Bildung

Studenten bei einer Vorlesung am Umwelt-Campus Birkenfeld der Fachhochschule Trier

Vorlesung am Umwelt-Campus Birkenfeld der Fachhochschule Trier

Foto: Sven Ehlers

Modernes BAföG

Mit dem 25. BAföG-Änderungsgesetz hat der Bund mit Jahresbeginn 2015 die Finanzierung des BAföG zu 100 Prozent übernommen. Der Bund entlastet die Länder dauerhaft um rund 1,17 Milliarden Euro jährlich, damit diese Mittel zusätzlich der Bildung in den Ländern zu Gute kommen, insbesondere den Hochschulen. Mit Beginn des Schuljahres 2016 und des Wintersemesters 2016/2017 werden die Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge beim BAföG angehoben. Die BAföG-Sätze steigen um sieben Prozent. Studenten mit eigener Wohnung bekommen bis zu 735 Euro monatlich. Die Freibeträge für das Elterneinkommen werden erhöht, so dass mehr Studenten und Schüler BAföG erhalten können.

BAföG-Erleichterungen seit August 2015

Studenten, die ihren ersten BAföG-Bescheid nicht rechtzeitig erhalten haben, können jetzt Abschläge in Höhe der voraussichtlichen BAföG-Zahlung bekommen. Außerdem wird die Förderung ab vorläufiger Zulassung zum Master-Studium möglich. Erwerbstätige, die ein Masterstudium ins Auge fassen, können vorab prüfen lassen, ob und in welcher Höhe sie BAföG bekommen. Seit August 2015 besteht ein Anspruch auf Vorabentscheid.

Junge asylberechtigte und geduldete Flüchtlinge sollen ab Januar 2016 schon nach 15 Monaten statt bisher vier Jahren Aufenthalt BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe beantragen können. Ursprünglich war die Reduzierung der Frist im Zuge der BAföG-Reform zum 1. August 2016 geplant. Sie wird nun auf den 1. Januar 2016 vorgezogen, um Flüchtlingen in Ausbildung schneller zu helfen.

Mehr Planungssicherheit für junge Wissenschaftler

Häufige Befristungen in Folge und das über lange Zeiträume: An manchen Hochschulen oder Instituten gibt es Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis und bei den Beschäftigungsbedingungen von wissenschaftlichem Personal. Die Bundesregierung will dem entgegentreten und hat im September 2015 ein novelliertes Wissenschaftszeitvertragsgesetz auf den Weg gebracht. Das Gesetz gibt es seit 2007. Es regelt die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Qualifizierungsphase. Für junge Wissenschaftler wie Promovierende oder PostDocs sind die Karrierewege nun plan-barer und verlässlicher. Die Novelle soll zum 1. März 2016 in Kraft treten.

Berufliche Bildung

Der Berufsbildungsbericht 2015 zeigt, dass das duale System der beruflichen Bildung nach wie vor die wesentliche Säule für die deutsche Wirtschaft ist. Für mehr als 500.000 junge Menschen ist es der Einstieg in eine qualifizierte berufliche Tätigkeit. Mit 7,4 Prozent hat Deutschland die mit Abstand niedrigste Jugendarbeitslosigkeit in der EU.

Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt hat sich für die Jugendlichen verbessert. Ihre Chancen, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, waren noch nie so gut. Im Ausbildungsjahr 2014/2015 wurden mehr Ausbildungsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit gemeldet. Bis zum 30. September 2015 wurden insgesamt 474.485 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Das sind +0,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Dennoch ist es für viele junge Menschen schwierig, das passende Angebot zu finden.

Bundesregierung, Wirtschaft, Gewerkschaften und Länder arbeiten gemeinsam in der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ daran, die Attraktivität und Qualität der beruflichen Bildung zu stärken. Ziel ist, den direkten Einstieg junger Menschen in eine Ausbildung zu verbessern.

Ausländische Berufsabschlüsse leichter anerkennen

Deutschland entwickelt sich für ausländische Fachkräfte zu einem attraktiven Arbeitsort. Dazu trägt bei, dass mit dem 2012 in Kraft getretenen Anerkennungsgesetz ein Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit einem deutschen Referenzberuf geschaffen wurde. Von April 2012 bis Ende 2014 wurden 44.000 Anträge auf Anerkennung gestellt. 78 Prozent der Fälle konnte die ausländische Berufsqualifikation voll und in 11,4 Prozent teilweise anerkannt werden. Im Bereich der Gesundheitsberufe leistet das Anerkennungsgesetz bereits einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung. Die meisten Anerkennungsverfahren entfielen auf die Referenzberufe Arzt/Ärztin sowie Gesundheits- und Krankenpfleger.

Ab 2016 können Europäer, die in Deutschland arbeiten wollen, Anträge auf Berufsanerkennung auch elektronisch stellen. Zunächst gilt das neue elektronische Antragsverfahren nur für die reglementierten Berufe in der Zuständigkeit des Bundes, unter anderem für Sprengstoffsachverständige oder Kraftfahrzeugsachverständige. Fachgesetzliche Änderungen für andere reglementierte Berufe in Bundeszuständigkeit, zum Beispiel Ärzte, werden folgen.