Jahresbericht 2014/2015

Blick auf den Ort Hermannsfeld bei Meiningen
Foto: Sebastian Bolesch
- Förderung der ländlichen Räume
- Landwirtschaft und Umwelt
- Schnelle Hilfe für notleidende Bauern
- Tierwohl
Förderung der ländlichen Räume
Mit dem Bundesprogramm „Ländliche Entwicklung“ stellt die Bundesregierung 2015 und 2016 jährlich zehn Millionen Euro zur Verfügung, um innovative Ansätze der ländlichen Entwicklung zu erproben und zu fördern. Außerdem stellt die Bundesregierung im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ weitere Mittel in Höhe von jährlich 600 Millionen Euro bereit; zusammen mit der nötigen Ko-Finanzierung durch die Länder stehen rund 1 Milliarde Euro für die Förderung des ländlichen Raumes zur Verfügung
Landwirtschaft und Umwelt
Die Bundesregierung hat die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (2014 – 2020) national umgesetzt. Die Förderung der Landwirtschaft ist mit der EU-Agrarreform ökologischer und nachhaltiger geworden. So werden die vielfältigen gesellschaftlichen Leistungen der Landwirtschaft, zum Beispiel beim Erhalt der Kulturlandschaften, honoriert. Mit der Einführung des sogenannten Greening werden Direktzahlungen unmittelbar an zusätzliche, konkrete Umweltleistungen geknüpft. Die Förderung von kleinen und mittleren Betrieben sowie von Junglandwirten sind ebenfalls wichtige Elemente der Reform.
Schnelle Hilfe für notleidende Bauern
Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten erfolgreich auf europäischer Ebene dafür eingesetzt, dass die europäischen Landwirte Soforthilfen aufgrund der sehr schwierigen Lage auf den Agrarmärkten, v.a. bei Milchprodukten und Schweinefleisch, erhalten. Für Deutschland stehen rund 70 Millionen Euro zur Verfügung, die im Rahmen eines Liquiditätshilfeprogrammes für betroffene Landwirte genutzt werden.
Tierwohl
Ziel der 2014 gestarteten Initiative ist es, die Haltungsbedingungen, vor allem für landwirtschaftliche Nutztiere weiter zu verbessern und noch stärker an die Bedürfnisse der Tiere anzupassen. Die Bundesregierung hat dazu Gespräche mit dem Ziel geführt, freiwillige Vereinbarungen der betroffenen Akteure über Verbesserungen beim Tierschutz herbeizuführen. So hat sich etwa die Geflügelwirtschaft bereiterklärt, aus dem routinemäßigen Schnabelkürzen bei Legehennen und Mastputen auszusteigen. Über verstärkte Forschung soll das Töten von männlichen Eintagsküken aus Legehennenlinien schnell überflüssig werden. Der „Kompetenzkreis Tierwohl“, in dem Landwirte, Veterinäre, Wissenschaft, Tierschutz- und Verbraucherverbände vertreten sind, berät bei der Umsetzung der Initiative.