Jahresbericht 2015/2016
- Die Europäische Union stärken und zusammenhalten
- Brexit-Referendum
- In Europa wird wieder mehr investiert
- Europäische Datenschutz-Reform
- Europäische Energiepolitik
Die Europäische Union stärken und zusammenhalten
Auch und gerade nach dem Referendum in Großbritannien ist und bleibt der Zusammenhalt der Europäischen Union zentrales Anliegen der Bundesregierung.
Die Staats- und Regierungschefs der 27 verbleibenden Mitgliedstaaten haben gemeinsam mit den europäischen Institutionen am 29. Juni 2016 einen Reflexionsprozess angestoßen, um sich bis zum 60. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge im März 2017 auf eine gemeinsame Haltung zur weiteren Entwicklung der Europäischen Union zu verständigen. Ziel sind konkrete Beschlüsse, die eine breite Akzeptanz in den Mitgliedstaaten und ihren Bevölkerungen finden und von denen die europäischen Bürgerinnen und Bürger spürbar profitieren.
Am 16. September gab es hierzu ein Informelles Treffen der Staats- und Regierungschefs in Bratislava. Die Bundeskanzlerin hatte sich bereits im Vorfeld des Treffens in Gesprächen mit ihren Amtskollegen abgestimmt. Für die Umsetzung der in Bratislava besprochenen Schritte gibt es einen Fahrplan ("Bratislava roadmap").
Brexit-Referendum
Die britischen Wählerinnen und Wähler haben sich am 23. Juni 2016 für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU entschieden.
Die Staats- und Regierungschefs der 27 verbleibenden Mitgliedstaaten haben das Ergebnis des Referendums bedauernd zur Kenntnis genommen, respektieren jedoch den Willen der Mehrheit der britischen Wählerinnen und Wähler. Sie haben am 29. Juni 2016 gemeinsam vereinbart, dass Austrittsverhandlungen erst dann beginnen können, wenn die britische Regierung offiziell ihren Austrittsantrag vorlegt hat, und dass es vor dieser Mitteilung keine formellen oder informellen Verhandlungen mit der britischen Regierung zu den Einzelheiten des Austritts und zu den zukünftigen Beziehungen des Vereinigten Königreichs zur Europäischen Union geben kann. Sie haben außerdem bekräftigt, dass zu den Voraussetzungen für die Teilnahme am Binnenmarkt das vollständige Bewahren der vier Grundfreiheiten einschließlich der Personenfreizügigkeit gehört.
Die Bundesregierung bereitet sich in allgemeiner Form auf mögliche Verhandlungen vor. Ein Kabinettausschuss wird bei Bedarf Gelegenheit haben, sich zu den sich aus dem Austrittswunsch Großbritanniens ergebenden Fragen auf höchster Ebene auszutauschen.
In Europa wird wieder mehr investiert
Eine erste Bilanz der EU-Kommission zeigt: Der Europäische Fond für strategische Investitionen (EFSI) hat bereits in den ersten beiden Jahren seines Bestehens Investitionen in Höhe von 154 Milliarden Euro bewirkt. Außerdem erhalten fast 290.000 kleine und mittlere Unternehmen in Europa besseren Zugang zu neuen Finanzmitteln.
Der Investitionsplan soll insgesamt 500 Milliarden Euro an Investitionen bis 2020 auslösen. Die Europäische Investitionsbank (EIB) ermöglicht mit besonderer Risikoabsicherung des EFSI Kredite und Finanzierungen, die dann wiederum private Investitionen mobilisieren sollen. Die Mittel fließen in strategische Investitionen, in Schlüsselbereiche wie Infrastruktur, Bildung, Forschung und Innovation. Sie dienen als Risikokapital für kleine Unternehmen. Die EFSI-Verordnung schafft die EU-Garantie für die Risikoabsicherung und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung beteiligt sich über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit rund acht Milliarden Euro an der Finanzierung von Projekten und an Investitionsplattformen.
Europäische Datenschutz-Reform
Im Zeitalter von Internet und Clouds macht das Selbstbestimmungsrecht der Bürger über ihre persönlichen Daten nicht an Ländergrenzen halt. Die EU hat auf diese Herausforderungen mit der gemeinsamen Europäischen Datenschutz-Grundverordnung reagiert. Die neuen EU-Datenschutzvorschriften haben der Rat und das Europäische Parlament Ende 2015 gebilligt. Diese einheitliche Regelung löst die Datenschutzrichtlinie von 1995 ab und gibt zeitgemäße Antworten auf die Herausforderungen der Digitalisierung. Die Verordnung ist am 25. Mai 2016 in Kraft getreten. Nach einer Übergangsfrist wird das neue Recht ab Frühjahr 2018 wirksam und weite Teile des jetzt geltenden Datenschutzrechts des Bundes und der Länder ersetzen.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung schafft EU-weit einheitliche Datenschutzstandards im privaten Datenverkehr. Das Regelwerk soll Unternehmen einen einheitlichen Rechtsrahmen in Europa bieten und sicherstellen, dass Internetunternehmen aus Drittstaaten europäisches Recht achten. Die Datenschutz-Grundverordnung garantiert Bürgerinnen und Bürgern einen wirksamen Schutz ihrer Daten und zugleich der Wirtschaft den nötigen Freiraum, innovatives Potential zu entfalten. Damit hebt sie den Stellenwert des Datenschutzes und der informationellen Selbstbestimmung in der digitalen Welt hervor, schafft mehr Vertrauen zwischen Verbrauchern und Wirtschaft und gibt beiden Seiten Sicherheit.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung stellt mit dem "Marktortprinzip" sicher, dass sich auch solche Anbieter an die hohen europäischen Standards halten müssen, die ihren Sitz zwar außerhalb der EU haben, ihre Waren oder Dienstleistungen aber in der EU anbieten. Europaweit werden damit Grundprinzipien des deutschen Datenschutzrechts fortgeschrieben: Eine Verarbeitung von Daten ist nur zulässig, wenn der Betroffene eingewilligt hat oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.
Daneben ist die Richtlinie zur Datenverarbeitung durch Polizei und Justiz für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr Teil der europäischen Datenschutzreform. Die Richtlinie will das Ziel eines erleichterten und intensivierten Datenaustauschs zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten mit hohen Datenschutzstandards verbinden. Deutschland muss die Richtlinie bis zum Frühjahr 2018 umsetzen. Dabei soll ein sinnvoller und angemessener Ausgleich zwischen effektiver Polizeiarbeit einerseits und wichtigen Belangen des Datenschutzes andererseits geschaffen werden.
Europäische Energiepolitik
Zur Sicherung der Energieversorgung in allen Mitgliedstaaten hat die EU umfangreiche Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen kurzfristig die Ausarbeitung von Notfallplänen für den Winter und mittelfristig die Vollendung des Energiebinnenmarktes, Diversifizierung der Energieversorgung, Stärkung der heimischen Energieproduktion. Dem Vorschlag der EU-Kommission für die Bildung einer Energieunion im Februar 2015 folgte 2016 ein Paket zur Energieversorgungssicherheit. Die EU-Verordnung für die sichere Gasversorgung soll überarbeitet und eine Strategie zur Versorgung Europas mit flüssigem Erdgas und Gasspeichern entwickelt werden. Das ist notwendig, um eine höhere Versorgungssicherheit bei Gas zu erreichen und im Krisenfall flexibel reagieren zu können.
Wichtige Säulen der Energieunion sind die 2014 beschlossenen 2030-Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen, zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz. Sie müssen konsequent umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat 2016 die Grundlage für eine Förderung von Erneuerbaren Energien Anlagen auch aus dem europäischen Ausland gelegt. Ab 2017 sollen fünf Prozent der jährlichen Leistung für Anlagen aus Mitgliedstaaten geöffnet werden. Eine erste europäische Pilotausschreibung hat es 2016 mit Dänemark gegeben.