Gegen Extremismus und Terrorismus

Ein Laptop steht vor Netzwerkkabeln in einem Serverschrank.

Technik zur Datenerfassung

Foto: Bundesregierung/Tybussek

Terrorismusbekämpfungsgesetz

Die Antiterrorgesetze sollen um weitere fünf Jahre verlängert werden. Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf verlängert die Bundesregierung Befugnisse der Sicherheitsbehörden, die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 durch die Terrorismusbekämpfungsgesetze eingeführt worden waren. Unter anderem sollen Nachrichtendienste auch künftig bei Fluggesellschaften, Banken und Telekommunikationsanbietern bestimmte Auskünfte einholen können. Hierbei werden nur Bestands- und Verkehrsdaten erhoben, nicht aber Gesprächsinhalte. Der Bundestag hat die Regelungen Anfang November verlängert.

Europa vor Terror schützen

Terrorismus und organisierte Kriminalität zu bekämpfen ist eine gemeinsame europäische Aufgabe. Nach dem Attentat auf die Redakteure von Charlie Hebdo in Paris befasste sich der Europäische Rat am 12. Februar 2015 mit der Terrorismus-Bekämpfung und der Inneren Sicherheit. Die Staats- und Regierungschefs forderten in ihrer Abschlusserklärung unter anderem die EU-Gesetzgeber auf, einem europaweiten Register zur Fluggastdatenspeicherung mit soliden Datenschutzsicherungen zuzustimmen und die Zusammenarbeit mit Drittstaaten bei Sicherheits- und Antiterror-Fragen zu verstärken.

Am 28. April veröffentlichte die Europäische Kommission eine Europäische Sicherheitsagenda für den Zeitraum 2015 bis 2020. Die Agenda zielt unter anderem auf einen besseren Informationsaustausch und mehr operative Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Justizbehörden der Mitgliedstaaten und mit den EU-Agenturen. Die bisherigen Systeme für den Informationsaustausch sollen besser genutzt werden.

Kampf gegen Rechtsterrorismus

Die Bundesregierung setzt den Kampf gegen Rechtsterrorismus fort. Der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages hatte Verbesserungsmaßnahmen in den Bereichen Polizei, Justiz, Verfassungsschutz und Demokratieförderung empfohlen. Das Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses ist am 1. August 2015 in Kraft getreten. Gerichte sollen fremdenfeindliche Motive stärker berück-sichtigen. Der Generalbundesanwalt wird frühzeitig in Ermittlungen eingebunden. Am 11. November 2015 hat der Bundestag zudem einen zweiten NSU-Untersuchungsausschuss eingesetzt, der sich mit nach Abschluss der Arbeit des ersten Untersuchungsausschusses noch offenen Fragen befassen wird.

Antiterrordatei

Mit Beginn des Jahres ist das Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes in Kraft getreten. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Errichtung der bestehen-den Antiterrordatei mit der Verfassung vereinbar ist, jedoch bei einigen Regelungen Änderungen verlangt. Das neue Gesetz nimmt die erforderlichen Anpassungen vor.

Personalausweisgesetz

Mit dem neuen Personalausweisgesetz wird seit Juni 2015 das Reisen von Personen, die die innere oder äußere Sicherheit Deutschlands gefährden, wirksam und dauerhaft unterbunden. Um die Ausreise deutscher Staatsangehöriger zu terroristischen Zwecken zu verhindern, kann künftig der Personalausweis entzogen und ein Ersatz-Personalausweis ausgestellt werden. Der Bund verfolgt dabei einen ganzheitlichen Interventionsansatz. Dieser reicht von der Beratung bis zu gesetzgeberischen Maßnahmen zur Abwehr der durch Reisen entstehenden Gefahren.

Foreign Terrorist Fighters Resolution

Das Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten, seit Juni 2015 in Kraft, ist eine weitere Maßnahme der Bundesregierung gegen internationalen Terrorismus. Diese Regelung stellt das Reisen und den Versuch einer Reise in terroristischer Absicht in solche Länder, in denen Terroristen ausgebildet werden, unter Strafe. Damit wird die so genannte „Foreign Terrorist Fighters“-Resolution 2178 (2014) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. September 2014 umgesetzt.

Deutsches Institut für Menschenrechte

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde im März 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet. Es soll als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutsch-lands über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland informieren und zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte beitragen. Die Bundesregierung hat das Institut nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und dadurch die Voraussetzungen geschaffen, dass das Institut auch künftig seinen A-Status bei den Vereinten Nationen behält. Mit diesem Status sind wichtige Teilnahme- und Rederechte im UN-Menschenrechtsrat verbunden.

Menschenhandel

Opfer von Menschenhandel sollen in Zukunft umfassender geschützt werden. Die Strafvorschriften im Strafgesetzbuch sollen dahingehend erweitert werden, dass auch Fälle des Menschenhandels zum Zweck der Begehung strafbarer Handlungen oder der Organentnahme strafbar sind. Außerdem soll die Strafandrohung in den Fällen erhöht werden, in denen das Opfer unter 18 Jahre alt ist oder das Leben des Opfers leichtfertig gefährdet wird.

Bundesprogramm „Demokratie leben!“

Mit dem Programm "Demokratie leben!" will die Bundesregierung die Gesellschaft im Kampf gegen demokratiefeindliche Tendenzen stärken. Mit 40,5 Millionen Euro wird ziviles Engagement gegen Extremismus jeglicher Art unterstützt. Das Programm will Beratungsangebote für Alltagssituationen entwickeln und damit Mut, Zivilcourage und Konfliktfähigkeit fördern.