Jahresbericht 2015/2016

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Mit der Bürokratiebremse sollen die Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Die Bürokratiebremse für die Wirtschaft ist rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt die sogenannte "One in, one out–Regel" für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auswirken. Kern dieses Ansatzes ist es, dass jedes Bundesministerium im gleichen Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbaut.
Das Bundeskabinett hat am 27. April 2016 den Jahresbericht "Bessere Rechtsetzung 2015" beschlossen. Er zeigt, der Bürokratieabbau wirkt: Im Jahr 2015 wurde eine Entlastung der Unternehmen und Selbstständigen um insgesamt rund 1,4 Milliarden Euro erreicht. Entlastung heißt hier Reduzierung beim laufenden Erfüllungsaufwand, also den jährlichen Folgekosten, die durch gesetzliche Regelungen entstehen. Die Entlastung im Jahr 2015 ist vor allem durch das Bürokratieentlastungsgesetz und das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts erreicht worden. Auch für das Jahr 2016 rechnet die Bundesregierung mit einem deutlichen Rückgang des Erfüllungsaufwands.
Mit der Initiative amtlich-einfach, Staat der kurzen Wege, untersucht die Bundesregierung gezielt bestimmte Lebenslagen aus dem Alltag von Bürgern und Unternehmen. Das gilt etwa für die Gründung und die Insolvenz eines Unternehmens. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger hat die Bundesregierung verschiedene Anlässe wie die Geburt eines Kindes oder den Verlust des Arbeitsplatzes beispielhaft in den Blick genommen. Das Statistische Bundesamt erhebt dazu seit 2015 alle zwei Jahre und repräsentativ, wie die Betroffenen ihre Behördenkontakte in solchen konkreten Lebenslagen wahrnehmen. Das Ergebnis des ersten Durchgangs dieser Befragung war bereits ein wertvoller Anstoß für neue Vorhaben zum Abbau bürokratischer Belastungen. Mit dem im Juni 2016 beschlossenen Arbeitsprogramm "Bessere Rechtsetzung 2016" hat die Bundesregierung bereits eine Reihe von entsprechenden Maßnahmen in Angriff genommen.
Außerdem hat die Bundesregierung weitere Formerfordernisse auf den Prüfstand gestellt. Anstelle schriftlicher Erklärungen oder Unterschriften sollen künftig möglichst elektronische Verfahren eingesetzt werden können. Die Neuregelung gilt für insgesamt 464 verwaltungsrechtliche Rechtsvorschriften des Bundes. Bürger und Unternehmen können nun auf elektronischem Weg einfacher mit der Verwaltung kommunizieren.
Das Zweite Bürokratieentlastungsgesetz vom 3. August 2016 entlastet die Wirtschaft um rund 360 Millionen Euro pro Jahr. Allein durch kürzere steuerliche Aufbewahrungsfristen für Lieferscheine gibt es eine Entlastung von 227 Millionen Euro. Weitere 43 Millionen Euro kommen durch eine höhere Betragsgrenze zusammen. Sie steigt von 150 Euro auf 200 Euro für Rechnungen über Kleinbeträge bei der Mehrwertsteuer.
Auch auf europäischer Ebene wurden durch die im April 2016 unterzeichnete Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen Rat, Europäischer Kommission und Europäischem Parlament wichtige Maßnahmen zur besseren Rechtsetzung beschlossen.