Wirtschaft und Wachstum

Unternehmer in einer Firma für Fertigungstechnik in Thüringen

Unternehmen für Fertigungstechnik in Thüringen

Foto: Burkhard Peter

Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiterhin in einem soliden Aufschwung. Für 2016 rechnet die Bundesregierung mit einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um real 1,8 Prozent. Insbesondere der Konsum stützt die Konjunktur. Dabei profitiert der private Konsum von den deutlichen Beschäftigungszuwächsen und höheren Löhnen. Auch die gestiegenen staatlichen Konsumausgaben stärken das Wachstum. Die Bundesregierung hat Haushaltsspielräume durch niedrige Zinsausgaben und steigende Steuereinahmen konsequent für höhere öffentliche Investitionen genutzt. Um mehr als ein Drittel ist der Investitionshaushalt des Bundes in dieser Legislaturperiode gestiegen. Er liegt im Haushalt 2017 bei 36,1 Milliarden Euro.

Wirtschaftsmotor Mittelstand

Mittelständische Unternehmen sind der Erfolgsfaktor der deutschen Wirtschaft. Rund 56 Prozent unserer Wirtschaftsleistung wird in kleinen und mittelständischen Unternehmen geschaffen. Der Mittelstand trägt entscheidend zu Ausbildung und Beschäftigung bei. Mehr als 84 Prozent aller Auszubildenden lernen dort, Mittelständler stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze. Die Bundesregierung unterstützt diese Unternehmen mit vielfältigen Maßnahmen wie dem Aktionsprogramm Zukunft Mittelstand.

Unternehmertum und Gründungsgeist fördern

Unternehmensgründungen schaffen Arbeitsplätze, fördern Wettbewerb und Innovationen. Neugründungen innovativer Unternehmen - sogenannter Start-ups – sind für den Standort Deutschland von großer Bedeutung. Ihr Wachstum hängt auch von der Bereitschaft zur Investition in diese Betriebe ab. Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für den Wagniskapitalmarkt weiter verbessert. Sie verbessert das Investitionsumfeld für Kapitalgesellschaften in Deutschland, z.B. mit der im September vorgelegten Neuregelung zur steuerlichen Verlustverrechnung. Dadurch soll der Situation solcher Unternehmen Rechnung getragen werden, bei denen die Unternehmensfinanzierung die Neuaufnahme oder den Wechsel von Anteilseignern erfordert. Davon profitieren auch junge Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen.

Das INVEST-Programm wird in den nächsten Monaten noch weiter ausgebaut. Die Programmpartner Europäischer Investitionsfonds und ERP-Sondervermögen haben die stark nachgefragten Programme zur Finanzierung von Start-ups um eine Milliarde Euro auf 2,7 Milliarden Euro aufgestockt.

Freihandelsabkommen zwischen EU und Kanada

Eine ambitionierte Freihandelspolitik der EU-Europäische Union ist zentral, um die Bedingungen der Globalisierung nach fairen und nachvollziehbaren Regeln zu gestalten. Mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) konnte im Oktober 2016 das bisher fortschrittlichste Freihandelsabkommen der EU unterzeichnet werden. Es handelt sich um ein Freihandelsabkommen zwischen zwei Wirtschaftsräumen der Welt mit den höchsten Standards zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Verbrauchern. CETA modernisiert den Investitionsschutz durch die Errichtung unabhängiger Investitionsgerichte. Darüber hinaus wird durch CETA u.a. der Marktzugang für europäische Unternehmen in Kanada erheblich verbessert.

Freihandelsabkommen zwischen EU und USA

Mit den USA hat die EU über ein gemeinsames Freihandelsabkommen ( TTIP) verhandelt, das aufbauend auf einem gemeinsamen Wertesystem Vorteile für Bürger und Unternehmen auf beiden Seiten bringen soll. Es wird sich zeigen, ob und inwieweit die Verhandlungen mit der neuen US-Regierung fortgesetzt werden.

Für die Europäische Kommission steht fest, dass TTIP nicht zur Senkung geltender Standards der EU und ihrer Mitgliedstaaten führen darf. Ein faires gemeinsames Abkommen wird Maßstäbe setzen für andere Freihandelsabkommen.

Rüstungsexportkontrolle

Künftig können die Angaben der Empfänger zum Verbleib von Kriegswaffen nachträglich vor Ort im Empfängerland kontrolliert werden ( Post-Shipment-Kontrollen). Damit soll die Überwachung von Rüstungsexporten nach Auslieferung verbessert werden. Zur Verbesserung der Kontrolle von Kleinwaffen hat die Bundesregierung Grundsätze für die Ausfuhrgenehmigungspolitik für kleine und leichte Waffen, dazugehöriger Munition und entsprechender Herstellungsausrüstung in Drittländer, die Kleinwaffengrundsätze, beschlossen. Darüber hat die Bundesregierung die Transparenz gestärkt: Zusätzlich zu den jährlichen Rüstungsexportberichten gibt es künftig einen Zwischenbericht im Herbst zu den Rüstungsexportgenehmigungen des jeweils ersten Halbjahrs. Außerdem wird der Bundestag nunmehr über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrats innerhalb einer vierzehntägigen Frist informiert.

Vergaberecht modernisiert

Die öffentliche Auftragsvergabe vereinfachen, bürokratischen Aufwand verringern und kommunale Handlungsspielräume sichern - das sind die Ziele der umfassenden Reform vom 18. April 2016. Klare Regeln sind der beste Garant für transparente und rechtssichere Verfahren. Gleichzeitig soll die öffentliche Auftragsvergabe sozialer, ökologischer und innovativer werden.