Krisenregionen in der Welt

Bewaffnete ISIS-Kämpfer in Syrien

Bewaffnete ISIS-Kämpfer in Syrien

Foto: picture-alliance/AP Photo

Ukraine / Russland

Am 12. Februar 2015 wurde in Minsk ein 13-Punkte-Plan (Minsker Maßnahmenpaket) von Vertretern der Russischen Föderation, der Ukraine, der OSZE sowie der Separatisten unterzeichnet. Dieser war auf Initiative von Bundeskanzlerin Merkel und des französischen Präsidenten Hollande zustande gekommen und knüpfte an vorangegangene Vereinbarungen vom 5. und 19. September 2014 an. Wichtigste Ziele dieser Vereinbarungen sind die Einstellung der gewalttätigen Auseinandersetzungen und der Beginn eines politischen Prozesses zur Wiedereingliederung der beiden Gebiete Donezk und Luhansk in der Ostukraine, verbunden mit einem Sonderstatus für diese Gebiete.

Das Maßnahmenpaket sieht vorrangig einen Waffenstillstand, den Rückzug schwerer Waffen und die Schaffung von Pufferzonen zwischen den ukrainischen Einheiten und den Separatisten vor. Außerdem sollen politische Reformen und freie Wahlen vorbereitet werden. In einer gemeinsamen Erklärung bekräftigten der russische Präsident Putin, Bundeskanzlerin Merkel, Präsident Hollande und der ukrainische Präsident Poroschenko die Achtung der uneingeschränkten Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine. Die vier Staats- und Regierungschefs (“Normandie-Format“) verpflichten sich in dem Dokument zur Unterstützung des 13-Punkte-Plans.

Der Europäische Rat war sich im März 2015 einig, dass die Geltungsdauer der restriktiven Maßnahmen (Wirtschaftssanktionen) gegen die Russische Föderation eindeutig an die vollständige Umsetzung der Vereinbarungen von Minsk geknüpft sein sollte. Sie wurden bis zum 31. Januar 2016 verlängert. Beschlüsse zur Listung von Personen und Entitäten im Zusammenhang mit der Lage in der Ostukraine und auf der Krim wurden ebenso wie Wirtschaftssanktionen, die aufgrund der illegalen Annexion der Krim verhängt wurden, bis ins Jahr 2016 verlängert.

Der Waffenstillstand in der Ukraine wurde auch nach den Vereinbarungen vom Februar wiederholt verletzt. Nach Verhandlungen im Rahmen von vier trilateralen Arbeitsgruppen aus Vertretern der OSZE, der Ukraine und Russlands konnte Anfang September 2015 ein weitgehend respektierter Waffenstillstand erreicht werden. Der Abzug leichter und schwerer Waffen hat begonnen. Nach einem weiteren Treffen der vier Staats- und Regierungs-chefs im “Normandie-Format“ am 2. Oktober 2015 in Paris haben die Separatisten Pläne für die Abhaltung einseitiger Kommunalwahlen in der Ostukraine aufgegeben. Nun sollen die Voraussetzungen für Wahlen auf der Grundlage des ukrainischen Rechts und entsprechend den Standards von OSZE/ODIHR geschaffen werden.

ISIS im Irak und in Syrien

Der Vormarsch der terroristischen ISIS-Milizen stellt eine Bedrohung für die Menschen nicht nur im Irak und in Syrien sondern auch in der gesamten Region dar. Die von der ISIS begangenen Gewaltexzesse sind menschenverachtend. Die Bundesregierung ist sich in dieser Einschätzung einig mit ihren Partnern nicht nur in der westlichen, sondern auch in der islamischen Welt. Die internationale Gemeinschaft hat unter Führung der USA eine Allianz ins Leben gerufen, die den Widerstand gegen die Terroristen unterstützen will. Auch Staaten des Nahen und Mittleren Ostens haben sich der Allianz angeschlossen.

Deutschland leistet seinen Beitrag für eine breit angelegte politische Strategie. Die Bundesregierung unterstützt die Peschmerga, die Streitkräfte der Autonomen Region Kurdistan im Norden des Irak, mit militärischer Ausrüstung - mit ausdrücklichem Einverständnis der irakischen Zentralregierung - und einer Ausbildungsmission der Bundeswehr. Gemeinsam mit den Vereinigten Arabischen Emiraten hat Deutschland den Vorsitz der Arbeitsgruppe "Stabilisierung" übernommen. Ihr geht es um Gesundheitsfürsorge, Ernährung und Kleidung für die Menschen in den von der ISIS betroffenen Gebieten.

Nach den schrecklichen Anschlägen von Paris hat sich die Bundesregierung klar hinter die französische Regierung gestellt und jede Unterstützung zugesagt. Dazu wurde zunächst beschlossen, kurzfristig die bereits laufende Auslandsoperation MINUSMA im nordafrikanischen Mali um 650 und die Ausbildungsmission für die kurdischen Peschmerga im Nordirak um 50 weitere Soldatinnen und Soldaten aufzustocken. Der dafür notwendige parlamentarische Prozess wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. Zusätzlich ist Anfang Dezember die weitere militärische Unterstützung der internationalen Allianz im Kampf gegen den sogenannten ISIS in den Bereichen Schutz, Aufklärung und Logistik durch den Bundestag beschlossen worden. Die operativen Planungen der Bundeswehr für diesen Einsatz in Syrien werden in Teilen bereits sehr kurzfristig umgesetzt.

Syrien

Die Bundesregierung ist davon überzeugt, dass eine dauerhafte Lösung des innersyrischen Konflikts nur auf dem Verhandlungswege gefunden werden kann. Sie setzt sich deshalb nachdrücklich für den Friedensplan des UN-Sondergesandten Staffan de Mistura ein. Deutschland engagiert sich auch humanitär in den Nachbarstaaten Syriens, um diese bei Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge zu unterstützen.

Irak

Ziel der Bundesregierung ist, den Menschen im Irak schnell und wirkungsvoll zu helfen und gemeinsam mit internationalen Partnern einen Beitrag im Kampf gegen den ISIS-Terror zu leisten. Nur wenn es gelingt, bei allen Teilen der irakischen Gesellschaft das Vertrauen in die staatlichen Institutionen wiederherzustellen, kann es auch langfristigen Er-folg im Kampf gegen die Extremisten von ISIS und mehr Stabilität für Irak und die Region geben. Deutschland wird die Regierung von Ministerpräsident Abadi bei ihrem Reform-kurs und beim Kampf gegen ISIS weiter unterstützen.

Flüchtlingskrise im Nahen Osten

Über zwölf Millionen Menschen in Syrien sind auf humanitäre Hilfe angewiesen, mehr als vier Millionen in die Nachbarländer geflohen. Die Türkei, der Libanon und Jordanien leisten bereits mehrere Jahre lang umfassende Hilfe. Die damit verbundenen Belastungen drohen die Leistungsfähigkeit dieser Länder zu übersteigen. Die immer schwieriger werdende Situation der Flüchtlinge vor Ort ist die wichtigste Ursache für das Anwachsen der Flüchtlingsströme nach Deutschland und Europa.

Deutschland gehört im Zeitraum 2012 bis 2015 zu den größten Gebern (Platz 3 im Geber-Ranking) und hat seit Beginn der Syrien-Krise über eine Milliarde Euro zur Verfügung gestellt, davon etwa 505 Millionen für humanitäre Hilfsmaßnahmen, 481 Millionen Euro für strukturbildende Übergangs- und bilaterale Hilfe sowie mehr als 87 Millionen für Maßnahmen der Krisenbewältigung.

Der humanitäre Bedarf in Syrien und den Nachbarländern steigt weiter. Die Versorgung der Menschen mit Nahrungsmitteln und Trinkwasser, Gesundheitseinrichtungen, Unterkünfte und schulische Ausbildung für die Kinder stehen im Mittelpunkt deutscher Anstrengungen.

Iran

Mit der Wiener Vereinbarung konnten sich im Juli 2015 die E3+3 Staaten - China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Russland, USA – mit Iran auf eine langfristige Lösung für das iranische Atomprogramm einigen. Die Vereinbarung sieht technische Beschränkungen und strenge Kontrollmechanismen vor. Sie sollen gewährleisten, dass Irans Nuklearforschungsprogramm ausschließlich friedlichen Zwecken dient. Im Gegenzug sollen die seit 2006 gegen Iran verhängten Sanktionen 2016 schrittweise aufgehoben werden, dies jedoch nur dann, wenn Iran seinen Verpflichtungen konkret und von der IAEO überprüft nachkommt.

Ebola

Der Ausbruch der Ebola-Epidemie in Afrika hatte die internationale Gemeinschaft vor eine dramatische Herausforderung gestellt. Die Bundesregierung hat die betroffenen Länder im Kampf gegen die Epidemie mit logistischer und medizinischer Hilfe durch die Bundeswehr, aber auch mit finanziellen Mitteln von insgesamt 195 Millionen Euro unterstützt. Damit wurden zusätzlich Lieferungen für humanitäre Hilfe, der Aufbau von Behandlungszentren in Liberia und Sierra Leone und die Schaffung von Behandlungsmöglichkeiten von Patienten durch das Deutsche Rote Kreuz und Ärzte ohne Grenzen finanziert. Die nächste Herausforderung ist der Wiederaufbau und die dauerhafte Stabilisierung der Gesundheitssysteme der betroffenen Länder. Die Bundesregierung wird im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit hierfür bis 2019 zusätzlich 600 Millionen Euro investieren. Ziel ist ferner, effektivere internationale Strukturen zu schaffen, um zukünftige Epidemien besser bewältigen zu können.