Digitale Agenda

Poster zur Anzeigenkampagne Digitale Agenda: Schnelles Internet für alle. Überall

Anzeigenkampagne Digitale Agenda: Schnelles Internet für alle. Überall

Foto: Bundesregierung

Der digitale Wandel bietet große Chancen, Wohlstand und Lebensqualität zu steigern und Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern. Mit der am 20. August 2014 beschlossenen Digitalen Agenda gestaltet die Bundesregierung den Wandel aktiv mit.

Die Umsetzung der Digitalen Agenda ist ein gutes Stück vorangekommen, Beispiele sind der Breitbandausbau und das IT-Sicherheitsgesetz. Das Kabinett hat am 16. September 2015 den Fortschrittsbericht zum Stand der Umsetzung der Digitalen Agenda beschlossen. Zentrale Plattform für einen regelmäßigen Dialog ist der jährliche Nationale IT-Gipfel, der zuletzt am 18. und 19. November 2015 in Berlin stattfand. Die Internetseite www.digitale-agenda.de informiert die Bürger fortlaufend über die Digitale Agenda und den Stand der Umsetzung. Dort können sie Fragen und Anregungen einbringen.

Die von der Bundesregierung gegründete Netzallianz aus Politik und Telekommunikationsbranche hat ihren Fahrplan für den Netzausbau in einem Kursbuch festgeschrieben. Die beteiligten Unternehmen wollen allein im Jahr 2015 acht Milliarden Euro in den Breitbandausbau investieren. Das sind die Handlungsfelder:

Digitale Infrastrukturen

Stand Mitte 2015 haben fast 70 Prozent aller Haushalte in Deutschland Zugang zu mehr als 50 Megabit pro Sekunde – das sind sieben Prozent mehr als vor einem Jahr. Ziel der Digitalen Agenda ist es, bis 2018 alle Haushalte mit einem schnellen Internetanschluss (50 Mbit/s) auszustatten. Denn: Alle Bürger sollen die Vorteile der Digitalisierung nutzen können. Mobiles Breitband soll helfen, den flächendeckenden Ausbau auch in ländlichen Regionen zu unterstützen.

Frequenzversteigerung

Die Versteigerung der Mobilfunkfrequenzen durch die Bundesnetzagentur hat über fünf Milliarden Euro eingespielt. Gut 1,33 Milliarden Euro davon stehen für den Breitbandausbau zur Verfügung.

Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau

Ziel des Bundesförderprogramms ist es, den Ausbau hochleistungsfähiger Breitbandnetze in unterversorgten Gebieten zu unterstützen. Insgesamt stehen 2,7 Milliarden Euro für die Förderung des Breitbandausbaus zur Verfügung (rund 2 Milliarden Euro investiert der Bund, 700 Millionen Euro die Länder). Ein entsprechendes Förderprogramm des Bundes hat das Kabinett im Oktober verabschiedet.

Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber

Mit der Änderung des Telemediengesetzes will die Bundesregierung einen sicheren und verlässlichen Rechtsrahmen für öffentliches WLAN schaffen. Dabei geht es insbesondere um bestehende Rechtsunsicherheiten im Rahmen der Störerhaftung. Im September 2015 hat das Kabinett einen entsprechenden Entwurf beschlossen, um die Ausweitung von öffentlichen WLAN-Hotspots zu unterstützen.

Strategie Automatisiertes und vernetztes Fahren

Mit der im September 2015 vom Kabinett beschlossenen Strategie will die Bundesregierung Sicherheit, Effizienz und Umweltverträglichkeit im Straßenverkehr steigern und den Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland stärken. Ziel ist es, den Prozess vom Probebetrieb hin zur Serienreife und Regelzulassung voranzutreiben.

Digitales Testfeld Autobahn

Auf dem neu errichteten „Digitalen Testfeld Autobahn “ auf der A9 können Industrie und Forschungseinrichtungen Technologien des automatisierten und vernetzten Fahrens unter realen Bedingungen erproben.

Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten

Deutschland soll digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa werden. Dafür gilt es, die Digitalisierung der Wirtschaft voranzubringen, junge Unternehmen zu fördern und Technologien wie Cloud Computing und Big Data zu unterstützen. Die Digitalisierung der Industrie („Industrie 4.0.“), die Entwicklung neuer Dienste und Anwendungen sowie die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im digitalen Wandel stehen dabei im Mittelpunkt.

Plattform „Innovative Digitalisierung der Wirtschaft“

Seit Juli 2015 existiert die Plattform „Innovative Digitalisierung der Wirtschaft “. Unter Federführung des Bundeswirtschaftsministeriums erarbeiten Vertreter von Staat und Unter-nehmen Vorschläge für bessere Rahmenbedingungen und eine schnellere Vernetzung der Wirtschaft.

Plattform Industrie 4.0

Die Vernetzung der digitalen Produktion nimmt auch politisch Fahrt auf. Seit Ende Juni 2015 arbeitet die Bundesregierung gemeinsam mit Partnern aus Industrie und Wissenschaft daran, das Thema auf eine breitere politische und gesellschaftliche Basis stellen.

Technologieprogramm „Smart Service Welt“

Mit dem Technologieprogramm „Smart Service Welt “ will das Bundeswirtschaftsministerium Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten fördern, die internetbasierte Dienstleistungen ermöglichen und deutsche Anbieter bei der globalen Markterschließung unterstützen.

Strategie Intelligente Vernetzung

Mit dem im September 2015 beschlossenen Entwurf einer „Strategie Intelligente Vernetzung “ will die Bundesregierung Digitalisierung und Vernetzung in den Bereichen Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung besser nutzen und weiterentwickeln.

Start-ups fördern

Zur Unterstützung von Start-ups hat die Bundesregierung den INVEST-Zuschuss für Wagniskapital von der Einkommensteuer befreit. Mit dem German Accelerator erhalten Start-ups Zugang zum amerikanischen Markt.

Public-Sector-Information-Richtlinie umsetzen

Die Public-Sector-Information-Richtlinie der EU will den Zugang zu Informationen des öffentlichen Sektors europaweit vereinheitlichen. Dazu hat die Bundesregierung das Informationsweiterverwendungsgesetz geändert.

Freie Routerwahl

Bürger sollen ihre Router für den Internetzugang frei wählen dürfen. Das 2015 verabschiedete Gesetz stärkt die freie Produktwahl für Verbraucher und sorgt für mehr Wettbewerb bei Internetroutern.

Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“

Die Verwaltung soll effizienter und moderner werden. Dazu hat die Bundesregierung das Programm „Digitale Verwaltung 2020 “ beschlossen. Es schafft verbindliche Standards für die bundesweite Digitalisierung der Verwaltung und bringt konkrete Projekte auf den Weg. Ein wesentlicher Schritt ist der Wechsel innerhalb der Bundesverwaltung von der Papier-Akte zur E-Akte. Das Programm "Digitale Verwaltung 2020“ soll das E-Government-Gesetz im Bund koordiniert umsetzen.

Nationaler Aktionsplan zur „Open-Data-Charta“

Dieser Aktionsplan ist als Teil des Regierungsprogramms „Digitale Verwaltung 2020“ ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz im Regierungs- und Verwaltungshandeln und zu einer „Good Governance“. Die Bundesregierung hat den Aktionsplan am 17. September 2014 beschlossen.

Die G8-Staaten haben auf dem Gipfel 2013 in Lough Erne eine „Open-Data-Charta“ beschlossen, mit der sie sich zu einer breiten Veröffentlichung von Verwaltungsdaten im Sinne von „Open Data“ bekennen. Darin haben sich die G8-Staaten verpflichtet, nationale Aktionspläne zur Umsetzung der Open-Data-Charta zu erarbeiten.

IT-Sicherheitsgesetz

Das IT-Sicherheitsgesetz ist am 25. Juli 2015 in Kraft getreten. Durch das Gesetz wird die Sicherheit von Unternehmen und der Bundesverwaltung sowie der Schutz der Bürger im Internet verbessert. Dafür wird die Stellung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundeskriminalamtes (BKA) gestärkt. Das Gesetz enthält Anforderungen an die IT-Sicherheit der sogenannten Kritischen Infrastrukturen (von der Energieversorgung bis zum Verkehr, vom Gesundheitswesen bis zu Banken und Versicherungen). Deren Betreiber sollen künftig einen Mindeststandard an IT-Sicherheit einhalten und erhebliche IT Sicherheitsvorfälle an das BSI melden.

IT-Konsolidierung Bund

Die Bundesregierung hat die Konsolidierung der Informationstechnik (IT) der Bundesverwaltung beschlossen. Zur Neuaufstellung der IT des Bundes sind weitreichende organisatorische und technische Maßnahmen notwendig. Der Bund wird seine Kräfte bündeln und den IT-Betrieb der Bundesverwaltung bis 2022 stufenweise bei ein bis zwei IT-Dienstleistern an wenigen Standorten konzentrieren. Außerdem soll die Entwicklung von häufig im Bund benötigten IT-Anwendungen und -Diensten zusammengefasst werden. Dazu wird eine Bundes-Cloud aufgebaut. Die Zusammenführung der IT-Beschaffung an wenigen Stellen der Bundesverwaltung ist beschlossen.