Jahresbericht 2014/2015

Deutsche Fußballweltmeister 2014 in Brasilien
Foto: Bundesregierung/Bergmann
Den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechend konzentriert sich die Sportförderung des Bundes auf den Spitzensport sowie solche herausragenden Aktivitäten, an denen ein gesamtstaatliches Interesse besteht. Spitzensportler sind Vorbilder. Ihre Erfolge motivieren viele junge Menschen zu eigener sportlicher Aktivität. Ihre Erfolge sind aber auch das Ergebnis von jahrelangem Fleiß, Disziplin und hoher Einsatzbereitschaft – Eigenschaften, die für das Funktionieren unserer Gesellschaft förderlich sind.
Fußballweltmeisterschaft 2014
Die Sportförderung zielt darauf ab, eine herausragende Vertretung der Bundesrepublik Deutschland an internationalen Wettbewerben im In- und Ausland sicherzustellen. Dazu gehören auch Fußballweltmeisterschaften. Hierzu ist es erforderlich, den Athleten hervorragende Trainingsbedingungen sowie eine umfassende Wettkampfvorbereitung zur Verfügung zu stellen.
Dass die Sportförderung der Bundesregierung erfolgreich ist, hat das Abschneiden der deutschen Nationalmannschaft bei der Fußball-Weltmeisterschaft in Brasilien gezeigt. Weltweit hat ein Milliarden-Publikum das spannende Finale in Rio de Janeiro verfolgt. Mit 1:0 gegen Argentinien wurde Deutschland Fußballweltmeister 2014.
Sicherstellung NADA-Finanzierung
Der Kampf gegen Doping ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) setzt sich für sauberen Sport ein. Dafür gibt es ein Dopingkontrollsystem und eine Dopingprävention. Der Bund hat bei Gründung der Agentur rund 85 Prozent des Stiftungsvermögens eingebracht und trägt knapp 60 Prozent der laufenden Gesamtkosten der NADA.
Anti-Doping-Gesetz
Die Bundesregierung hat die Dopingbekämpfung grundlegend neu geregelt. Das Anti-Doping-Gesetz soll die Gesundheit von Sportlern schützen und für einen fairen Wettbewerb sorgen. Das Gesetz sieht härtere Strafen für Dopingsünder vor. So wird erstmals Selbstdoping unter Strafe gestellt. Daneben werden die bisher geltenden Straftatbestände erweitert, die der Verfolgung der Hintermänner und der Bekämpfung des Dopingmarktes dienen. Das Gesetz enthält auch Regelungen, um die Dopingbekämpfung des organisierten Sports zu unterstützen. Hierzu ist unter anderem eine Vorschrift zum Informationsaustausch vorgesehen: Gerichte und Staatsanwaltschaften können dann unter bestimmten Voraussetzungen Daten aus Strafverfahren an die Stiftung Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) übermitteln.