Wohnen und Miete

Ein Spielplatz in Arnstadt in Thüringen

Arnstadt in Thüringen

Foto: Burkhard Peter

Bezahlbares Wohnen in Ballungsräumen

Bezahlbares Wohnen ist wichtig, damit unsere Städte lebendig und lebenswert bleiben. Mehr Neubauten, eine starke soziale Wohnraumförderung und eine bessere Unterstützung einkommensschwächerer Haushalte bei den Wohnkosten sind dabei wichtige Ziele. Die Bundesregierung stellt jährlich gut 518 Millionen Euro für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus zur Verfügung.

Steigende Mieten führen besonders in Ballungsgebieten zu sozialen Härten. Deshalb passt die Bundesregierung das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warm-mieten seit 2009 an. Insgesamt stehen dafür 730 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit dem " Modellvorhaben für nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende" soll preisgünstiger Wohnraum für Studierende und Auszubildende geschaffen werden. Der Bund stellt rund 140 Millionen Euro bereit, um die Wohnungsnot von Studierenden und Auszubildenden in Ballungsräumen zu mildern.

Auch der Sanierungsstau in Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Jugend und Kultur wird aufgelöst: Für das neue Programm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" stehen 140 Millionen Euro zur Verfügung.

Steigende Einbruchszahlen beeinträchtigen das Sicherheitsgefühl der Bürger. Mit dem Investitionsprogramm "Kriminalprävention durch Einbruchsicherung" setzt die Bundesregierung ein wichtiges Signal zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität. Dafür sind zehn Millionen Euro vorgesehen.

Mietpreise sollen bezahlbar bleiben

Seit Juni 2015 trägt die Mietpreisbremse dazu bei, dass Mieten auch für Normalverdiener erschwinglich bleiben. Die Bundesländer können – für bis zu fünf Jahre – Gebiete mit angespannter Wohnungssituation festlegen. Dazu gehört, dass sie darlegen, wie sie den Wohnungsmangel beseitigen wollen. In diesen Gebieten darf die neue Wohnungsmiete bei Wiedervermietungen höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Damit der Anreiz für Investitionen in den Wohnungsmarkt aber erhalten bleibt, sind Neubauten und die Erstvermietung, die nach einer umfassenden Sanierung erfolgt, ausgenommen. Im Maklerrecht gilt mit dem Grundsatz: "Wer bestellt, der bezahlt." ebenfalls eine Neuerung.

Altersgerecht umbauen

Immer mehr Menschen wollen möglichst lange in ihrer vertrauten Umgebung leben. Deshalb sind mehr altersgerechte Wohnungen erforderlich. Mit dem Programm „Altersgerecht umbauen“ fördern Bund und KfW den Umbau. Das Zukunftsinvestitionsprogramm der Bunderegierung von insgesamt zehn Milliarden Euro sieht zusätzliche Mittel für altersgerechten Wohnraum in Höhe von 27 Millionen Euro vor.