Jahresbericht 2014/2015

Junger Flüchtling bei der Ausbildung in einer Werkhalle.
Foto: Burkhard Peter
- Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
- Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
- Fortführung der Deutschen Islam Konferenz
- 8. Integrationsgipfel
- Wir sind Bund.de
- Migrationsbericht
- Ausländer-Lagebericht
Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Für die Bundesregierung steht fest: Freizügigkeit in Europa ist eine der tragenden Säulen der europäischen Integration. Innerhalb der EU seinen Aufenthalt frei wählen und arbeiten zu können, ist einer der sichtbarsten Vorzüge Europas. Deutschland profitiert davon.
Die Bundesregierung will auch weiterhin Freizügigkeit stützen und möglichen Missbrauch von Sozialleistungen durch EU-Zuwanderer verhindern. Daher hat die Bundesregierung auf die Empfehlungen des Abschlussberichts des Staatssekretärsausschusses „Rechtsfragen und Herausforderungen bei der Inanspruchnahme der sozialen Sicherungs-systeme durch Angehörige der EU-Mitgliedstaaten“ reagiert und die entsprechenden Gesetze angepasst.
Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts
Die Bundesregierung hat das Staatsangehörigkeitsrecht integrationsfreundlicher und unbürokratischer gestaltet. In Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern müssen sich nicht mehr für einen Pass entscheiden. Die so genannte Optionspflicht ist abgeschafft.
Die Regelung sieht vor, in bestimmten Fällen die Mehrstaatlichkeit zu akzeptieren. Die Bundesregierung hat damit eine zeitgemäße Lösung gefunden. Das Gesetz berücksichtigt die veränderten Lebensumstände junger Menschen und betont den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für das Zusammenleben hat. Das Gesetz ist am 20. Dezember 2014 in Kraft getreten.
Fortführung der Deutschen Islam Konferenz
Die Bundesregierung hat am 13. Januar 2015 die Vertreter mehrerer muslimischer Verbände zu einem Auftaktgespräch zur Deutschen Islam Konferenz empfangen. Vor dem Hinter-grund der Anschläge von Paris hat die Bundesregierung die Muslime zur Beteiligung am Kampf gegen den islamistischen Extremismus aufgerufen. Im Anschluss an die Konferenz trat das höchste Gremium der Deutschen Islam Konferenz (DIK), der Lenkungsausschuss, zum ersten Mal in dieser Legislaturperiode zusammen.
8. Integrationsgipfel
Der 8. Integrationsgipfel fand am 17. November 2015 statt. Schwerpunktthemen waren die Interkulturelle Öffnung des Gesundheitswesens, Pflege in der Einwanderungsgesellschaft sowie die Gesundheitsprävention bei Menschen mit Zuwanderungsgeschichte.
Wir sind Bund.de
Der Öffentliche Dienst ist mit rund 4,6 Millionen Beschäftigten der größte Arbeitgeber in Deutschland. Davon sind rund 450.000 in der Bundesverwaltung beschäftigt. Die Bundesregierung wird in den Bundesbehörden den Anteil der Menschen mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst erhöhen. Damit setzt sie Ziele des Nationalen Integrationsplans um.

Logo wir sind bund
Foto: Bundesregierung
Die Chance, im Öffentlichen Dienst eine Karriere zu beginnen, bietet sich Jugendlichen und Berufseinsteigern mit und ohne Migrationshintergrund. Die Bundesbehörden bilden in über 130 staatlich anerkannten Ausbildungsberufen aus. Die Bundesverwaltung bietet in allen Regionen Deutschlands sichere und interessante Arbeitsplätze.
Migrationsbericht
Die Bundesregierung hat am 21. Januar 2015 den Migrationsbericht 2013 beschlossen. Die Zahl der Zuwanderer ist von 1,08 Millionen im Jahr 2012 auf 1,23 Millionen im Jahr 2013 gestiegen. So hohe Zahlen gab es zuletzt 1993. Ebenso stieg die Zahl der Fortzüge im Jahr 2013 im Vergleich zum Vorjahr an (+10,8 Pro-zent). 2013 wurden 0,80 Millionen Fortzüge registriert, darunter 0,66 Millionen Fortzüge von Ausländern
Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland sind deutlich jünger als der Durch-schnitt der Bundesbürger. So waren im Jahr 2013 fast 67 Prozent der Personen mit Migrationshintergrund jünger als 45 Jahre. Das gilt nur für rund 44 Prozent der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund. Mehr als drei Viertel der Zuwanderer kamen aus einem anderen europäischen Staat, auch bei den Fortzügen war Europa zu 77 Prozent die Zielregion.
Ausländer-Lagebericht
Am 29. Oktober 2014 hat die Bundesregierung den 10. Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland vorgelegt. Im Mittelpunkt des 10. Lageberichts stehen die Bereiche Bildung – von der frühkindlichen Bildung bis zum Studium – sowie der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Er stellt die rechtliche Situation von Bürgerinnen und Bürgern der Europäischen Union und von Zuwanderern aus Drittstaaten dar. Ausführlich wird die Situation von Asylsuchenden und Flüchtlingen beschrieben.