Verbraucher schützen

Eine Frau und ein Mann bei einem Beratungsgespräch

Verbraucherberatung

Foto: Bundesregierung/Stutterheim

Sachverständigenrat für Verbraucherfragen

Die Bundesregierung hat im November 2014 einen unabhängigen Sachverständigenrat für Verbraucherfragen installiert. Seine Aufgabe ist es, zu wichtigen Verbraucherfragen und Teilmärkten Stellungnahmen und Empfehlungen zu formulieren.

Mehr Sicherheit für Versicherte

Die Bundesregierung gestaltet die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Versicherungsunternehmen im Zuge der europäischen Harmonisierung grundlegend neu. Die ab 2016 geltende Neuregelung erleichtert die Bewertung der Risiken in den Unternehmen und sichert damit die Ansprüche der Versicherten stärker ab.

Einheitlicher Zahlungsverkehr SEPA

Seit August 2014 gilt im EWR-Raum der einheitliche Zahlungsverkehr SEPA. Zahlungsdienstleister dürfen für Inlandszahlungen – und ab dem 1. Februar 2016 auch für grenzüberschreitende Zahlungen in der EU – die Angabe des BIC (Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers bei Überweisungen bzw. des Zahlungsdienstleisters bei Lastschriften) durch den Zahlungsdienstnutzer nicht mehr verlangen. Überweisungen und Lastschriften umgestellt haben.

Mehr Schutz für Kleinanleger

Wer Geldanlagen des Grauen Kapitalmarkts anbietet, hat Verbraucher umfassend und aktuell über mögliche Risiken zu informieren. Ein Prospekt muss alle wichtigen Informationen für die Anlagenentscheidung enthalten. Werbung ist mit einem deutlichen Warnhinweis zu versehen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat weitere Aufgaben zum Schutz von Verbrauchern erhalten: Sie überwacht die Einhaltung von Vorschriften, die im Interesse aller Verbraucher liegen (sogenannter Kollektiver Verbraucherschutz) und verhängt gegebenenfalls Sanktionen. Die wesentlichen Teile des Kleinanlegerschutzgesetzes sind seit dem 10. Juli 2015 in Kraft, einzelne Regelungen folgen Anfang 2016 und Anfang 2017.

Wächter über Finanz- und Digitalmärkte

Sogenannte Marktwächter beobachten und analysieren seit 2015 den Finanzmarkt und die digitalen Märkte aus Verbrauchersicht. Sie sollen vor allem Fehlentwicklungen früh-zeitig aufdecken und Handlungsempfehlungen erarbeiten. Ziel ist es, mit den gewonnenen Informationen die Verbraucher besser zu schützen.

Mehr Schutz bei Krediten und Dispozinsen

Wenn Banken einen Immobilienkredit vergeben, haben sie dem Kreditnehmer gegenüber künftig verschärfte Informationspflichten. Damit verbessert sich die Informationslage von Bankkunden vor allem im Vorfeld der Kreditvergabe. Auch zum Schutz des möglichen Kreditnehmers müssen Banken die Kreditwürdigkeit des Interessenten strenger prüfen. Und: Wer sein Konto dauerhaft und erheblich überzieht, soll zukünftig ein Beratungsangebot erhalten. Die Finanzinstitute müssen zudem über die Höhe der Zinsen für den Dispokredit auf ihrer Webseite deutlich sichtbar informieren. Das Kabinett hat den Gesetz-entwurf Mitte 2015 beschlossen.

Verbraucherschutz Bank Bürger

Mehr Schutz bei Krediten und Dispozinsen

Foto: Bundesregierung

Recht auf ein Konto

Ob Miete, Stromrechnung oder Lohn: Ohne Girokonto geht es kaum. Verbraucher – auch Wohnsitzlose und Asylsuchende - haben künftig Anspruch darauf, ein Bankkonto zu eröffnen. So kann jeder am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen. Und das EU-weit. Banken müssen über alle dafür anfallenden Gebühren informieren. Der Wechsel zu einem anderen Bankinstitut wird erleichtert. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der die europäische Zahlungskontenrichtlinie umsetzt.

Verbraucherrechte bei Daten stärken

Verbraucherschutzverbände sollen künftig Unternehmen wegen unzulässiger Datenerhebung abmahnen und verklagen können. Außerdem sollen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbraucherfreundlicher werden. Das sieht ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung vor.

Besser schlichten als richten

Mangelhafte Ware, schlechte Arbeit des Handwerkers, Streit um Schadenersatz – nicht jeder Streit gehört vors Gericht. Künftig können sich Verbraucher und Unternehmen bei Streitigkeiten aus allen Verbraucher- oder Dienstleistungsverträgen kostengünstig und direkt vor Ort an eine Schlichtungsstelle wenden. Das Kabinett hat im Mai 2015 dazu einen Gesetzentwurf beschlossen.

Roaming-Gebühren sinken

Die Roaming-Gebühren für alle Mobilfunkkunden in der EU sinken erneut zum 30. April 2016. Eine Gesprächsminute und ein Megabyte beim Surfen kosten dann maximal 5 Cent und SMS 2 Cent Roaming-Gebühr zuzüglich Mehrwertsteuer. Mitte 2017 fallen die Gebühren dann weitgehend ganz weg. Anbieter haben für freien Zugang zum Internet zu sorgen.

Alte Elektrogeräte leichter entsorgen

Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte wird einfacher: Der Handel muss Altgeräte beim Neukauf zurücknehmen. Zudem kann der Zoll leichter den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder unterbinden, wo die Elektrogeräte häufig auf gefährlichen Deponien landen. Das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz gilt seit dem 24. Oktober.