Im Einklang mit der Natur

Energiewende Im Einklang mit der Natur

Die Energiewende im Einklang mit der Natur voranbringen: so das Ziel. Doch wie gelingt es, das große Infrastrukturprojekt ohne zu große Belastungen für Umwelt und Landschaft umzusetzen? Die Herausforderung lautet, den Naturschutz, die Artenvielfalt und das Landschaftsbild zu beachten.

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Windkraft in Norddeutschland

Windenkraftanlagen müssen dem Natur- und Umweltschutzrecht entsprechen.

Foto: Burkard Peter

Der Schutz der Natur wird in Deutschland groß geschrieben. Er ist im Grundgesetz verankert. Doch auch die Energiewende ist alternativlos, wenn man den Klimawandel und die Endlichkeit der fossilen Energieträger ernst nimmt. Deswegen muss beides zusammen gehen. Eine Herausforderung, die die Bundesregierung angenommen hat. 

Erneuerbare Energien ausbauen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das Hauptinstrument für den Ausbau des Ökostroms. Die Beachtung der nationalen und europäischen Naturschutzvorschriften ist darin verankert. Dabei gibt es auch strenge Nachweispflichten, um die finanzielle Förderung nach dem EEG zu bekommen.

Beispiele:
Um die Vergütung für Strom aus flüssiger Biomasse zu erhalten, muss der Betreiber die nachhaltige Erzeugung dieser Biomasse nachweisen (Paragrafen 47, 89 und 90 EEG).

Strom von Windkraftanlagen auf See wird nur dann gefördert, wenn die Anlagen außerhalb von Schutzgebieten stehen (Paragraf 50).

Für Solaranlagen gelten das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung für die Nutzung bestimmter Flächen. Deshalb gibt es für Freiflächen-Solarparks nur dann eine Vergütung, wenn die Solaranlagen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet werden und bestimmte zusätzliche Flächenkriterien erfüllt sind. Das schränkt die Nutzung von landwirtschaftlicher Fläche ein und von Flächen, die für den Naturschutz von besonderer Bedeutung sind. Es sollen vor allem Flächen genutzt werden, die bereits versiegelt sind oder durch wirtschaftliche oder militärische Nutzung vorbelastet sind (Paragraf 32 und 51). 

EEG-Reform 2014 

Bevor die Bundesregierung das EEG 2014 überarbeitet hat, hat sie den Forschungsstand zur Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen ausgewertet. Die Analysen und Vorschläge enthielten auch Aussagen zu den Auswirkungen des EEG auf Natur und Umwelt. 

Stromerzeugung aus Biomasse 

Mais ist derzeit die ertragreichste Pflanze als Futtergrundlage und zur Erzeugung von Strom. Durch die EEG-Förderung von Strom aus Biogas in den vergangenen Jahren hat der Anbau von Mais zusätzlich erheblichen Anreiz erhalten. Die Folge waren unter anderen Maismonokulturen, Beeinträchtigungen der Artenvielfalt, etwa bei Feld- und Wiesenvögeln, sowie Auswirkungen auf die Wasserqualität.

Auf der Basis dieser Forschungsergebnisse und wegen der hohen Produktionskosten für Strom aus Biomasse ist in dem neuen EEG 2014 die Förderung der Stromerzeugung auf Rest- und Abfallstoffe konzentriert. Umweltrelevante Auswirkungen sollen durch den Anbau nachwachsender Rohstoffe begrenzt werden. 

Windenergieanlagen an Land 

Für Windenergieanlagen an Land greift zum einen das allgemeine Natur- und Umweltschutzrecht:

  • So ist nach dem Baugesetzbuch (§ 35) ein Vorhaben unzulässig, wenn Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege dem entgegenstehen. Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren ist die Umweltprüfung. Auswirkungen auf Natur und Landschaft sind grundsätzlich abzuwägen (§ 1).

  • Der Naturschutz ist verankert im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), in den Naturschutzgesetzen der Länder sowie im dazu erlassenen Ausführungsrecht wie beispielweise in Schutzgebietsverordnungen.

  • Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet zum Beispiel (§ 44), Tiere der besonders geschützten Art zu töten oder zu verletzen sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Bei Windenergieanlagen können vor allem Vogel- und Fledermauspopulationen beeinträchtigt werden. 

Die Bundesregierung hat 2010 mit den Ländern eine Initiative auf den Weg gebracht, die sich mit dem Ausbau der Windenergie und der Genehmigung von Anlagen beschäftigt. Dabei zeigte sich, dass der überwiegende Teil der Länder die Planung von Windparks außerhalb ausgewiesener Eignungsgebiete einschränkt oder ausschließt. In sogenannten Windenergieerlassen sind zum Beispiel Abstände zu geschützten Landschaftsteilen definiert. 

Außerdem gibt es die Fachagentur Windenergie. Sie hat die Aufgabe, Kommunen und Planungsträger beim Ausbau der Windenergie zu beraten und zu unterstützen. Ihr Ziel ist der Austausch von Wissen und Erfahrungen zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und anderen öffentlichen oder privaten Stellen.

Vögel sind durch die Kollision mit Windenergieanlagen gefährdet. Wissenschaftler haben deshalb bei der Bewertung des alten EEG vorgeschlagen, dies zu untersuchen. Die Bundesregierung fördert entsprechende Vorhaben im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms.

Ein Beispiel: Wissenschaftler des Fraunhofer-Instituts testen neue Warnanlagen. Die roten Lichter auf den Windenergieanlagen sind für den Flugverkehr wichtig. Doch sie locken Vögel an, die sich an den kreisenden Rotorblättern verletzen können. Abhilfe soll nun eine neue intelligente Steuerung für die Leuchtfeuer schaffen: Wenn sich kein Flugzeug in einem Umkreis von vier Kilometern befindet und unter einer Höhe von 700 Metern fliegt, bleibt die Anlage dunkel. Das ist auch für Anwohner von Vorteil.

Windenergieanlagen auf See 

Windenergie-Anlagen auf See erhalten nur dann eine Genehmigung, wenn sie die Meeresumwelt und den Vogelzug nicht gefährden. Bei der Planung neuer Offshore-Windparks führt das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) eine Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Geprüft wird, ob zum Beispiel Vögel, Fische, Meeressäuger, Lebewesen am Meeresboden, Boden und Wasser durch das Projekt gefährdet werden. Hierzu muss der Antragsteller die Meeresumwelt im entsprechenden Gebiet untersuchen und die Auswirkungen des Vorhabens prognostizieren. 

Wie sich Windparks auf See langfristig auf Fauna und Flora auswirken, ist Gegenstand zahlreicher Forschungsprojekte. Während auf der einen Seite vor Gefahren wie Schallbelastungen für Meeressäugetiere wie vor allem den Schweinswalen gewarnt wird, gibt es auch Ergebnisse, die für relativ geringe Belastungen sprechen. Um die Schallbelastungen gerade beim lärmintensiven Bau der Anlagen zu reduzieren, sind Forscher auf der Suche nach neuen technischen Lösungen. Das Bundesumweltministerium hat 2013 ein Schallschutzkonzept verabschiedet.

Energie der Sonne nutzen

Wissenschaftler des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg gehen davon aus, dass Photovoltaik-Freiflächenanlagen insbesondere in bereits intensiv genutzten und zum Teil schon artenarmen Landschaften keine erheblichen Beeinträchtigungen der Natur zur Folge haben müssen – seien es zum Beispiel Erosionen oder Reflexblendungen. Allerdings kann der Bau der Anlagen stören, wenn er in der Brutzeit und in der Nähe entsprechender Brutstätten erfolgt. 

Die Freiflächenanlagen stehen inzwischen vorrangig auf Konversionsflächen, versiegelten Flächen und Gewerbegebieten. Während bis 2010 Freiflächenanlagen zu rund 70 Prozent auf Ackerflächen errichtet worden waren, hat sich das Verhältnis inzwischen gedreht. 

Dialog fördern

Das Naturschutz- und das Energierecht versucht, einen Ausgleich zwischen den Anforderungen der Energiewende und den Zielen des Naturschutzes zu ermöglichen. Die Bundesregierung setzt beim Naturschutz auch auf den Dialog mit den Naturschutzorganisationen, den Verbänden und Unternehmen der Erneuerbaren Energien. Sowie den Planern und Entwicklern, der Wissenschaft und Forschung, den Verwaltungen und Kommunen und den Bürgern. 

Das neue Kompetenzzentrum "Naturschutz und Energiewende" soll diesen Dialog weiter fördern. Bis Mitte 2015 wird ein vom Bundesumweltministerium finanziertes Aufbauteam vorschlagen wie das Kompetenzzentrum ausgestaltet und ausgestattet werden soll. Angesiedelt ist das Aufbauteam beim Deutschen Naturschutzring, dem Dachverband der deutschen Natur- und Umweltschutzverbände. 

Dialogangebote des Kompetenzzentrums sollen Naturschutz und Energiewende besser in Einklang zu bringen. Dadurch kann das Zentrum eine Hilfe für die Entscheidungsträger und die Betroffenen vor Ort sein. Sie sollen selbst schneller sachgerechtere Entscheidungen finden können und Konflikte zwischen Naturschutz und Energiewende lösen. Auf diese Weise soll gleichzeitig die Umsetzung der Energiewende erleichtert werden. 

Das Kompetenzzentrum kann unter anderem Best-Practice-Beispiele nennen. Wichtig ist auch die Weitergabe von Fachwissen zu einzelnen Auswirkungen der Erneuerbaren Energien auf den Naturschutz. Außerdem wird das Zentrum Leitfäden zu spezifischen Naturschutzfragen erarbeiten.