Hilfen für ehemalige Heimkinder aufgestockt

Heimfonds West Hilfen für ehemalige Heimkinder aufgestockt

Menschen, die bis heute unter den Folgen ihrer Kindheit und Jugend in Heimen der alten Bundesrepublik leiden, sollen weiter materielle und therapeutische Hilfe erhalten. Das Kabinett hat beschlossen, den Heimfonds-West um bis zu 182 Millionen Euro aufzustocken und zu verlängern.

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Prospekte zum 'Fonds Heimerziehung'

Wird verlängert und aufgestockt: Fonds Heimerziehung

Foto: picture alliance / dpa

Der Fonds "Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975" wird auf bis zu 302 Millionen Euro erhöht. Damit ist sichergestellt, dass ausreichende Mittel für alle ehemaligen Heimkinder zur Verfügung stehen, die weiterhin unter den Folgen ihrer Unterbringung in den Heimen der Bundesrepublik leiden und ihren Hilfebedarf bis zum 31. Dezember 2014 angemeldet haben.

Großer Bedarf an Leistungen

Der Heimfonds West startete am 1. Januar 2012 und war ursprünglich mit 120 Millionen Euro ausgestattet. Er sollte bis Ende 2016 laufen. Da die angebotenen Hilfeleistungen von den Betroffenen sehr gut angenommen wurden, war die ursprüngliche Summe vorzeitig verbraucht.

Die Errichter des Fonds – der Bund, die westdeutschen Bundesländer (mit Berlin) und die evangelische und katholische Kirche – haben sich daher im Mai darauf verständigt, die bestehende Finanzierungslücke zu schließen und den Fonds aufzustocken.

Fonds bis 2018 verlängert

Knapp 20.000 Menschen haben sich bis Ende der Anmeldefrist Ende Dezember 2014 an den Fonds gewandt. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von maximal 182 Millionen Euro. Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt damit rund 302 Millionen Euro.

Der Bund, die westdeutschen Länder sowie die Kirchen übernehmen die Kosten zu je einem Drittel. Die Anmeldefrist bedeutet nicht, dass bis dahin auch schon sämtliche Leistungen beantragt sein müssen. Bis zum Ende der Fondslaufzeit am 31. Dezember 2018 bleibt genügend Zeit für Beratungsgespräche, die Ermittlung des konkreten Hilfebedarfs und die Auszahlung der vereinbarten Leistungen.

Von dem Geld können die Betroffenen etwa Hilfsleistungen wie Therapien bezahlen. Wenn sie sich in einer sozialen Notlage befinden, können sie auch Sachleistungen erhalten. Ausgleichszahlungen für entgangene Rentenbeiträge sind ebenfalls möglich.

Von 1949 bis 1975 lebten etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Heimaufenthalt vieler ehemaliger Heimkinder war geprägt von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen. Wem während der Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland Unrecht und Leid zugefügt wurde, das heute noch zu Beeinträchtigungen führt, dem kann durch den Fonds Unterstützung gewährt werden.

Insgesamt 19.567 Betroffene haben sich innerhalb der Anmeldefrist (bis 31. Dezember 2014) ihren Hilfebedarf angemeldet. Das sind knapp drei Prozent der Kinder, die im fraglichen Zeitraum in Heimen der Bundesrepublik untergebracht waren.