Klima- und Umweltschutz

Auf dem Brocken im Nationalpark Harz

Auf dem Brocken im Nationalpark Harz

Foto: Judith Affolter

Klimaschutz 2020

Mit dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ will die Bundesregierung ihr Zwischen-ziel erreichen, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2020 um 40 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die Bundesregierung strebt an, die Treibhausgase bis 2050 um 80 bis 95 Pro-zent gegenüber 1990 zu mindern. Für die mittel- und langfristige Perspektive wird derzeit ein " Klimaschutzplan 2050" erarbeitet, der weitere Reduktionsschritte festlegt und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegt. Mit dem ersten deutschen Klimaschutzbericht hat die Bundesregierung eine Zwischenbilanz der deutschen Anstrengungen zur Umsetzung des Aktionsprogramms Klimaschutz 2020 gezogen. Das Bundeskabinett hat den Bericht am 18.11.2015 beschlossen.

Internationale Klimaschutzinitiativen

Vor dem Pariser Gipfel hatten sich bereits die G7-Staaten unter deutscher Präsidentschaft im Juni in ihrer Abschlusserklärung PDF, 345 KB, barrierefrei auf verbindliche Ziele zur Reduzierung der Treibhausgase verständigt. Bis 2050 will die G7 die Treibhausgase um 40 bis 70 Prozent im Vergleich zu 2010 reduzieren. Bis Ende des Jahrhunderts streben die sieben größten Industrie-staaten die Dekarbonisierung der Weltwirtschaft an.

Internationale Klimafinanzierung ist ein entscheidender Hebel für ein ambitioniertes neu-es Klimaabkommen 2015 in Paris. Bis 2020 verdoppelt die Bundesregierung ihren Beitrag. Die meisten Mittel fließen in die Internationale Klimaschutzinitiative. 262,9 Millionen Euro stellt der Bund bereit, um weltweit Klima- und Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern zu fördern.

Die sieben großen Industriestaaten bekräftigen ihre Zusage von Kopenhagen, bis 2020 jährlich 100 Milliarden US-Dollar für die Finanzierung des Klimaschutzes aus öffentlichen und privaten Quellen zu mobilisieren.

Bisher sind weltweit nur 100 Millionen Menschen gegen den Klimawandel versichert. Zusammen mit den G7-Partnern strebt Deutschland an, den Versicherungsschutz der ärmsten Menschen in den Entwicklungsländern auszuweiten. Ziel der G7-Initiative ist es die Zahl der Versicherten mit Klimarisikoversicherung in den nächsten fünf Jahren auf 500 Millionen zu erhöhen. Dafür stellt die Bundesregierung 150 Millionen Euro bereit.

Klimagipfel in Paris

Beim UN-Klimagipfel in Paris haben 195 Staaten am 12. Dezember 2015 eine neue Klimaschutzvereinbarung beschlossen. Der Vertrag verpflichtet erstmals alle Länder zum Klimaschutz und tritt 2020 in Kraft. Die wichtigsten Ergebnisse von Paris:

  • Die Staaten setzen sich das Ziel, die Erderwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter auf "weit unter" zwei Grad Celsius zu beschränken. Sie wollen sich anstrengen, den Temperaturanstieg bereits bei 1,5 Grad zu stoppen.
  • Vor dem Klimagipfel haben 186 Staaten freiwillige nationale Klima-Ziele vorgelegt. Allerdings reichen die vorgelegten Maßnahmen nicht aus, um den Temperaturanstieg auf unter zwei Grad Celsius zu begrenzen. Der Vertrag sieht vor, dass die selbstgesteckten Ziele ab 2023 alle fünf Jahre überprüft und verschärft werden.
  • Die Staaten vereinbaren ein gemeinsames System von Berichtspflichten und Transparenzegeln. Jedes Land soll Bilanzberichte seines CO2-Ausstoßes vorlegen. Dabei werden die unterschiedlichen Voraussetzungen und Fähigkeiten der Länder berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass etwa bei der statistischen Erfassung des CO2-Ausstoßes arme Länder nicht die gleichen Ansprüche erfüllen müssen wie reiche.
  • Viele Entwicklungsländer, etwa die Inselstaaten, sind durch den Klimawandel bedroht. Der Meeresspiegel steigt, Dürren und Unwetter werden heftiger. Ihnen wird im Pariser Abkommen Unterstützung zugesichert, etwa durch Frühwarnsysteme und Klimarisikoversicherungen.
  • Die Industriestaaten sollen arme Staaten beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Erderwärmung unterstützen. Andere Staaten - damit sind vor allem aufstrebende Schwellenländer gemeint - werden "ermutigt", ebenfalls einen freiwilligen finanziellen Beitrag zu leisten.
  • In einer begleitenden Entscheidung wird das Versprechen der Industrieländer fest-gehalten, ab 2020 jährlich 100 Milliarden Dollar für arme Staaten bereitzustellen. Diese Summe soll bis 2025 fließen.

Emissionshandel

Der Emissionshandel ist das zentrale Klimaschutzinstrument in Europa. Im Sommer hat die Europäische Kommission ihre Vorschläge zur Reform des Emissionshandelssystems für die Zeit nach 2020 vorgelegt. Danach werden Kraftwerke und Industrieanlagen ihren durchschnittlichen CO2-Ausstoß weiter senken müssen: jährlich um 2,2 Prozent statt bis-her 1,74 Prozent. Die Novelle dient der Umsetzung des EU Klimaziels von mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 in den Emissionshandelsbereich. Das ist ein wichtiges Signal für den Abschluss eines umfassenden Klimaabkommens bei der Klimavertragsstaatenkonferenz in Paris. Für 2016 plant die EU-Kommission ihre Vorschläge für den Bereich, der nicht dem Emissionshandel unterliegt. Die 28 EU-Umweltminister hatten sich bereits im September auf eine endgültig Reform des Emissionshandels geeinigt: Von 2019 an sollen etwa 1,5 Milliarden CO2-Rechte schrittweise in eine Marktstabilitätsreserve (MSR) geschoben und so dem Markt entzogen werden. Die Verknappung dürfte zu steigenden Preisen führen und damit den Unternehmen mehr Anreize für Investitionen in klimaschonende Technologien geben. Bei hoher Knappheit werden sie dem Markt wieder zugeführt.

Hochwasserschutz

Als Konsequenz aus der letzten Hochwasserkatastrophe stocken Bund und Länder ihre Investitionen für den präventiven Hochwasserschutz im Rahmen des Nationalen Hochwasserschutzprogramms deutlich auf. Allein der Bund stellt in den nächsten Jahren mehr als 300 Millionen Euro für den natürlichen und technischen Hochwasserschutz im Rahmen des Sonderrahmenplans „Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes“ zur Verfügung.

Trinkwasserschutz beim Fracking

Auch beim Fracking hat der Schutz des Trinkwassers und der Gesundheit absolute Priorität. Um Verunreinigungen des Trinkwassers durch gesundheitsschädliche Chemikalien auszuschließen, hat die Bundesregierung ein entsprechendes Regelungspaket im April 2015 auf den Weg gebracht.

Endlagerung radioaktiver Abfälle

Die 2014 eingesetzte Standortauswahlkommission hat den Auftrag, bis Ende 2015 Kriterien für die Suche nach einem geeigneten Atommüll-Endlager zu erarbeiten. Dem Gremi-um gehören Vertreter der Wissenschaft und gesellschaftlicher Gruppen an sowie Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen und Mitglieder von Landesregierungen. 2014 hat auch das neue Bundesamt für kerntechnische Entsorgung (BfE) seine Arbeit aufgenommen. Es erlässt unter anderem Kosten- und Vorauszahlungsbescheide an die Abfallverursacher, um das Verfahren zur Standortauswahl zu refinanzieren.

Im August 2015 hat das Bundeskabinett ein umfassendes Konzept zur sicheren Entsorgung aller radioaktiven Abfälle beschlossen. Das Nationale Entsorgungsprogramm legt die Strategie für eine verantwortungsvolle und sichere Entsorgung aller existierenden und potentiellen Abfälle fest. An der Umweltprüfung zu dem Konzept konnten sich Bürgerin-nen und Bürger mit Stellungnahmen beteiligen. Das Programm wird jetzt der Europäischen Kommission vorgelegt.

Weiterhin wurde eine Kommission zur Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) ein-gerichtet, die durch einen Staatssekretärsausschuss begleitet wird. Die Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) prüft im Auftrag der Bun-desregierung, wie die Finanzierung von Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerke so-wie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle so ausgestaltet werden kann, dass die Unter-nehmen auch langfristig wirtschaftlich in der Lage sind, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Ziel der Bundesregierung ist es, die Sicherheit langfristig technisch und finanziell zu gewährleisten. Das betrifft sowohl den Restbetrieb der Kernkraftwerke als auch deren Stillle-gung und Rückbau sowie die Zwischen- und Endlagerung der radioaktiven Abfälle. Es gilt der Grundsatz: Die Kosten dafür sind von den Verursachern zu tragen. Dazu müssen die verantwortlichen Unternehmen langfristig und bei Aufrechterhaltung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit in der Lage sein. Die Bundesregierung erarbeitet derzeit den ge-setzlichen Rahmen, um die Haftung der Unternehmer kurz- und langfristig sicherzustellen.