresbericht 2015/2016
- Kampf gegen Menschenhandel und organisierte Kriminalität
- Mehr Schutz für Prostituierte
- Mehr Schutz vor sexueller Gewalt
- Mehr Schutz für Stalking-Opfer
Kampf gegen Menschenhandel und organisierte Kriminalität
Die Bundesregierung geht gezielt gegen Menschenhandel und organisierte Kriminalität vor. Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution werden künftig strafrechtlich besser geschützt. Das gilt für Personen, die sich in einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage befinden oder wegen ihres Aufenthalts in einem fremden Land hilflos sind. Grundsätzlich erfasst sind zudem alle unter 21-Jährigen. Das Gesetz ist am 15. Oktober 2016 in Kraft getreten.
Mehr Schutz für Prostituierte
Das Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels vom 15. Oktober 2016 schützt Prostituierte künftig besser vor Ausbeutung, Gewalt und Menschenhandel. Das Prostituiertenschutzgesetz vom 21. Oktober 2016 sieht eine Erlaubnispflicht und Mindeststandards für Bordelle vor wie auch eine Anmelde- und Beratungspflicht für Prostituierte. Das Gesetz tritt im Juli 2017 in Kraft, damit Länder und Kommunen Zeit zur Einrichtung der neuen Verfahren haben.
Mehr Schutz vor sexueller Gewalt
Das Sexualstrafrecht wird verschärft. Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung sollen Frauen und Männer vor allen Formen sexualisierter Gewalt geschützt werden. Dabei geht es besonders um sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Das Gesetz ist im November 2016 in Kraft getreten.
Mehr Schutz für Stalking-Opfer
Opfer von Stalking sollen in Zukunft besser geschützt werden. Die Reaktion des Opfers spielt zukünftig für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Den Gesetzentwurf hat das Bundeskabinett am 13. Juli 2016 beschlossen. Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es zukünftig, wenn die Nachstellung geeignet ist, eine gravierende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers herbeizuführen.