Wirtschaft und Wachstum

Zwei Techniker für Präzisionssysteme in Heidenau/Sachsen

Techniker für Präzisionssysteme in Heidenau/Sachsen

Foto: Felix Abraham

Für das Jahr 2015 rechnet die Bundesregierung mit einer Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um real 1,7 Prozent. Getragen wird die binnenwirtschaftliche Dynamik durch kräftige Einkommenssteigerungen und den anhaltenden Beschäftigungsaufbau

Wirtschaftsmotor Mittelstand

Die deutsche Wirtschaft wird wesentlich von mittelständischen Unternehmen getragen. Rund 56 Prozent unserer Wirtschaftsleistung wird in kleinen und mittelständischen Unternehmen geschaffen. Der Mittelstand trägt entscheidend zu Ausbildung und Beschäftigung bei. Mehr als 80 Prozent aller Auszubildenden lernen dort, Mittelständler stellen knapp 60 Prozent aller Arbeitsplätze. Die Bundesregierung unterstützt diese Unternehmen mit vielfältigen Maßnahmen – wie dem Aktionsprogramm Zukunft Mittelstand - unter anderem bei Finanzierung, Digitalisierung, Sicherung des Fachkräftebedarfs bis zu Schritten ins Ausland.

Unternehmertum und Gründungsgeist fördern

Unternehmensgründungen schaffen Arbeitsplätze, fördern Wettbewerb und bringen Innovationen hervor. Neugründungen innovativer Unternehmen - sogenannter Start-ups – sind für den Standort Deutschland von großer Bedeutung. Ihr Wachstum hängt auch von der Bereitschaft zu Investitionen ab. Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für den Wagniskapitalmarkt verbessert und weitere Maßnahmen im September 2015 in einem Eckpunktepapier Wagniskapital festgehalten:

  • INVEST -Programm soll ab 2016 massiv ausgebaut werden.
  • Neue Belastungen für innovative Unternehmen werden ausgeschlossen.
  • Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, die Steuerbegünstigung des sogenannten Carried Interest beizubehalten. Der Carried Interest ist die Gewinnbeteiligung, die Wagniskapitalfonds an Fondsinitiatoren zahlen.

Freihandelsabkommen zwischen EU und USA

Die EU und die USA verhandeln über ein gemeinsames Freihandelsabkommen ( TTIP). Sie wollen tarifäre und nichttarifäre Handelshemmnisse abbauen und unterschiedliche Bestimmungen bei der Herstellung von Produkten harmonisieren. Das soll den Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen zwischen den beiden größten Wirtschaftsräumen der Welt vereinfachen. Es handelt sich um ein Freihandelsabkommen zwischen zwei Wirtschaftsräumen der Welt mit den höchsten Standards zum Schutz von Umwelt, Gesundheit und Verbrauchern.

Für die Europäische Kommission steht fest, dass TTIP nicht zur Senkung geltender Standards der EU und ihrer Mitgliedstaaten führen darf. Ein faires gemeinsames Abkommen wird Wirkung auf alle anderen Handelsabkommen weltweit haben. Damit können die EU und die USA Maßstäbe setzen.

Post Shipment-Kontrollen zukünftiger Kriegswaffenexporte

Künftig können die Angaben der Empfänger zum Verbleib von Kriegswaffen nachträglich vor Ort im Empfängerland kontrolliert werden (sog. Post-Shipment-Kontrollen). Die Bundesregierung hat dafür die Eckpunkte für neue Regeln zur Kontrolle des Endverbleibs von Rüstungsgütern beschlossen. Damit soll die Überwachung von Rüstungsexporten nach Auslieferung verbessert werden.

Vergaberecht modernisieren

Der Rechtsrahmen für die öffentliche Auftragsvergabe in Deutschland wird im Rahmen der Umsetzung der drei EU-Vergaberichtlinien umfassend überarbeitet. Die Bundesregierung hat im Juli 2015 den Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts beschlossen. Die Vergabeverfahren sollen effizienter, einfacher und flexibler gestaltet werden. Die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen wird erleichtert. Der bürokratische Aufwand wird verringert und kommunale Handlungsspielräume werden gesichert.

Bürokratie weiter abbauen

Mit der Bürokratiebremse soll der Anstieg von Belastungen für die Wirtschaft dauerhaft begrenzt werden. Die Bürokratiebremse für die Wirtschaft ist am 1. Juli 2015 in Kraft getreten. Grundsätzlich gilt die sogenannte "One in, one out–Regel" für alle Regelungsvorhaben der Bundesregierung, die sich auf den laufenden Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft auswirken. Kern dieses Ansatzes ist es, dass jedes Bundesministerium im gleichen Maße, in dem es durch neue Regelungen Belastungen für die Wirtschaft aufbaut, an anderer Stelle Belastungen abbaut.

Zudem hat das Bundeskabinett am 25. März 2015 ein Bürokratieentlastungsgesetz beschlossen. Die Wirtschaft soll durch weniger Bürokratie mehr Spielräume für Wachstum und Beschäftigung erhalten. Damit werden einzelne Maßnahmen der im Bundeskabinett am 11. Dezember 2014 beschlossenen Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie kurzfristig umgesetzt. Die Wirtschaft wird um rund 744 Millionen Euro pro Jahr entlastet.

Teaser Bürokratieabbau, Zeit für das Wesentliche

Teaser Bürokratieabbau

Foto: REGIERUNGonline

Das Bundeskabinett hat am 22. April 2015 den Bericht zum Stand des Bürokratieabbaus und zur besseren Rechtsetzung für das Jahr 2014 beschlossen. Er stellt die Fortschritte beim Abbau von Bürokratiekosten und die Entwicklung des Erfüllungsaufwandes im Jahr 2014 dar.

Das Statistische Bundesamt hat im Auftrag der Bundesregierung Bürger und Unternehmen befragt, wie sie die Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern in bestimmten Lebenslagen oder bei bestimmten Ereignissen wahrnehmen und wie zufrieden sie mit der Verwaltung und dem zugrunde liegenden Recht sind. Insgesamt sind die Bürger in Deutschland mit der Verwaltung und ihren behördlichen Dienstleistungen zufrieden. Am höchsten ist die Zufriedenheit in den Kategorien Unbestechlichkeit und Neutralität der Behörden. Sehr wichtig ist den Bürgern auch die Fachkompetenz des Personals. Diese Faktoren werden einheitlich über alle Lebenslagen hinweg als die wichtigsten erachtet. Die Zufriedenheit insgesamt liegt auf einer Skala von -2 bis +2 mit 1,06 im positiven Bereich. Die Bundesregierung wird diese Ergebnisse genau analysieren und Konsequenzen daraus ziehen. Kernanliegen sind insbesondere die Verständlichkeit des Rechts und der weitere Aufbau des E-Governments.