Jahresbericht 2014/2015
Die Bundesregierung ist einer der entscheidenden Akteure für die Schaffung eines europa-weiten Umsiedlungsmechanismus. In einem ersten Schritt haben sich die EU-Staaten auf die Verteilung von 160.000 Flüchtlingen in Europa geeinigt. Die Unterstützung der Krisen-, Herkunfts- und Transitländer und die Versorgung der Flüchtlinge vor Ort werden mit zusätzlich einer Milliarde Euro erhöht.

Die Bundeskanzlerin beim EU-Sonderrat zur Flüchtlingskrise
Foto: Bundesregierung/Kugler
Die EU-Staats- und Regierungschefs hatten sich bereits beim Sondertreffen des Europäischen Rates am 23. April 2015 auf eine umfassende Gesamtstrategie verständigt: Dazu gehören eine bessere Seenotrettung und die Bekämpfung der Schleuser-Kriminalität, mehr Zusammenarbeit mit Herkunfts- und Transitstaaten, mehr interne Solidarität und Verantwortung sowie die rasche und gleichwertige Umsetzung des gemeinsamen Europäischen Asylsystems.
Die Mittel für die Missionen Triton und Poseidon wurden verdreifacht. Deutschland hat zwei Schiffe zur Verstärkung angeboten. Um der Schleuserkriminalität die Grundlagen zu entziehen, sollen Schiffe, die von Schleusern zum Flüchtlingstransport genutzt werden, beschlagnahmt oder zerstört werden. Außerdem wurde die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern intensiviert. Dem diente zum Beispiel der Gipfel der EU mit wichtigen afrikanischen Herkunfts- und Transitstaaten in Valletta am 11./12. November 2015. Der bei dieser Gelegenheit verabschiedete Aktionsplan enthält einen Katalog operativer Maßnahmen, um gemeinsam irreguläre Migration einzudämmen und Fluchtursachen zu bekämpfen. Diese Maßnahmen sollen durch den ebenfalls beim Gipfel in Malta neu geschaffenen EU-Treuhandfonds für Afrika in Höhe von mehr als 1,8 Milliarden Euro finanziert werden.
Die Europäische Kommission hat im Mai 2015 eine Europäische Migrationsagenda vorgestellt und im September durch ein Maßnahmenpaket weiter konkretisiert. Vieles davon ist bereits umgesetzt, wie etwa die Verstärkung der Seenotrettung oder die Bekämpfung der Schleuserkriminalität.
Beim Europäischen Rat am 25./26. Juni 2015 haben sich die Staats- und Regierungschefs auf Registrierungszentren (Hotspots) in den Mitgliedsstaaten an den EU-Außengrenzen verständigt. Damit soll die Verteilung der Flüchtlinge in Europa besser organisiert werden. Mindestens eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten internationale Hilfsprogramme wie etwa das UN-Welternährungsprogramm für Flüchtlinge in Syriens Nachbarländern. Hin-zu kommen weitere Hilfen für Jordanien, den Libanon, die Türkei und andere Länder bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise.
Der Europäische Rat vom 15. Oktober 2015 beschloss, künftig in der Flüchtlingskrise enger mit der Türkei zusammenzuarbeiten. Die Staats- und Regierungschefs begrüßten die Einigung mit der Türkei auf einen gemeinsamen Aktionsplan zur Verstärkung der Zusammenarbeit bei der Flüchtlingshilfe und dem Migrationsmanagement.
Aufbau und Ausgestaltung der „Hotspots“ in Italien und Griechenland waren ein wichtiges Thema. Von dort sollen Rückführungen oder die Verteilung auf andere EU-Länder erfolgen. Der Rat bekräftigte noch einmal, dass es für den Schutz der EU-Außengrenzen not-wendig sei, mehr Personal für Frontex und das Europäische Unterstützungsbüro für Asyl-fragen bereitzustellen. Das Mandat von Frontex solle gestärkt werden.
Die EU stellt finanzielle Mittel für humanitäre Hilfen in den Flüchtlingslagern der Nachbarländer Syriens bereit. Dazu zählen das UN-Welternährungsprogramm und der regionale Treuhandfonds der Europäischen Union für Afrika (Madad-Fonds).
Bei einem Sondertreffen zu den Flüchtlingsströmen auf der Westbalkanroute am 25. Oktober haben sich die Staats- und Regierungschefs der teilnehmenden Staaten auf einen 17-Punkte-Plan geeinigt. Eingerichtet werden 100.000 Aufnahmeplätzen, davon in Griechen-land 50.000 und entlang der Westbalkanroute weitere 50.000 Plätze. Mit der Hilfe des UN-HCR soll so eine vernünftige Versorgung der Flüchtlinge ermöglicht werden. Slowenien erhält kurzfristig 400 Grenzpolizisten und Ausrüstung. Kontaktpersonen aus den beteiligten Ländern sollen den Austausch von Informationen verbessern.
Deutschland wird sich an der Unterstützung des Grenzmanagements in Slowenien mit der Entsendung von Polizisten beteiligen. Als Hilfe für Griechenland gibt es bereits Zusagen in Höhe von 5,9 Millionen Euro aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Deutschland unterstützt die Bemühungen der Europäischen Kommission, einen Aktions-plan mit der Türkei zu verabschieden.
Die Europäische Kommission beschloss nach dem Sondertreffen, die Stufe der Ko-Finanzierung für die Unterstützung des EU-Zivilschutzmechanismus für die Länder, die Hilfe in der Flüchtlingskrise benötigen, von 55 Prozent auf 85 Prozent zu erhöhen. Serbien, Slowenien und Kroatien hatten den Mechanismus im Oktober aktiviert, um Zelte, Decken, sanitäre Ausstattung und andere lebensnotwendige Güter zu erhalten und den Flüchtlingen so über den Winter zu helfen.
Im Anschluss an den Valletta-Gipfel hat am 12. November 2015 ein informelles Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs stattgefunden, in dem es um die europäische Flüchtlings-politik und in diesem Zusammenhang um die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und der Türkei ging.
Am 18. Oktober 2015 reiste Bundeskanzlerin Merkel in die Türkei, der beim Umgang mit der Flüchtlingskrise eine Schlüsselrolle zukommt. Gemeinsam mit der Türkei sollen Wege gefunden werden, einerseits die Perspektiven der Flüchtlinge in der Türkei zu verbessern und andererseits gemeinsam entschiedener gegen die international operierenden Schleusernetzwerke vorzugehen. Diesem Zweck dient auch der zwischen beiden Regierungen eingerichtete deutsch-türkische Migrationsdialog.
Am 29. November 2015 fand ein Sondertreffen der EU mit der Türkei in Brüssel statt. Die EU-Staats- und Regierungschefs einigten sich mit der Türkei auf einen Aktionsplan zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Um die hohe Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen, sagt die EU der Türkei drei Milliarden Euro sowie Visa-Erleichterungen zu.