Jahresbericht 2014/2015

Höhere Regelsätze bei Grundsicherung und Sozialhilfe
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Bei Sozialhilfe und Grundsicherung (auch bei Grundsicherung im Alter sowie bei Erwerbsminderung) gelten ab Januar 2016 höhere Regelsätze. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt dann 404 Euro, fünf Euro mehr als 2015. Die Regelsätze werden jährlich anhand eines Mischindexes fortgeschrieben. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der regelsatzrelevanten Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen. Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden grundsätzlich in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind.