Arbeit

Fließmontage von Kombimaschinen

Arbeiten an einer Fließmontage.

Foto: Sven Ehlers

Arbeitsmarkt


Der Arbeitsmarkt ist in einem guten Zustand. Im Oktober 2015 waren 43,5 Millionen Menschen erwerbstätig, 385.000 mehr als im Vorjahr, so viele wie nie zuvor. Vor allem ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gewachsen: Im Vergleich zum Vorjahresmonat September 2014 waren 688.000 mehr Menschen in Arbeit. Insgesamt waren rund 31,4 Millionen sozialversicherungspflichtig erwerbstätig.

Arbeitskräfte werden gesucht: Die Bundesagentur für Arbeit meldete 610.000 freie Arbeitsstellen im November. Die Arbeitslosenquote ist gegenüber dem Vormonat um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent gesunken. Damit waren im November insgesamt rund 2,33 Millionen Menschen ohne Job. Seit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes gibt es mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die Beschäftigten in Niedriglohnbranchen profitieren davon, zum Beispiel in der Gastronomie. Dort sind die Löhne überdurchschnittlich gestiegen.

Arbeitsmarkt für Kroaten ohne Bedingung offen

Deutschland schränkt die Arbeitnehmerfreizügigkeit und die Dienstleistungsfreiheit für kroatische Staatsangehörige nicht länger ein. Seit 1. Juli 2015 ist der deutsche Arbeitsmarkt für Kroaten vollständig geöffnet. Außerdem dürfen kroatische Firmen ihre Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden.

Seit dem Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 konnten Kroaten mit Genehmigung in Deutschland arbeiten. Seit dem Kabinettbeschluss im Juni 2015 brauchen kroatische Staatsangehörige keine Arbeitsgenehmigung-EU mehr. Nach EU-Recht wäre eine weitere Beschränkung für kroatische Arbeitskräfte für zwei Jahre möglich gewesen. Deutschland hat diese nicht in Anspruch genommen. Kroatische Beschäftigte sind gut integriert und arbeiten vor allem dort, wo immer mehr Arbeitskräfte fehlen: im Verarbeitenden- und im Baugewerbe, im Gesundheits- und Sozialwesen.

Tarifeinheit

Tarifverträge sollten den Betriebsfrieden stärken: Seit das Tarifeinheitsgesetz am 10. Juli 2015 in Kraft getreten ist, wird bei Tarifkollisionen der Tarifvertrag der Gewerkschaft an-gewendet, die im Betrieb über die meisten Mitglieder verfügt. Das gilt, wenn es in einem Betrieb für gleiche Tätigkeiten verschiedene Tarifverträge gibt. Minderheitsgewerkschaften haben das Recht, Arbeitgebern ihre Vorstellungen und Forderungen zu unterbreiten. Außerdem können die kleineren Gewerkschaften die Inhalte des Tarifvertrags der größeren Gewerkschaft übernehmen.

Gesetzlicher Mindestlohn seit 2015

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde. Dadurch werden 3,7 Millionen Menschen direkt erfasst. Der gesetzliche Mindestlohn setzt eine feste Grenze, die in Zukunft nicht mehr unterschritten werden darf. Somit gewährleistet der Mindestlohn auch Beschäftigten im Niedriglohnsektor einen angemessenen Mindestschutz. Eine Übergangsregelung hat den Einstieg in den Mindestlohn für Branchen, deren Löhne vor Inkrafttreten unter dem Niveau von 8,50 Euro lagen. Ab dem 1. Januar 2017 wird der Mindestlohn für alle Beschäftigen und ausnahmslos für alle Branchen bei mindestens 8,50 Euro liegen.

Eine Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern berät erstmals 2016 über eine etwaige Anpassung des Mindestlohns mit Wirkung ab 1. Januar 2017. Dabei orientiert sie sich auch an der Tarifentwicklung. Danach berät die Kommission alle zwei Jahre über eine mögliche Anpassung. Über die Vorschläge der Kommission entscheidet jeweils die Bundesregierung durch Rechtsverordnung.

Dokumentationspflicht beim Mindestlohn erleichtert

Um sicherzustellen, dass der Mindestlohn tatsächlich für jede Arbeitsstunde bezahlt wird, müssen Arbeitgeber in bestimmten Branchen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit ihrer geringfügig Beschäftigten aufzeichnen. Sie müssen für die Kontrolle des Mindestlohns die Unterlagen in deutscher Sprache bereithalten.

Die Aufzeichnungspflicht gilt generell für geringfügig Beschäftigte (Ausnahme: Minijobs im privaten Bereich) und alle Arbeitnehmer, die in den vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz benannten Wirtschaftsbereichen tätig sind. Auch Zeitungszusteller und Beschäftigte bei Paketdiensten müssen regelmäßig ihre Arbeitszeit aufzeichnen.

Mindestlöhne in 18 Branchen

Seit 1. August 2015 gelten erstmals für Arbeitnehmer bei Geld- und Wertdiensten bundesweit allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Die neuen Regeln betreffen auch Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind. Aktuell gelten in 18 Branchen mit gut 4,6 Millionen Beschäftigten Mindestlöhne. Die Bundesregierung hat sie gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz oder Tarifvertragsgesetz für allgemeinverbindlich erklärt. So kann der individuellen Situation der jeweiligen Branchen Rechnung getragen werden. Die meisten dieser Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Tabelle zu den Branchen PDF, 193 KB, barrierefrei , in denen Mindestlöhne bestehen.

Assistierte Ausbildung und ausbildungsbegleitende Hilfen

Alle ausbildungsinteressierten Jugendlichen sollen frühestmöglich einen Berufsabschluss machen. Die „ Allianz für Aus- und Weiterbildung“ will sie dabei unterstützen. Die Bundes-regierung hat deshalb die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, damit bis zu 10.000 junge Menschen die „ Assistierte Ausbildung“ in Anspruch nehmen können und ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten. Die neuen Regelungen sind am 1. Mai in Kraft getreten. Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter bieten die „Assistierte Ausbildung“ erstmals ab dem Ausbildungsjahr 2015/2016 an.

Fachkräfte und Zukunft der Arbeit

Im Februar 2015 hat die Bundesregierung den dritten Fortschritts-Bericht zum Fachkräftekonzept vorgelegt. Die Erwerbsbeteiligung ist im Jahr 2013 auf 77,3 Prozent, die der Frauen auf 72,5 Prozent gestiegen. Mit 69,4 Prozent sind auch mehr der 20- bis 64-jährigen Menschen mit Migrationshintergrund erwerbstätig als in den Vorjahren. Die 60- bis 64-Jährigen haben weiterhin die geringste Erwerbsbeteiligung, inzwischen ist jedoch jeder zweite noch im Job.

Was heißt "Arbeit 4.0"? Dieser Frage sind im Juni 2015 Vertreter der Bundesregierung, der Wirtschaft und der Gewerkschaften beim 6. Meseberger Zukunftsgespräch nachgegangen. Computer und Internet verändern die Arbeitswelt in allen Branchen. Das bietet Unternehmen und Beschäftigten neue Möglichkeiten. Es geht nun darum, diese Chancen zu nutzen und gemeinsam mit den Sozialpartnern faire Arbeitsbedingungen zu gestalten. Die Bundesregierung hat im April 2015 den Dialog "Arbeiten 4.0" über die Zukunft der digitalen Arbeit gestartet. Der teils öffentliche, teils fachliche Dialog über die Zukunft der Arbeitsgesellschaft läuft bis Ende 2016. Diskutiert wird, wie in der künftigen Arbeitswelt von Industrie 4.0 auch weiterhin das Leitbild „Gute Arbeit“ bestehen kann. Auf www.arbeitenviernull.de können sich alle Interessierten beteiligen.

Mehr Frauen in Führungspositionen

Das Gesetz soll Frauen und Männern gleiche Teilhabe an Führungspositionen in Wirtschaft und Verwaltung sichern. Es verpflichtet Arbeitgeber, das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht – in der Regel Frauen – stärker zu berücksichtigen. Börsennotierte und voll mitbestimmungspflichtige Unternehmen müssen für alle Aufsichtsratsposten, die ab 2016 zu besetzen sind, eine Quote von 30 Prozent einhalten. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich (flexible) Frauenquoten für Vorstand, Aufsichtsrat, oberes und mittleres Management selbst verordnen und über die Fortschritte berichten. Für den Öffentlichen Dienst gilt für den Bund nach wie vor das Ziel der gleichen Repräsentanz von Frauen und Männern in allen Führungspositionen.