Netzausbau

Rohre für den Stromtransport über Erdkabel werden verlegt

Erdkabel für den Stromtransport

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Der Bundesbedarfsplan ist das zentrale Instrument für den Ausbau des Übertragungsnetzes. Er beruht auf dem Netzentwicklungsplan, der jährlich in einem transparenten Verfahren unter Einbindung der Öffentlichkeit fortgeschrieben und an die aktuellen Entwicklungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien und im konventionellen Kraftwerkspark angepasst wird.

Die Bundesnetzagentur hat im September 2015 den dritten Netzentwicklungsplan Strom (NEP) 2014/2024 und den Offshore-Netzentwicklungsplans (O-NEP) 2014/2024 bestätigt. In ihrer Überprüfung hat sie die letztjährige Reform des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes (EEG 2014) berücksichtigt. Der fortschreitende Ausbau der erneuerbaren Energien erhöht die Anzahl und Gesamtkilometer der Maßnahmen gegenüber den vorangegangenen Netzentwicklungsplänen. Der bestätigte NEP 2024 umfasst Optimierungs- und Verstärkungsmaßnahmen in bestehenden Trassen über eine Länge von 3.050 km und Neubauvorhaben mit einer Gesamtlänge von rund 2.750 km. Diese Maßnahmen sollen in den Bundesbedarfsplan überführt werden, der aktuell auf Basis des NEP 2012/2022 noch von 2.300 Kilometern verstärkter Trassen und 2.300 km neu zu bauender Trassen ausgeht.

Förderung der Akzeptanz

Der geplante Umbau der Energieversorgung gelingt nur, wenn die Bedürfnisse und Erwartungen aller Akteure und Betroffenen – von der Bevölkerung über Unternehmen und Betriebe, Land- und Forstwirtschaft, um nur einige zu nennen - angemessen reflektiert werden und auch marktwirtschaftliche Erfordernisse verstärkt berücksichtigt werden. Deshalb hat die Beteiligung der Öffentlichkeit insbesondere bei Infrastrukturvorhaben einen hohen Stellenwert und die Kosten der Energiewende müssen im Blick behalten werden.

Der Beschluss der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD vom 1. Juli 2015 sieht Maßnahmen für einen bürgerfreundlichen Netzausbau vor: Noch stärker als bisher sollen bestehende Trassen genutzt und neue soweit wie möglich vermieden werden. Erdkabel sollen bei den neuen Gleichstromtrassen, die so genannten „Stromautobahnen“, in der Bundesfachplanung grundsätzlich Vorrang vor Freileitungen haben. Für die beiden neuen Gleichstromleitungen „Südlink“ und „Südost“ wurden darüber hinaus weitere Einzelregelungen getroffen.

Netz-Forschung

Die Stromleitungen müssen erhebliche Strommengen neuerdings oft über große Distanzen zwischen Erzeugungsanlagen und Verbrauchszentren transportieren. Und Wetterschwankungen führen dazu, dass die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien schwankt. All das erfordert neue Techniken und Konzepte, um die Netze in Balance zu halten. Die Förderinitiative „Zukunftsfähige Stromnetze“ bringt Innovationen voran, etwa optimierte Übertragungs- und Verteiltechniken, intelligente Stromnetze, neue Konzepte zur Netzplanung, Betriebsführung und Lastmanagement. Die Bundesregierung fördert derzeit 83 Vorhaben mit einem Fördervolumen von etwa 157 Millionen Euro.

Ein weiteres Förderprogramm ist das "Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende" (SINTEG), das die Bundesregierung im Februar 2015 gestartet hat. Ziel des Projekts ist es, in Modellregionen Musterlösungen für eine klimafreundliche, sichere und effiziente Energieversorgung bei hohen Anteilen schwankender Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie zu entwickeln. Im Fokus stehen dabei intelligente Netze (Smart Grids), die für Stabilität und ein verbessertes Zusammenspiel von Erzeugung, Verbrauch, Speichern und Netzen sorgen. Das Förderprogramm SINTEG ist gleichzeitig Teil des Maßnahmenpakets "Innovative Digitalisierung der Deutschen Wirtschaft" und damit ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der Digitalen Agenda der Bundesregierung. Der Wettbewerb zum Förderprogramm ist auf äußerst positive Resonanz gestoßen. Insgesamt haben sieben große Konsortien unter Beteiligung von rund 200 Unternehmen Vor-schläge für großflächige Modellregionen eingereicht.

Einsatz intelligenter Messsysteme

Bei einem wachsenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien können intelligente Messsysteme helfen, das Angebot und die Nachfrage von Strom miteinander in Einklang zu bringen. Sie ermöglichen es dem Stromkunden auch, den eigenen Stromverbrauch im Haushalt besser zu überblicken. Mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ will die Bundesregierung den Rahmen für eine kosteneffiziente und verbraucherfreundliche Einführung intelligenter Messsysteme setzen. Um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten, wird das neue Gesetz Schutzprofile und technische Richtlinien verbindlich vorschreiben und den zulässigen Datenverkehr abschließend regeln.