Gesundheit und Pflege

Arzt bei Hausbesuch bei einer älteren Frau

Ärztliche Versorgung auf dem Land

Foto: Burkhard Peter

Ambulante und stationäre Versorgung enger verzahnen

Das neue Versorgungsstärkungsgesetz vom Juli 2015 hat das Ziel, Patienten in Stadt und Land auch künftig auf hohem Niveau zu versorgen. So müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen bis Januar 2016 Terminservicestellen einrichten, damit Patienten innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin bekommen. Bei planbaren Operationen - wie beispielsweise einer Hüft-Operation - haben Patienten Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Jetzt dürfen Krankenhausärzte nach einer Behandlung Arbeitsunfähigkeit attestieren sowie Heil- und Hilfsmittel für die kommenden Tage verschreiben. Für Ärzte, die sich in strukturschwachen Gebieten niederlassen wollen, gibt es weitere Anreize. Mit einem Innovationsfonds von 300 Millionen Euro jährlich können neue Versorgungsformen probiert werden, zum Beispiel ein Versorgungsmanagement für chronisch oder mehrfach erkrankte Menschen.

Qualität als Maßstab der Krankenhausfinanzierung

Das Krankenhausstrukturgesetz sieht vor, außerordentlich gute medizinische Qualität besser zu vergüten. Qualität wird Kriterium für die Krankenhausplanung. Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden künftig patientenfreundlich und verständlich gestaltet.

Mit dem Pflegestellen-Förderprogramm können mehr als 6.300 neue Pflegestellen in Krankenhäusern finanziert werden. Die neuen Stellen sollen ausschließlich der „Pflege am Bett“ zugutekommen. Zudem wird ein Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro eingerichtet. Mit diesen Mitteln werden die Länderunterstützt, um bessere Versorgungs-strukturen auszubauen. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Krankheiten vorbeugen

Vorbeugen ist besser als heilen. Das ist die Grundidee des Präventionsgesetzes, das im Juli 2015 in Kraft getreten ist. Ab 2016 stehen jährlich mindestens rund 490 Millionen Euro für Gesundheitsförderung und Prävention zur Verfügung. Für jeden Versicherten sind dies 7 Euro jährlich statt wie bisher 3,09 Euro. Gesundheitsförderung und Prävention sollen künftig dort erfolgen, wo Menschen zusammen leben und arbeiten - in Kitas, Schulen, im Betrieb, im Stadtteil oder im Pflegeheim.

In den Früherkennungsuntersuchungen werden Ärzte vermehrt gesundheitliche Risiken und Belastungen erfassen und bewerten. Ob bei Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen: Ärzte sollen das Lebensumfeld stärker in den Blick nehmen und präventionsorientiert beraten.

Der Impfstatus wird künftig in allen Gesundheitsuntersuchungen überprüft. Eltern, deren Kinder in eine Kindertagesstätte aufgenommen werden, erhalten eine ärztliche Beratung zu den empfohlenen Impfungen. Der Nachweis muss bei der Kita-Anmeldung vorgelegt werden. Damit sollen mehr Kinder einen vollständigen Impfschutz erhalten.

Palliativversorgung verbessert

Schwerkranke und Sterbende brauchen bestmögliche Versorgung, Pflege und Betreuung – zu Hause, in Pflegeheimen, Krankenhäusern oder Hospizen. Dem neuen Hospiz- und Palliativgesetz der Bundesregierung haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Die Palliativversorgung wird Bestandteil der Regelversorgung. Ärzteschaft und Krankenkassen vereinbaren für palliativmedizinische Leistungen zusätzliche Vergütungen. Sterbebegleitung gehört künftig zum Versorgungsauftrag der sozialen Pflegeversicherung. Ärzte, die sich daran beteiligen, erhalten mehr Geld. Krankenkassen werden bei stationären Hospizen künftig 95 Prozent der Kosten übernehmen. Pflegeheime können gemeinsam mit ihren Patienten planen, wie sie in der letzten Lebensphase versorgt werden wollen.

Elektronische Gesundheitskarte

Die digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen wird zügig ausgebaut: für Patienten wie für Ärzte, Krankenhäuser und Krankenkassen. Daher hat die Bundesregierung ein E-Health-Gesetz beschlossen, das derzeit im Parlament beraten wird. Das Gesetz setzt Anreize und Termine, damit die elektronische Gesundheitskarte breiter angewendet werden kann. Künftig sollen Ärzte beispielsweise Notfalldaten wie Informationen zu Allergien, Implantaten oder Vorerkrankungen von der Karte abrufen können.

Versicherte, denen mindestens drei Medikamente gleichzeitig verordnet werden, haben ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan – vorerst in Papierform, mittelfristig gespeichert auf der elektronischen Gesundheitskarte. Zudem befördert das Gesetz digitale Vernetzungen, beispielsweise für elektronisch übermittelte Arztbriefe und eine elektronische Patientenakte. Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, ob und welche medizinischen Daten gespeichert werden und wer sie lesen darf.

Wirksamkeit von Antibiotika erhalten

Immer häufiger können Antibiotika ihre Wirkung nicht mehr entfalten, da sie auf resistente Keime treffen. Damit sich Antibiotika-Resistenzen nicht stärker ausbreiten, hat die Bundesregierung im Mai 2015 die Deutsche Antibiotika-Resistenz-Strategie (DART) vorgelegt. Ziel ist, den Einsatz von antibiotisch wirksamen Mitteln durch klare Regeln für Hu-man- und Veterinärmedizin („One Health“-Ansatz) zu begrenzen und Antibiotikaresistenzen zu reduzieren. Zudem soll die Forschung und Entwicklung neuer Antibiotika, alternativer Therapiemethoden und Tests zur Schnelldiagnostik vorangetrieben werden.

Kein Staat kann den weltweiten Anstieg von Antibiotika-Resistenzen alleine aufhalten: Die Bundesregierung hat auf der WHO-Versammlung im Mai 2015 erfolgreich daran mit-gewirkt, einen Globalen Aktionsplan zu verabschieden. Außerdem hat die Bundesregierung ihre G7- Präsidentschaft genutzt, um den gemeinsamen Kampf gegen Antibiotika-Resistenzen der G-7-Staaten zu vereinbaren.

Mehr Leistungen und Qualität in der Pflege

Zum 1. Januar 2015 wurden mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz fast alle Leistungen pauschal um vier Prozent erhöht. Das bedeutet 2,4 Milliarden Euro mehr für die Pflege. Leistungen gibt es seitdem für die niedrigschwelligen Betreuungsangebote (zum Beispiel Vorlesen oder Spazierbegleitung), für Umbauten oder für Hilfsmittel.

Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz sorgt die Bundesregierung dafür, dass der Grad der Selbstständigkeit maßgeblich für die Pflegebegutachtung wird. Aus bisher drei Pflegestufen werden fünf Pflegegrade. Dafür wird ein neues Begutachtungssystem eingeführt und neu definiert, wer pflegebedürftig ist. Im Mittelpunkt steht künftig der tatsächliche Unterstützungsbedarf – unabhängig davon, ob jemand an einer Demenz oder körperlichen Einschränkung leidet. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden.

Die Beiträge für die Pflegeversicherung werden in zwei Schritten um insgesamt 0,5 Beitragssatzpunkte angehoben. Dadurch stehen fünf Milliarden Euro mehr pro Jahr zur Verfügung. 1,2 Milliarden Euro fließen in einen Pflegevorsorgefonds, der für den Zeitpunkt Vorsorge trifft, wenn die geburtenstarken Jahrgänge der 60er Jahre ins Pflegealter kommen.

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

Menschen, die Beruf und Pflege von Angehörigen in Einklang bringen müssen, erhalten mehr zeitliche Flexibilität. Es gibt verschiedene Freistellungsmöglichkeiten vom Beruf: Von der zehntägigen Auszeit über die Möglichkeit, sechs Monate ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen, bis hin zu einer maximal 24 monatigen Familienpflegezeit.