Den Rechtsstaat stärken

Das Bundesamt für den Verfassungsschutz in Köln

Das Bundesamt für den Verfassungsschutz in Köln

Foto: picture alliance / dpa

Reform des Verfassungsschutzes

Als Konsequenz aus dem NSU-Skandal verbessert die Bundesregierung die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern. Bundes- und Landesbehörden können künftig Informationen leichter austauschen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält mehr Befugnisse: Die Behörde wird als zentrale Stelle sowohl bei eigenen Aufklärungsaufgaben als auch bei der Koordinierung und Unterstützung der Landesbehörden eine stärkere Funktion wahrnehmen.

Karenzzeit für Regierungsmitglieder

Amtierende und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung müssen eine Beschäftigung außerhalb des öffentlichen Dienstes anzeigen, wenn Interessenkonflikte zu befürchten sind. Das gilt für Beschäftigungen innerhalb von 18 Monaten nach Ausscheiden aus der Regierung. Werden durch den Wechsel öffentliche Interessen beeinträchtigt, kann die angestrebte Beschäftigung für bis zu 18 Monate untersagt werden. Das Gesetz ist seit Ende Juli 2015 in Kraft.

Schutz der Opfer vor Gewalt

Opfer von Gewalt sind europaweit besser vor Übergriffen geschützt. Schutzmaßnahmen, die in einem Mitgliedstaat der EU zum Schutz einer Person vor Gewalt durch eine andere Person erlassen worden sind, werden nun auch in den anderen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Wer also sein Opfer im EU-Ausland nicht in Ruhe lässt, obwohl er hierzu von einem nationalen Gericht verpflichtet wurde, kann hierfür ohne großen behördlichen Auf-wand auch in anderen EU-Ländern belangt werden.

Mehr Rente für politisch Verfolgte

Die Bundesregierung hat die wirtschaftliche Situation der Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR verbessert: Die Opferrente für politische Häftlinge der DDR stieg von 250 auf 300 Euro. Auch die monatliche Zahlung an politisch Verfolgte, die in der DDR ihren Beruf nicht ausüben konnten, stieg von 184 auf 214 Euro.

Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche werden gesetzlich besser vor sexuellem Missbrauch geschützt. Eine Änderung des Strafgesetzbuchs soll verhindern, dass Nacktbilder insbesondere von Kindern und Jugendlichen unbefugt verbreitet oder mit diesen Geschäften gemacht werden. Das Gesetz sorgt auch für einen besseren Schutz vor dem so genannten Cybermobbing. Außerdem verjähren Sexualstraftaten bei Opfern unter 30 Jahren künftig später.

Kinderpornographie: Löschen statt Sperren

Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet setzt die Bundesregierung weiterhin auf das Prinzip „Löschen statt Sperren". Der von der Bundesregierung am 2. September 2015 beschlossene Bericht belegt, dass das Konzept „Löschen statt Sperren“ wirkt.

Unabhängige Datenschutzaufsicht

Die Bundesregierung stärkt die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) wird zu einer eigenständigen obersten Bundesbehörde. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.

Kampf gegen Korruption

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption setzt die Bundesregierung internationale Vorgaben zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Korruption um. Das Gesetz ist am 26 November 2015 in Kraft getreten. Außerdem hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem Korruption im Gesundheitswesen bekämpft werden soll. Im Strafgesetzbuch sollen die neuen Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen eingeführt werden.

Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten

Künftig gilt eine Speicherpflicht und eine Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten. Um die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in der digitalen Welt zu bewahren, werden klare und transparente Regeln hierfür festgelegt. Telekommunikationsdienstleister werden verpflichtet, im Einzelnen bezeichnete Verkehrsdaten für eine begrenzte Zeit unter hohen Sicherheitsvorkehrungen zu speichern. Verbindungsdaten mit Ausnahme von Daten von Diensten der elektronischen Post sind für zehn Wochen zu speichern, Standortdaten für vier Wochen. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf am 6. November 2015 gebilligt.