Arbeitsmarkt

Büroräume eines Start-Up Unternehmens für Online-Beratung

Start-up Unternehmen für Online-Beratung in Berlin-Kreuzberg

Foto: picture-alliance/ZB

Der Arbeitsmarkt zeigt sich robust. Im November 2016 betrug die Zahl der Erwerbstätigen 43,84 Millionen. Rund 31,57 Millionen Menschen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Es gibt knapp eine Million offene Stellen. Die Arbeitslosigkeit ging im November weiter zurück. Rund 2,53 Millionen Menschen waren arbeitslos. Die Arbeitslosenquote sank auf 5,7 Prozent. Das ist der niedrigste Stand seit 25 Jahren.

Flucht und Migration werden zunehmend auf dem Arbeitsmarkt sichtbar. Im Oktober wurden 406.000 Flüchtlinge von Arbeitsagenturen und Jobcentern betreut, darunter 160.000 Arbeitslose. Nicht alle stehen schon dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Viele besuchen zum Beispiel Sprach- oder Integrationskurse oder sammeln erste praktische Erfahrungen in gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten.

Mehr Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2017 von brutto 8,50 Euro je Stunde auf 8,84 Euro. Die Anpassung geht auf den Vorschlag der Mindestlohn-Kommission zurück und orientiert sich an der Entwicklung der tariflichen Stundenlöhne. Sonderzahlungen bleiben dabei unberücksichtigt. Die Erhöhung gilt für alle Beschäftigten, die heute schon einen Mindestlohn von 8,50 Euro erhalten.

Leiharbeit und Werkverträge

Der Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen soll künftig verhindert werden. Für Leiharbeitnehmer wird eine maximale Überlassungsdauer von 18 Monaten eingeführt. Sie müssen spätestens nach neun Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Branchen-Zusatztarifverträge können abweichende Regelungen vorsehen. Leiharbeitnehmer müssen dann spätestens nach sechs Wochen stufenweise, spätestens jedoch nach 15 Monaten das gleiche Arbeitsentgelt bekommen. Die Rechtsprechung zur Abgrenzung von selbständiger und abhängiger Beschäftigung wird gesetzlich niedergelegt. Verträge zwischen Unternehmen können nicht mehr risikolos als Werkverträge bezeichnet werden, wenn tatsächlich Leiharbeit praktiziert wird. Die Überlassung von Arbeitnehmern muss im Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

Berufliche Weiterbildung

Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose werden stärker von Arbeitsagenturen und Jobcentern gefördert, wenn sie eine Berufsausbildung nachholen. Wer dafür bessere Grundkompetenzen wie Schreiben, Rechnen oder IT-Kenntnisse braucht, wird ebenfalls unterstützt. Für bestandene Prüfungen gibt es eine Weiterbildungsprämie. Mitarbeiter in kleinen und mittleren Betrieben erhalten künftig auch Zuschüsse, wenn sie sich außerhalb der Arbeitszeit weiterbilden. Das sieht das Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung vor.

Vereinfachung beim Kurzarbeitergeld

Um Kündigungen bei vorübergehendem Arbeitsausfall zu vermeiden, kann Kurzarbeitergeld seit dem 1. Januar 2016 für zwölf statt sechs Monate bezogen werden. Möglich war das bislang nur, wenn das Bundesarbeitsministerium eine entsprechende Rechtsverordnung erließ. Mit der dauerhaften gesetzlichen Verankerung erhalten Betriebe und Arbeitsagenturen nun Planungssicherheit. In der Schlechtwetterzeit müssen die Unternehmen nicht mehr anzeigen, wenn sie Saison-Kurzarbeit in Anspruch nehmen. Dabei spielt keine Rolle, wodurch die Kurzarbeit verursacht wurde.