Energiewende

Solar- und Windkraftanlagen an der deutschen Nordseeküste

Solar- und Windkraftanlagen an der deutschen Nordseeküste

Foto: Burkhard Peter

Die Energiewende kommt voran. Beim Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor liegt Deutschland auf Zielkurs. 2014 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bei 27,4 Prozent. Im ersten Halbjahr 2015 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Stromverbrauch erstmals über 30 Prozent. Dazu hat vor allem der starke Ausbau der Windenergie an Land und auf See beigetragen. Mit dem Kernkraftwerk Grafenrheinfeld ist im Juni 2015 ein weiteres Kernkraftwerk endgültig vom Netz gegangen.

Hohe Versorgungssicherheit

Die Stromversorgung in Deutschland ist weiterhin – auch im Vergleich zu anderen europäischen Staaten – sehr zuverlässig. 2014 lag die durchschnittliche Unterbrechung der Stromversorgung beim Endverbraucher bei 12,28 Minuten. Das ist der niedrigste Wert seit Beginn der systematischen Erfassung der Stromversorgungsqualität durch die Bundesnetzagentur im Jahr 2006.

Europäische Energiepolitik

Zur Sicherung der Energieversorgung in allen Mitgliedstaaten hat die EU umfangreiche Maßnahmen kurzfristiger (z. B. Ausarbeitung von Notfallplänen für den Winter) und mittelfristiger Art (z. B. Vollendung des Energiebinnenmarktes, Diversifizierung der Energieversorgung, Stärkung der heimischen Energieproduktion) beschlossen.

Im März 2015 ist der erste grenzüberschreitende Bericht zur Stromversorgungssicherheit für Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und der Schweiz erschienen. Er zeigt: Die Strommärkte ergänzen sich gut und tragen gegenseitig zur Versorgungssicherheit bei. Die Analyse bestätigt, dass auch in den kommenden Jahren die Stromversorgung in Deutschland sicher ist.

Im Februar 2015 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag für die Bildung einer Energieunion gemacht. Die Bundesregierung begrüßt die Idee einer engeren Zusammenarbeit im Energiebereich. Damit bietet sich die Chance, Europa im Energiesektor stärker zu machen und die europäische Integration weiter voranzutreiben. Die Oktober 2014 beschlossenen 2030-Ziele zur Reduzierung von Treibhausgasen, zum Ausbau erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz sind eine wichtige Säule der Energieunion und müssen konsequent umgesetzt werden.

Das neue EEG wirkt

Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2014 wirkt: Der Ausbau der erneuerbaren Energien schreitet weiter voran und ist nun für alle besser planbar. Die Kosten sind breiter verteilt, ohne Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg zu gefährden. Die EEG-Umlage hat sich seit 2014 stabilisiert. In 2015 ist sie erstmals seit ihrer Einführung gesunken, von 6,24 ct/kWh auf 6,17 ct/kWh. Im Jahr 2016 beträgt sie 6,35 Cent/kWh.

Das neue EEG ebnet den Weg auch für deutlich mehr Wettbewerb in der Ökostrom-Förderung. Ab spätestens 2017 soll die Höhe der finanziellen Förderung über Ausschrei-bungen ermittelt werden. Um dieses Verfahren vorzubereiten und Erfahrungen zu sammeln, hat die Bundesnetzagentur 2015 erfolgreich zwei Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchgeführt, die dritte wurde Anfang Dezember gestartet.

Mit dem Eckpunktepapier „Ausschreibungen für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen“ vom Juli 2015 hat die Bundesregierung im Juli auch ein erstes Konzept für die zukünftigen Ausschreibungen vorgelegt. Die Ausschreibungen sollen sich zunächst auf die Technologien konzentrieren, die den größten Beitrag zur Stromversorgung leisten sollen und in denen ein ausreichender Wettbewerb zu erwarten ist: die Windenergie an Land und auf See sowie die Photovoltaik. Möglichkeiten zur Einbeziehung von Biomasse in die Ausschreibungen werden geprüft. Zudem wird die Bundesregierung im Juni 2016 einen Erfahrungsbericht zu Ausschreibungen vorlegen, in den die Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen bei der Photovoltaik einfließen.

Ein neuer Strommarkt

Eines der wichtigsten Themen auf der energiepolitischen Agenda ist die Anpassung des Strommarkts an die wachsende Menge von Wind- und Sonnenstrom. Wie bleibt die Stromversorgung sicher und kostengünstig trotz wetterbedingter Schwankungen bei der Stromproduktion? Welche Rolle spielen zukünftig konventionelle Kraftwerke? Das Bundeswirtschaftsministerium hat diese Fragen 2014 und 2015 in einem Grün- und in einem Weißbuch öffentlich zur Diskussion gestellt.

Im Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ vom Juli 2015 hat sich die Bundes-regierung für die Weiterentwicklung des Strommarktes ausgesprochen. Ein „Kapazitäts-markt“, der die Bereithaltung von Kapazitäten vergütet, ist aus der Sicht der Bundesregierung zu kostenintensiv und verhindert eher Innovationen. Zu zusätzlichen Absicherung des Strommarktes soll eine Kapazitätsreserve eingeführt werden. Diese Richtungsentscheidung basiert auf einer breiten Grundlage: Gutachten, die Diskussionen rund um das Grün- und das Weißbuch sowie zahlreiche Gespräche mit Ländern, Bundestagsfraktionen, Nachbarstaaten, der Europäischen Kommission sowie Unternehmen und Verbänden, unter anderem in der Plattform Strommarkt.

20 Maßnahmen sollen den derzeitigen Strommarkt zum Strommarkt 2.0 weiterentwickeln. Ein Großteil der Maßnahmen wird mit dem am 4. November im Kabinett verabschiedeten Strommarktgesetz umgesetzt.

Die energiepolitischen Beschlüsse der Regierungskoalition vom Juli 2015 ergänzen diesen Ansatz: 2,7 GW ältere und damit besonders CO2-intensive Braunkohlekraftwerke sollen schrittweise vorübergehend stillgelegt werden. Für vier Jahre kommen sie in eine sogenannte Sicherheitsbereitschaft und werden anschließend stillgelegt. Auf die Kraftwerke kann nur als letzte Absicherung der Stromversorgung zurückgegriffen werden, wenn es wider Erwarten trotz freier Preisbildung am Strommarkt nicht zu einem Ausgleich von Angebot und Nachfrage kommt, z.B. bei nicht vorhersehbaren extremen Wettersituationen. Das schafft zusätzliche Versorgungssicherheit und reduziert Treibhausgase.

Um den Klimaschutz voranzubringen, setzt die Bundesregierung zudem auf den Erhalt und weiteren Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Der Gesetzentwurf vom 23. September zielt u.a. darauf, den Umstieg von kohle- auf gasbetriebene KWK attraktiver zu machen. Für neue KWK-Anlagen sollen die Fördersätze maßvoll steigen. Das maximale Fördervolumen wird von 750 Millionen auf 1,5 Millionen Euro pro Jahr angehoben.